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Ratgeber · Immobilien§ 35a EStG§ 35c EStGSelbstnutzung

Eigenheim und Steuern: sechs Wege für Selbstnutzer

Wer selbst einzieht, verliert den Werbungskostenabzug – Zinsen und Abschreibung fallen weg. Dafür gibt es Steuerermäßigungen, die direkt von der Steuer abgehen.

Beratung zum ImmobilienkaufSteuerermäßigungen wirken direkt auf die Steuer – nicht nur auf das zu versteuernde Einkommen.

Der Unterschied zur Vermietung ist grundlegend: Selbstnutzer haben keine Einkünfte – also auch keine Werbungskosten. Sie arbeiten mit Steuerermäßigungen.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Selbstnutzer können keine Zinsen, keine Abschreibung und keine Nebenkosten absetzen. Möglich sind: § 35a EStG für Handwerker- und Haushaltsleistungen (20 %, bis 1.200 € bzw. 4.000 €), § 35c EStG für energetische Sanierung (20 % über drei Jahre, bis 40.000 € Ermäßigung), das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Homeoffice-Pauschale, Wohn-Riester, die Gestaltung der Grunderwerbsteuer und der steuerfreie Verkauf der selbst genutzten Immobilie.

Was Selbstnutzer nicht absetzen können

Die häufigsten Irrtümer
PositionSelbstnutzung
Darlehenszinsennicht abziehbar
Gebäudeabschreibung (AfA)nicht abziehbar
Grunderwerbsteuer und Notarkostennicht abziehbar – sie erhöhen die Anschaffungskosten
Maklerkosten beim Kaufnicht abziehbar
Grundsteuernicht abziehbar
Wohngebäudeversicherungnicht abziehbar
Renovierung – Materialkostennicht abziehbar
Renovierung – Handwerkerlohn20 % über § 35a EStG

Der Grund ist systematisch: Ohne Einkünfte aus der Immobilie gibt es keine Werbungskosten. Alles läuft daher über Steuerermäßigungen – die dafür unmittelbar von der Steuerschuld abgehen.

Weg 1 und 2: § 35a und § 35c EStG

Die beiden Ermäßigungen
RegelungUmfang
Handwerkerleistungen § 35a Abs. 320 % des Lohnanteils, max. 1.200 € im Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a Abs. 220 %, max. 4.000 € im Jahr
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Minijob)20 %, max. 510 €
Energetische Sanierung § 35c20 % der Kosten über 3 Jahre, max. 40.000 € Ermäßigung je Objekt
Energieberatung50 % der Kosten im Rahmen von § 35c
VoraussetzungObjekt älter als 10 Jahre, Fachunternehmerbescheinigung
Nicht doppelt

Für dieselbe Maßnahme kannst du nicht gleichzeitig § 35a und § 35c nutzen. Auch mit öffentlicher Förderung – etwa KfW- oder BAFA-Zuschüssen – ist § 35c ausgeschlossen. Rechne beide Wege durch, bevor du einen Zuschussantrag stellst.

Beispiel · Fenstertausch

§ 35c über drei Jahre

Kosten inklusive Montage32.000 €
Jahr 1: 7 %2.240 €
Jahr 2: 7 %2.240 €
Jahr 3: 6 %1.920 €
Gesamte Steuerermäßigung6.400 €

Voraussetzung ist die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster.

Weg 3: Arbeitszimmer und Homeoffice

Nutzt du einen Raum ausschließlich beruflich und liegt dort der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du die anteiligen Kosten als Werbungskosten ansetzen – oder pauschal 1.260 € im Jahr. Bei Selbstnutzern gehören dazu anteilige Zinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Versicherung und Energie.

Ohne eigenen Raum bleibt die Homeoffice-Tagespauschale: 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Beides ist der einzige Weg, über den Zinsen und Abschreibung bei einem Eigenheim doch anteilig wirken.

