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Steuerticker · Arbeitnehmer§ 100 EStGGeringverdienerbAV

Betriebsrente: mehr Förderung für kleine Einkommen

Zahlt der Arbeitgeber für Beschäftigte mit niedrigem Lohn in eine Betriebsrente ein, erstattet der Staat einen Teil direkt über die Lohnsteueranmeldung. Der Rahmen wird ausgeweitet.

Der Förderbetrag ist eine der wenigen Regelungen, die dem Arbeitgeber unmittelbar Liquidität zurückgibt – er wird nicht beantragt, sondern von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für Beschäftigte unterhalb einer monatlichen Lohngrenze erhält der Arbeitgeber einen Förderbetrag von 30 % seines zusätzlichen Beitrags zur betrieblichen Altersversorgung. Der Beitrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daneben bleiben Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei; bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % verpflichtend. Leistungen in der Rentenphase sind nachgelagert voll steuerpflichtig.

So funktioniert der Förderbetrag

  1. Voraussetzung: laufender Arbeitslohn unterhalb der maßgeblichen Grenze im Zahlungsmonat.
  2. Zusätzlichkeit: Der Beitrag darf keine umgewandelte Entgeltkomponente sein.
  3. Durchführungsweg: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
  4. Verrechnung: Der Arbeitgeber kürzt die abzuführende Lohnsteuer um den Förderbetrag – kein separater Antrag.
  5. Beim Beschäftigten: der geförderte Beitrag bleibt steuerfrei.
Rechenbeispiel · Teilzeitkraft

Arbeitgeberbeitrag 600 € im Jahr

zusätzlicher bAV-Beitrag600 €
Förderbetrag 30 %180 €
effektive Kosten des Arbeitgebers420 €

Der Förderbetrag wird bei der Lohnsteueranmeldung des Zahlungsmonats abgezogen.

Kombination mit anderen Wegen

Wege in die Betriebsrente
WegSteuerliche Behandlung
Arbeitgeberbeitrag mit Förderbetragsteuerfrei, 30 % Förderung für den Arbeitgeber
Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStGsteuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
Entgeltumwandlungsteuerfrei, Arbeitgeberzuschuss 15 % verpflichtend
Riester in der bAVaus versteuertem Entgelt, mit Zulagen

Was in der Rentenphase gilt

Leistungen aus steuerfrei aufgebauten Anwartschaften sind später voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. In der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner fallen Beiträge an, allerdings erst oberhalb eines monatlichen Freibetrags. Wer die Betriebsrente plant, sollte diese spätere Belastung von Anfang an einkalkulieren.


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Betriebsrente aufsetzen

5 Punkte · § 100 EStG, § 3 Nr. 63 EStG
  • 1. Lohngrenze je Monat prüfenMaßgeblich ist der laufende Arbeitslohn.
  • 2. Zusätzlichkeit dokumentierenKeine Entgeltumwandlung.
  • 3. Durchführungsweg wählenDirektversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds.
  • 4. Förderbetrag in der Lohnsteueranmeldung abziehenKein separater Antrag nötig.
  • 5. Beschäftigte informierenSpätere Besteuerung und KV-Beiträge erklären.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Förderbetrag?

30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Muss ich ihn beantragen?

Nein. Der Arbeitgeber verrechnet ihn direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer.

Gilt er auch bei Entgeltumwandlung?

Nein. Der Beitrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.

Ist die spätere Betriebsrente steuerfrei?

Nein. Leistungen aus steuerfrei aufgebauten Anwartschaften werden nachgelagert voll besteuert.

Fallen auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge an?

In der Krankenversicherung der Rentner ja, oberhalb eines monatlichen Freibetrags.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 100 EStG – Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 3 Nr. 63 EStG – steuerfreie Beiträge. Gesetze im Internet.
  3. Betriebsrentengesetz. Gesetze im Internet.
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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