P-Konto-Freibetrag berechnen
Auf dem Pfändungsschutzkonto bleibt ein monatlicher Sockel automatisch verfügbar, Erhöhungsbeträge kommen nur mit Bescheinigung hinzu. Der Rechner zeigt, wie viel deines Kontoeingangs geschützt ist – und was an den Gläubiger geht.
Rechner
Trage den Kontoeingang des Monats ein und die Freibeträge, die für dich gelten. Die Grundbeträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst – die aktuellen Werte stehen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung und in deiner P-Konto-Bescheinigung.
Vereinfachte Berechnung nach §§ 899, 902 ZPO. Maßgeblich sind die amtlichen Freibeträge (Anpassung jährlich zum 1. Juli) und die Bescheinigung deiner Bank oder Beratungsstelle. Sonderfälle (Nachzahlungen, Einmalleistungen, § 850k ZPO) bleiben unberücksichtigt.
Was der Rechner leistet
Der Rechner addiert den Grundfreibetrag nach § 899 ZPO, die Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten nach § 902 ZPO sowie Kindergeld und weitere geschützte Leistungen. Der Überschuss über diese Summe ist pfändbar und wird zum Monatsende an den Gläubiger abgeführt.
Wichtig: Erhöhungsbeträge werden nur berücksichtigt, wenn du sie der Bank nachweist – durch Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, eines Sozialleistungsträgers oder einer anerkannten Schuldnerberatung. Ohne Nachweis bleibt allein der Grundfreibetrag.
Ansparschutz über drei Monate
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt bis zu drei Folgemonate geschützt. Das erlaubt Rücklagen für Nebenkostenabrechnungen oder Versicherungen. Plane größere Abbuchungen so, dass sie innerhalb des geschützten Betrags liegen – der Überschuss ist am Monatsende weg.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Den geltenden Betrag nennt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung; er steht auch in deiner P-Konto-Bescheinigung.
Warum werden meine Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt?
Weil der Bank die Bescheinigung fehlt. Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO wirken erst mit Nachweis.
Ist Kindergeld geschützt?
Ja, es ist zusätzlich geschützt – mit Nachweis gegenüber der Bank.
Was passiert mit dem Überschuss?
Er wird zum Monatsende an den pfändenden Gläubiger abgeführt, soweit die Pfändung reicht.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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