Weg 4 und 5: Kauf und Finanzierung gestalten

  • Grunderwerbsteuer senken: Beweglicher Inventarwert – Küche, Sauna, Markise – im Kaufvertrag gesondert ausweisen. Er unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, muss aber realistisch bewertet sein.
  • Instandhaltungsrücklage: Bei Wohnungen den im Kaufpreis enthaltenen Anteil separat benennen – die Finanzverwaltung erkennt die Kürzung teils an, die Rechtsprechung ist hier in Bewegung.
  • Wohn-Riester: Gefördertes Kapital kann für Kauf, Bau oder Entschuldung entnommen werden; die Besteuerung erfolgt später über das Wohnförderkonto.
  • Vermietung eines Teils: Wird ein Teil der Immobilie dauerhaft vermietet, sind die darauf entfallenden Kosten inklusive Zinsen und Abschreibung Werbungskosten.
  • Photovoltaik: Anlagen bis 30 kWp sind steuerfrei; die Anschaffung ist umsatzsteuerlich mit 0 % begünstigt.

Weg 6: der steuerfreie Verkauf

Der größte Steuervorteil zeigt sich am Ende: Der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist steuerfrei, wenn sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – unabhängig von der Zehn-Jahres-Frist.

Verkauf im Überblick
FallSteuerlich
Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den 2 Vorjahrensteuerfrei
Vermietung, Haltedauer über 10 Jahresteuerfrei
Vermietung, Haltedauer unter 10 Jahrensteuerpflichtig nach § 23 EStG
Teilweise vermietetanteilig steuerpflichtig
Häusliches Arbeitszimmer im Eigenheimnach BFH unschädlich für die Steuerfreiheit
Verkauf nach Scheidung an den Ex-Partnerkann steuerpflichtig sein – Beratung sinnvoll

Diese Steuerfreiheit ist der Grund, warum die selbst genutzte Immobilie steuerlich oft besser abschneidet als es die fehlenden laufenden Abzüge nahelegen.


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Eigenheim steuerlich nutzen

0 von 8 erledigt
  • Handwerkerrechnungen prüfenLohnanteil muss ausgewiesen sein.
  • § 35a-Höchstbeträge planen1.200 € und 4.000 € je Jahr.
  • § 35c prüfenObjekt über 10 Jahre alt, Fachunternehmerbescheinigung.
  • Förderung gegen § 35c rechnenBeides zusammen ist ausgeschlossen.
  • Arbeitszimmer prüfenOder Tagespauschale nutzen.
  • Inventar im Kaufvertrag ausweisenSenkt die Grunderwerbsteuer.
  • Wohn-Riester prüfenEntnahme oder Tilgungsförderung.
  • Selbstnutzungszeiten dokumentierenFür den steuerfreien Verkauf.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die Zinsen für mein Eigenheim absetzen?

Nein, bei Selbstnutzung nicht. Anteilig möglich ist es nur, soweit ein Arbeitszimmer oder ein vermieteter Teil vorliegt.

Was bringt § 35a EStG konkret?

20 % des Lohnanteils von Handwerkerrechnungen, höchstens 1.200 € im Jahr, plus 20 % für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 €.

Wie funktioniert die energetische Sanierung nach § 35c EStG?

20 % der Kosten werden über drei Jahre verteilt (7 %, 7 %, 6 %) direkt von der Steuer abgezogen – bis zu 40.000 € Ermäßigung je Objekt.

Kann ich Förderung und § 35c kombinieren?

Nein. Wer öffentliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen nutzt, ist von § 35c ausgeschlossen. Beide Wege sollten vorher verglichen werden.

Ist der Verkauf meines Eigenheims steuerfrei?

Ja, wenn du im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt hast. Die Zehn-Jahres-Frist spielt dann keine Rolle.

Lässt sich die Grunderwerbsteuer senken?

Ja, indem mitverkauftes bewegliches Inventar im Kaufvertrag realistisch und gesondert ausgewiesen wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 35a EStG – Haushaltsnahe Leistungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 35c EStG – Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Bundesfinanzhof – Entscheidungen. BFH, Rechtsprechungsdatenbank 2026.
SteuerNest Redaktion
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