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Steuerticker · Selbständige§ 14 UStGB2BFrist Jahreswechsel

E-Rechnung: die Schonfrist endet

Der Empfang strukturierter Rechnungen ist längst Pflicht. Für den Versand laufen die Übergangsregelungen aus – zuerst für größere Unternehmen, dann für alle.

Wer bis heute PDFs verschickt, hat noch eine Frist – aber keine lange. Die Umstellung ist weniger eine Steuer- als eine Prozessfrage: Rechnungsstellung, Archiv und Freigabe müssen zusammenpassen.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen müssen als strukturierte elektronische Rechnung im Format der Norm EN 16931 ausgestellt werden – XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.x. Ein PDF ohne strukturierten Datensatz genügt nicht. Der Empfang ist bereits verpflichtend; für den Versand laufen die Übergangsfristen gestaffelt aus. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.

Wer wann senden muss

Stufen der E-Rechnungspflicht im B2B
PflichtGilt fürAb
Empfangalle inländischen Unternehmen, auch Kleinunternehmerbereits in Kraft
VersandUnternehmen oberhalb der Umsatzschwellenach Ablauf der ersten Übergangsfrist
Versandalle übrigen Unternehmennach Ablauf der letzten Übergangsfrist

Die Pflicht betrifft ausschließlich Leistungen zwischen Unternehmern im Inland. Rechnungen an Privatkunden und ins Ausland bleiben unberührt – dort gelten die allgemeinen Regeln des § 14 UStG.

Zulässige Formate

  • XRechnung: reines XML, im öffentlichen Auftragswesen etabliert;
  • ZUGFeRD ab 2.x (Profil EN 16931): PDF mit eingebettetem XML – für Menschen und Maschinen lesbar;
  • Nicht ausreichend: einfaches PDF, Bilddatei, Papier – sie gelten als „sonstige Rechnung";
  • Übermittlung: E-Mail, Portal oder Schnittstelle – der Gesetzgeber schreibt keinen Kanal vor.

Umstellung in fünf Schritten

  1. Empfangsadresse einrichten und intern bekannt machen – eine zentrale Rechnungs-Mailadresse genügt.
  2. Software prüfen: Kann dein Programm EN-16931-konforme Rechnungen erzeugen und einlesen?
  3. Stammdaten aufräumen: Leitweg-IDs, Steuernummern, Bankdaten und Einheiten müssen strukturiert vorliegen.
  4. Archivierung sichern: Der strukturierte Datensatz ist im Original aufzubewahren, nicht nur der Ausdruck.
  5. Kunden und Lieferanten informieren, ab wann du elektronisch sendest und empfängst.
Vorsteuerabzug im Blick

Fehlt bei einer pflichtigen Leistung die strukturierte Rechnung, kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Prüfe eingehende Rechnungen deshalb nicht nur inhaltlich, sondern auch auf das Format.


Deine Checkliste: E-Rechnung umstellen

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E-Rechnung umstellen

5 Punkte · § 14 UStG
  • 1. Zentrale Empfangsadresse einrichtenEine Mailadresse nur für Rechnungen.
  • 2. Software auf EN 16931 prüfenXRechnung oder ZUGFeRD ab 2.x.
  • 3. Stammdaten strukturierenSteuernummer, IBAN, Einheiten, Leitweg-ID.
  • 4. Archivierung des XML sicherstellenOriginal aufbewahren, nicht nur PDF-Ansicht.
  • 5. Geschäftspartner informierenAb wann sendest und empfängst du elektronisch?

Häufige Fragen (FAQ)

Reicht ein PDF per E-Mail?

Nein. Ein PDF ohne eingebetteten strukturierten Datensatz gilt als sonstige Rechnung und erfüllt die Pflicht nicht.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Zum Empfang ja. Für den Versand gelten Erleichterungen und Übergangsfristen; Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ausgenommen.

Was ist mit Rechnungen an Privatkunden?

Sie sind von der E-Rechnungspflicht nicht erfasst; hier bleibt es bei den allgemeinen Regeln.

Welches Format soll ich wählen?

ZUGFeRD ist praktisch, weil das PDF weiterhin lesbar bleibt. XRechnung ist im öffentlichen Sektor Standard.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen, im Original als strukturierter Datensatz und unveränderbar.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Schreiben zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Bundesministerium der Finanzen. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
  3. § 33 UStDV – Kleinbetragsrechnungen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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