SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Verbraucher-
Ticker
Entschuldung, Pfändung
& Neustart
28. Juli§ 305 InsOOhne Bescheinigung kein Antrag: der Einigungsversuch als Pflichtstation28. JuliRechnerNeu: P-Konto-Freibetrag in einer Minute berechnen27. Juli§ 899 ZPOUmwandlung binnen vier Geschäftstagen wirkt rückwirkend27. JuliMusterUmwandlungsverlangen an die Bank – gebührenfrei und fristgerecht26. Juli§ 295 InsOErwerbsobliegenheit: Bemühungen lückenlos dokumentieren26. Juli§ 287 InsORestschuldbefreiung nach drei Jahren – die Obliegenheiten im Überblick25. Juli§ 309 InsOBlockierende Gläubiger: Gericht kann Zustimmung ersetzen25. Juli§ 309 AOKontopfändung des Finanzamts: was sofort hilft24. Juli§ 850a ZPOZuschläge und Weihnachtsgeld: unpfändbare Bestandteile werden oft übersehen24. Juli§§ 222, 227 AOStundung und Erlass von Steuerschulden beantragen23. JuliRechnerFristen-Rechner: Wann endet die Wohlverhaltensphase?23. Juli§ 4a InsOOhne Kostenstundung keine Eröffnung – Musterantrag22. JuliRechnerWelche Quote ergibt deine Rate? Quoten-Rechner für den Plan22. Juli§ 906 ZPOSteuererstattung auf dem P-Konto: Freigabe beantragen21. JuliKonfiguratorVerbraucher- oder Regelinsolvenz? Fahrplan in fünf Fragen21. Juli§ 304 InsOVerbraucherinsolvenz: der Ablauf von Antrag bis Befreiung20. Juli§ 902 ZPOErhöhungsbeträge nur mit Bescheinigung – Musterschreiben20. JuliRechnerRatenplan oder Verfahren? Gesamtzahlung vergleichen19. Juli§ 850c ZPOPfändungsfreigrenzen: Anpassung jeweils zum 1. Juli18. Juli§ 302 InsONeustart: Welche Forderungen die Befreiung nicht erfasst17. JuliMusterPlanangebot an alle Gläubiger – mit Fristsetzung16. Juli§ 258 AOVollstreckungsaufschub beim Finanzamt beantragen15. JuliRechnerInsolvenzquote: was Gläubiger realistisch erwarten dürfen12. JuliMusterRatenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren8. Juli§ 227 AOErlass aus Billigkeitsgründen – so wird begründet
Themenwelt · Rechtsstand 2026

Schulden ordnen –
Privatinsolvenz verstehen.

Die vollständige Themenwelt für Verbraucher: vom außergerichtlichen Einigungsversuch über den Pfändungsschutz auf dem Konto bis zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Mit den steuerlichen Fragen, die in der Schuldnerberatung oft offenbleiben – Steuererstattung, Vollstreckung, Erlass.

Privatinsolvenz und Entschuldung
Konfigurator · EntschuldungDer Insolvenz-SelbstcheckVerbraucher- oder Regelinsolvenz? Prüfe in wenigen Fragen, welcher Weg für dich offensteht.Check starten
Fachratgeber

Privatinsolvenz 2026 – der vollständige Ratgeber

Vom ersten Überblick über die außergerichtliche Einigung und das gerichtliche Verfahren bis zu Steuern, Vollstreckung und dem Leben nach der Restschuldbefreiung.

Kapitel 1.

Wege aus den Schulden – ein Überblick

Nicht jede Überschuldung führt ins Insolvenzverfahren. Vier Wege stehen offen: die außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern, das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren (§§ 306 ff. InsO), das Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung und – bei laufender Selbstständigkeit – die Regelinsolvenz.

Entscheidend ist die Abgrenzung nach § 304 InsO: Wer aktuell selbstständig tätig ist, muss in das Regelverfahren. Ehemals Selbstständige können das Verbraucherverfahren nutzen, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind – Richtwert: weniger als 20 Gläubiger – und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind.

  1. 1. Vollständige Gläubiger- und Forderungsliste erstellen, Salden schriftlich anfordern.
  2. 2. Pfändbares Einkommen nach § 850c ZPO ermitteln – das bestimmt jede Quote.
  3. 3. Existenzminimum sichern: Konto in ein P-Konto umwandeln, Bescheinigungen besorgen.
  4. 4. Verfahrensweg wählen und mit einer anerkannten Beratungsstelle abstimmen.
  5. 5. Titulierte Forderungen und laufende Vollstreckung getrennt erfassen.
  6. 6. Steuerliche Rückstände separat aufnehmen – hier sind Stundung und Erlass möglich.
Kapitel 2.

