Fondsdepot und Wegzug
Die Schwelle wird je Fonds geprüft und an den Anschaffungskosten gemessen. Der Rechner sagt, ob Ihr Fonds erfasst ist – und was die fiktive Veräußerung kostet.
Wie die Schwelle geprüft wird
Erfasst ist ein Fonds, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile gehalten haben oder die Anschaffungskosten mindestens 500.000 € betragen. Beide Prüfungen erfolgen je Fonds. Bei Spezial-Investmentanteilen entfällt die Schwelle vollständig (§ 49 Abs. 5 InvStG).
Warum die Anschaffungskosten und nicht der Wert?
Der Gesetzgeber wollte „gewichtige Fälle“ erfassen und hat dafür an den Einstandswert angeknüpft. Das führt zu der Besonderheit, dass ein im Kurs gefallenes Depot erfasst sein kann, während ein stark gestiegenes Depot mit niedrigen Anschaffungskosten außen vor bleibt.
Was Sie tun können
- Anschaffungskosten je Fonds ermitteln – Sparpläne summieren sich unbemerkt.
- Vermögensaufbau auf mehrere Fonds verteilen, bevor eine Schwelle erreicht ist.
- Bei bereits überschrittener Schwelle: Teilverkauf, Übertragung an im Inland verbleibende Angehörige oder Rückkehroption prüfen.
- Fiktiven Gewinn in der Anlage KAP-INV erklären – es gibt keinen Bankeinbehalt.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze pro Depot?
Nein, je Investmentfonds. Mehrere kleinere Positionen in verschiedenen Fonds bleiben unterhalb der Schwelle.
Welche Teilfreistellung gilt für meinen ETF?
Bei Aktienfonds im Privatvermögen 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % bei überwiegend ausländischen Immobilien; Renten- und Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung.
Behält die Bank die Steuer ein?
Nein. Der fiktive Gewinn ist selbst zu erklären – über die Anlage KAP-INV der Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres.
Kann ich Raten beantragen?
Die Vorschrift ist § 6 AStG nachgebildet; Ratenzahlung, Mitteilungspflicht und Rückkehrerregelung gelten entsprechend. Der Antrag ist ausdrücklich zu stellen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung.
Ist Ihr Fonds erfasst?
Nennen Sie uns Fondsarten, Anschaffungskosten und den geplanten Wegzugszeitpunkt. Wir erklären die Schwellen und rechnen die Belastung – inklusive der Frage, welche Umschichtung noch wirkt.
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
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