Erhöhungsbeträge geltend machen
Der Grundfreibetrag allein reicht selten. Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Leistungen erhöhen den geschützten Betrag – aber nur, wenn du sie der Bank nachweist. Diese Vorlage erstellt das Schreiben.
Ihr Musterschreiben
Trage ein, wie viele Personen du unterstützt und welche geschützten Leistungen eingehen. Füge die Bescheinigung bei – ohne Nachweis erkennt die Bank die Erhöhung nicht an.
Die Bank ist an die vorgelegte Bescheinigung gebunden. Wird sie nicht ausgestellt oder reicht der Betrag nicht, entscheidet das Vollstreckungsgericht auf Antrag über eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Wenn die Bescheinigung nicht genügt
Reicht der bescheinigte Betrag nicht aus – etwa bei außergewöhnlichen Belastungen, hohen Krankheitskosten oder einer Nachzahlung – entscheidet das Vollstreckungsgericht auf Antrag über eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags. Der Antrag ist zu begründen und mit Belegen zu versehen.
Praktisch sinnvoll: beide Wege parallel gehen. Die Bescheinigung wirkt sofort, der Gerichtsbeschluss deckt den Sonderfall ab.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, Agentur für Arbeit oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
Wie lange gilt sie?
Bis sich die Verhältnisse ändern. Bei Änderungen ist eine neue Bescheinigung erforderlich.
Wirkt die Erhöhung rückwirkend?
Sie wirkt ab Vorlage. Reiche die Bescheinigung deshalb sofort nach der Umwandlung ein.
Was ist mit einer Steuererstattung?
Sie ist nur im Rahmen des Monatsfreibetrags geschützt. Für größere Beträge hilft ein Antrag beim Vollstreckungsgericht.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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