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Rechner · § 19 Abs. 3 InvStG

Fondsdepot und Wegzug

Die Schwelle wird je Fonds geprüft und an den Anschaffungskosten gemessen. Der Rechner sagt, ob Ihr Fonds erfasst ist – und was die fiktive Veräußerung kostet.

§ 19 Abs. 3 InvStG 500.000 € Teilfreistellung
Eingaben
Summe aller Käufe, auch aus Sparplänen – je Fonds getrennt.
1.000 € je Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung – soweit nicht verbraucht.
Ergebnis
–Steuer auf den fiktiven Gewinn
Teilfreistellung–
Abgeltungsteuer–
Soli & Kirchensteuer–
Fiktiver Gewinn–
Teilfreistellung–
Sparer-Pauschbetrag–
Bemessungsgrundlage–
Abgeltungsteuer 25 %–
Soli & Kirchensteuer–
Jahresrate (bei sieben Raten)–
Steuer insgesamt–
Überschlägige Berechnung nach § 19 Abs. 3 InvStG (bzw. § 49 Abs. 5 InvStG bei Spezial-Investmentanteilen) mit Teilfreistellung nach § 20 InvStG und Abgeltungsteuersatz. Günstigerprüfung, Verlustverrechnung und Fondsfusionen bleiben außer Betracht.

Wie die Schwelle geprüft wird

Erfasst ist ein Fonds, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile gehalten haben oder die Anschaffungskosten mindestens 500.000 € betragen. Beide Prüfungen erfolgen je Fonds. Bei Spezial-Investmentanteilen entfällt die Schwelle vollständig (§ 49 Abs. 5 InvStG).

Warum die Anschaffungskosten und nicht der Wert?

Der Gesetzgeber wollte „gewichtige Fälle“ erfassen und hat dafür an den Einstandswert angeknüpft. Das führt zu der Besonderheit, dass ein im Kurs gefallenes Depot erfasst sein kann, während ein stark gestiegenes Depot mit niedrigen Anschaffungskosten außen vor bleibt.

Was Sie tun können

  • Anschaffungskosten je Fonds ermitteln – Sparpläne summieren sich unbemerkt.
  • Vermögensaufbau auf mehrere Fonds verteilen, bevor eine Schwelle erreicht ist.
  • Bei bereits überschrittener Schwelle: Teilverkauf, Übertragung an im Inland verbleibende Angehörige oder Rückkehroption prüfen.
  • Fiktiven Gewinn in der Anlage KAP-INV erklären – es gibt keinen Bankeinbehalt.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze pro Depot?

Nein, je Investmentfonds. Mehrere kleinere Positionen in verschiedenen Fonds bleiben unterhalb der Schwelle.

Welche Teilfreistellung gilt für meinen ETF?

Bei Aktienfonds im Privatvermögen 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % bei überwiegend ausländischen Immobilien; Renten- und Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung.

Behält die Bank die Steuer ein?

Nein. Der fiktive Gewinn ist selbst zu erklären – über die Anlage KAP-INV der Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres.

Kann ich Raten beantragen?

Die Vorschrift ist § 6 AStG nachgebildet; Ratenzahlung, Mitteilungspflicht und Rückkehrerregelung gelten entsprechend. Der Antrag ist ausdrücklich zu stellen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung.

  1. § 19 InvStG, § 49 InvStG, § 20 InvStG – Teilfreistellung. Gesetze im Internet.
  2. Jahressteuergesetz 2024, BGBl. 2024 I Nr. 387; BT-Drs. 20/13419.
Kontakt

Ist Ihr Fonds erfasst?

Nennen Sie uns Fondsarten, Anschaffungskosten und den geplanten Wegzugszeitpunkt. Wir erklären die Schwellen und rechnen die Belastung – inklusive der Frage, welche Umschichtung noch wirkt.

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