Der steuerliche Grundbesitzwert folgt den Bodenrichtwerten. Steigen diese, steigt die Bemessungsgrundlage – bei gleichbleibenden Freibeträgen wächst die Steuer.
Zuletzt fachlich geprüft am 4. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Neue Bodenrichtwerte erhöhen den nach dem Bewertungsgesetz ermittelten Grundbesitzwert. Da die persönlichen Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind) unverändert sind, kann mehr Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Ein niedrigerer Verkehrswert lässt sich durch Gutachten nachweisen; das Familienheim bleibt unter Voraussetzungen steuerfrei.
Wie Immobilien bewertet werden
Für Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Immobilien mit dem gemeinen Wert angesetzt, der typisiert über das Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren ermittelt wird. Der Bodenwert fließt über den Bodenrichtwert ein – höhere Richtwerte heben den Grundbesitzwert an.
Immobilie, Wertsteigerung durch Bodenrichtwert
Schon eine moderate Wertsteigerung kann den steuerpflichtigen Teil deutlich erhöhen, weil der Freibetrag fix bleibt.
Niedrigeren Verkehrswert nachweisen
Steuerpflichtige dürfen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – etwa durch ein Sachverständigengutachten oder einen zeitnahen Verkaufspreis. Das lohnt sich, wenn die typisierte Bewertung den realen Markt überschätzt, z. B. bei Sanierungsstau oder ungünstigem Zuschnitt.
Steuerlast vorausschauend senken
Durch lebzeitige Schenkungen lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen. Das Familienheim kann an Ehegatten steuerfrei und an Kinder unter Wohnflächen- und Selbstnutzungsvoraussetzungen begünstigt übergehen. Eine frühzeitige Planung reduziert die Steuer erheblich.
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Erbfall & Immobilie
6 Punkte- Grundbesitzwert prüfenBodenrichtwert nachvollziehen.
- Freibeträge kennen500.000 € / 400.000 € u. a.
- Gutachten erwägenNiedrigeren Verkehrswert belegen.
- Familienheim prüfenBefreiung für Ehegatten/Kinder.
- Schenkung planen10-Jahres-Rhythmus nutzen.
- Anzeigepflicht beachtenErwerb dem Finanzamt melden.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum steigt die Erbschaftsteuer 2026?
Höhere Bodenrichtwerte erhöhen den steuerlichen Grundbesitzwert, während die Freibeträge unverändert bleiben.
Kann ich einen niedrigeren Wert ansetzen?
Ja, durch Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, etwa per Gutachten oder zeitnahem Kaufpreis.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Zum Beispiel 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € je Kind, jeweils pro Zehnjahreszeitraum.
Bleibt das Familienheim steuerfrei?
Unter Voraussetzungen ja – für Ehegatten und, mit Wohnflächengrenze, für Kinder bei Selbstnutzung.
Wie kann ich die Steuer senken?
Durch vorausschauende Schenkungen und Nutzung der Freibeträge im Zehnjahresrhythmus.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 4. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