Die außergerichtliche Einigung

Der Einigungsversuch ist Zulassungsvoraussetzung für die Verbraucherinsolvenz. Er besteht aus einem Plan, der allen Gläubigern dasselbe Angebot macht – als Nullplan, flexibler Plan oder fester Ratenplan. Scheitert er, stellt eine geeignete Person oder Stelle die Bescheinigung aus; sie darf beim Antrag nicht älter als sechs Monate sein.

Im gerichtlichen Planverfahren kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen, wenn die Mehrheit nach Kopf und Summe zustimmt (§ 309 InsO). Dieser Weg lohnt vor allem, wenn nur ein oder zwei Gläubiger blockieren.

Kapitel 3.

Verfahren, Obliegenheiten, Restschuldbefreiung

Mit der Eröffnung tritt der Treuhänder bzw. Verwalter an die Stelle des Schuldners, soweit es die Masse betrifft. Das pfändbare Einkommen wird abgeführt, der unpfändbare Teil bleibt. Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre; in ihr gelten die Obliegenheiten nach §§ 295, 295a InsO: Erwerbstätigkeit oder Bemühen darum, Anzeige von Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel, Herausgabe von Erbschaften zur Hälfte, keine Bevorzugung einzelner Gläubiger.

Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§§ 290, 296 InsO). Wer die Pflichten erfüllt, erhält die Befreiung gegenüber allen Insolvenzgläubigern – mit den Ausnahmen des § 302 InsO.

  1. 1. Abtretungserklärung prüfen und dem Arbeitgeber die Freibeträge korrekt melden.
  2. 2. Wohnsitz-, Arbeitsplatz- und Einkommensänderungen unverzüglich anzeigen.
  3. 3. Erbschaften und Schenkungen offenlegen – hälftige Herausgabepflicht beachten.
  4. 4. Keine Zahlungen an einzelne Altgläubiger leisten.
  5. 5. Steuererklärungen weiter abgeben; Erstattungen können zur Masse gehören.
  6. 6. Nach drei Jahren die Beschlussfassung über die Restschuldbefreiung überwachen.
Kapitel 4.

Steuern, Erstattungen und Vollstreckung

Steuerschulden sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden von der Restschuldbefreiung erfasst – Ausnahme: Steuern, bei denen eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerstraftat vorliegt (§ 302 Nr. 1 InsO). Solange kein Verfahren läuft, sind Stundung (§ 222 AO), Erlass (§ 227 AO) und Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO) die wirksamen Instrumente.

Eine Steuererstattung ist pfändbar und im Verfahren regelmäßig Masse. Auf dem P-Konto ist sie nur im Rahmen des Monatsfreibetrags geschützt; für größere Beträge kann das Vollstreckungsgericht eine zweckgebundene Freigabe anordnen. Wichtig bleibt: Erklärungen weiter abgeben – Schätzungen und Verspätungszuschläge verschlechtern die Lage doppelt.

FAQ

Häufige Fragen

Sechs Fragen, die in der Schuldnerberatung immer wieder gestellt werden – mit Frist und Rechtsgrundlage.

Die Restschuldbefreiung tritt drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens ein, wenn die Obliegenheiten erfüllt wurden.

Für die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ist eine geeignete Person oder Stelle erforderlich – Beratungsstelle, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.

Ja, sie werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausgenommen sind Steuern bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat.

Sie ist pfändbar und im Verfahren regelmäßig Massebestandteil. Auf dem P-Konto ist sie nur innerhalb des Monatsfreibetrags geschützt.

Ja. Jedes Girokonto muss auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden – gebührenfrei.

Ja, bei Verletzung der Obliegenheiten oder Versagungsgründen nach §§ 290, 296 InsO – etwa unvollständigen Angaben.

Kontakt

Frage zur Entschuldung?

Schildere uns kurz, wie viele Gläubiger beteiligt sind, ob Vollstreckung läuft und wie hoch die Steuerrückstände sind. Wir erklären, welcher Weg für dich offensteht und was zuerst zu tun ist.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Danke – deine Nachricht ist eingegangen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Für eine Sofort-Einschätzung kannst du dieselbe Frage auch dem KI-Assistenten stellen.

Schuldenfrei werden

Sag SteuerNest, wie deine Schulden aussehen.

Der KI-Assistent ordnet Verfahrensweg, Fristen und Pfändungsschutz ein – und stellt die passenden Ratgeber, Rechner und Muster zusammen.