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Ratgeber · Verbraucher§§ 899 ff. ZPOP-KontoVollstreckung

P-Konto: Existenzminimum trotz Pfändung

Eine Kontopfändung friert das gesamte Guthaben ein – Miete, Strom, Lebensmittel inklusive. Das Pfändungsschutzkonto verhindert das. Wir zeigen, wie die Umwandlung funktioniert, welche Beträge geschützt sind und welche Nachweise du brauchst.

Person prüft ihren Kontostand nach einer PfändungJedes Girokonto muss auf Verlangen in ein P-Konto umgewandelt werden – gebührenfrei und ohne Begründung.

Der Anspruch auf ein P-Konto ist gesetzlich. Die Bank darf ihn nicht ablehnen und kein höheres Entgelt verlangen als für ein normales Girokonto.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026

Das Wichtigste in Kürze

Auf einem Pfändungsschutzkonto (§§ 899 ff. ZPO) bleibt ein Grundfreibetrag pro Kalendermonat automatisch verfügbar – er wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Über Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO kommen Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen hinzu, nachgewiesen durch Bescheinigung. Nicht verbrauchtes Guthaben ist bis zu drei Monate geschützt. Die Umwandlung wirkt rückwirkend auf den Monatsbeginn, wenn sie binnen vier Geschäftstagen nach der Pfändung verlangt wird.

Konto umwandeln – so geht es

Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, dein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen; verlangst du die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen nach Zustellung der Pfändung, wirkt der Schutz rückwirkend ab Monatsbeginn.

Wichtig: Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Ein Gemeinschaftskonto muss vorher in Einzelkonten aufgeteilt werden. Ein Wechsel der Bank ist während einer laufenden Pfändung möglich, aber heikel – kläre die Reihenfolge vorher mit der Beratungsstelle.

Kein Ablehnungsrecht der Bank

Die Bank darf die Umwandlung nicht verweigern und keine Zusatzgebühren erheben. Weigert sie sich, hilft eine schriftliche Fristsetzung und die Beschwerde bei der BaFin.

Welche Beträge geschützt sind

Schutz auf dem P-Konto
PositionWirkung
Grundfreibetragautomatisch frei, Anpassung jährlich zum 1. Juli
UnterhaltspflichtenErhöhungsbetrag je Person, § 902 ZPO
Kindergeldzusätzlich geschützt, mit Nachweis
Sozialleistungen (bestimmte)zusätzlich geschützt, mit Nachweis
Nachzahlungen von Sozialleistungengeschützt, Bescheinigung erforderlich
Nicht verbrauchtes GuthabenÜbertrag bis zu drei Folgemonate
Einmalige Sonderleistungenauf Antrag beim Vollstreckungsgericht

Die Bescheinigung für Erhöhungsbeträge stellen Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder eine anerkannte Schuldnerberatung aus. Ohne Nachweis bleibt nur der Grundfreibetrag – deshalb ist die Bescheinigung der wichtigste Handgriff nach der Umwandlung. Die aktuellen Beträge liefert unser Pfändungsfreigrenzen-Rechner.

Steuererstattung auf dem P-Konto

Eine Steuererstattung ist grundsätzlich pfändbar. Auf dem P-Konto ist sie geschützt, soweit sie zusammen mit den übrigen Eingängen den Freibetrag des Monats nicht übersteigt. Größere Erstattungen laufen deshalb ins Leere – hier hilft der Antrag beim Vollstreckungsgericht, den Betrag für einen bestimmten Zweck freizugeben (etwa Nachzahlung von Miete oder Anschaffung eines Arbeitsmittels).

Pfändet das Finanzamt selbst, gilt der P-Konto-Schutz genauso. Zusätzlich kannst du beim Finanzamt Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO), Stundung (§ 222 AO) oder Erlass (§ 227 AO) beantragen – oft der schnellere Weg als der Rechtsbehelf.

Typische Fehler vermeiden

1. Zu spät umwandeln – dann ist das Guthaben des laufenden Monats bereits blockiert. 2. Bescheinigung nicht einreichen und dadurch Erhöhungsbeträge verlieren. 3. Zweites Konto weiterführen; das ist unzulässig und kann den Schutz kosten. 4. Guthaben länger als drei Monate stehen lassen.

5. Vergessen, dass der Schutz monatsbezogen wirkt: Was über den Freibetrag hinausgeht, wird zum Monatsende an den Gläubiger abgeführt. Plane größere Zahlungen – Miete, Versicherungen – so, dass sie innerhalb des geschützten Monatsbetrags abgehen.


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P-Konto einrichten

6 Punkte
  • 1. Umwandlung verlangenSchriftlich, mit Datum – Frist vier Geschäftstage.
  • 2. Rückwirkung sichernBinnen vier Geschäftstagen nach Pfändung beantragen.
  • 3. Bescheinigung besorgenFür Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen.
  • 4. Zweitkonten prüfenNur ein P-Konto pro Person zulässig.
  • 5. Zahlungen terminierenMiete und Strom innerhalb des Freibetrags.
  • 6. Sonderfälle beantragenGroße Erstattung? Antrag beim Vollstreckungsgericht.
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Häufige Fragen (FAQ)

Kann die Bank ein P-Konto ablehnen?

Nein. Der Anspruch auf Umwandlung ist gesetzlich und darf nicht mit Zusatzgebühren verbunden werden.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht. Den aktuellen Wert zeigt unser Rechner.

Ist meine Steuererstattung geschützt?

Nur im Rahmen des monatlichen Freibetrags. Für größere Beträge kann das Vollstreckungsgericht eine Freigabe anordnen.

Wie lange bleibt nicht verbrauchtes Guthaben geschützt?

Bis zu drei Folgemonate (Ansparschutz).

Darf ich zwei Konten haben?

Nein, pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026.

  1. § 899 ZPO – Pfändungsschutzkonto. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 902 ZPO – Erhöhung des Freibetrags. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 258 AO – Einstweilige Einstellung der Vollstreckung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuer- und Insolvenzrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

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