SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Einzelunternehmer§ 304 InsORegelinsolvenzHaftung

Einzelunternehmer: Insolvenz ohne Haftungsschild

Anders als bei der GmbH gibt es keine Trennung zwischen Betrieb und Person: Es haftet dein gesamtes Vermögen. Dafür endet das Verfahren mit einer echten Entschuldung. Wir zeigen Ablauf, Steuerfolgen und die Chancen auf Fortführung.

Einzelunternehmer prüft seine GeschäftsunterlagenEin Verfahren, zwei Ziele: Verwertung des Betriebsvermögens und Entschuldung der Person.

Es gibt keine Antragspflicht – aber es gibt Haftung. Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge sind auch in der Krise vorrangig abzuführen.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026

Das Wichtigste in Kürze

Einzelunternehmer durchlaufen die Regelinsolvenz; das Verbraucherverfahren ist bei laufender Selbstständigkeit ausgeschlossen (§ 304 InsO). Eine Antragspflicht nach § 15a InsO besteht nicht – sie gilt nur für juristische Personen. Bestehen bleiben die persönliche Haftung für Steuern (§ 69 AO) und die Strafbarkeit bei vorenthaltenen Arbeitnehmerbeiträgen (§ 266a StGB). Der Betrieb kann fortgeführt oder freigegeben werden (§ 35 Abs. 2 InsO). Für die Person folgt die Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Der Ablauf des Verfahrens

Nach dem Eigenantrag beim Insolvenzgericht prüft ein vorläufiger Verwalter, ob die Masse die Verfahrenskosten deckt. Fehlt Masse, kommt die Stundung der Verfahrenskosten in Betracht – ohne sie würde der Antrag abgewiesen und eine Restschuldbefreiung wäre nicht erreichbar.

Phasen der Regelinsolvenz
PhaseWas passiert
EröffnungsverfahrenGutachten, Sicherungsmaßnahmen, ggf. Insolvenzgeld für Beschäftigte
EröffnungVerwalter übernimmt Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
VerwertungBetriebsvermögen wird verkauft oder fortgeführt
Fortführung oder Freigabe§ 35 Abs. 2 InsO – weiterarbeiten auf eigene Rechnung
SchlussverteilungQuote an die Gläubiger
WohlverhaltensphaseObliegenheiten §§ 295, 295a InsO
Restschuldbefreiungnach drei Jahren ab Eröffnung

Beschäftigte erhalten für bis zu drei Monate Insolvenzgeld; eine Vorfinanzierung über die Agentur für Arbeit hält den Betrieb liquide. Arbeitsverhältnisse bestehen fort, Kündigungsfristen sind im Verfahren auf drei Monate begrenzt (§ 113 InsO).

Haftung und Pflichten in der Krise

Auch ohne Antragspflicht gibt es Grenzen. Lohnsteuer ist einbehaltenes Geld der Beschäftigten – der Grundsatz der anteiligen Tilgung gilt dafür nicht; wer sie nicht abführt, haftet nach § 69 AO persönlich. Das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ist nach § 266a StGB strafbar und von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Reihenfolge in der Liquiditätskrise

Wenn das Geld knapp wird: Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Lohnsteuer zuerst, dann Netto-Löhne, dann die übrigen Gläubiger. Diese Reihenfolge schützt dich vor Strafbarkeit und persönlicher Haftung.

Ebenfalls riskant sind Zahlungen an nahe Angehörige und Sicherheitenbestellungen in der Krise: Sie sind klassische Ziele der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) und werden vom Verwalter zurückgefordert.

Steuerliche Folgen

Mit der Verwertung entsteht regelmäßig ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn: Stille Reserven werden aufgedeckt, obwohl kein Geld beim Unternehmer ankommt. Prüfe den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und die Tarifermäßigung nach § 34 EStG. Verzichten Gläubiger, kann ein Sanierungsgewinn nach § 3a EStG steuerfrei bleiben – um den Preis verbrauchter Verlustvorträge.

Umsatzsteuerlich wird das Unternehmen geteilt: Vor Eröffnung begründete Forderungen sind Insolvenzforderungen zur Tabelle, danach begründete Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). Uneinbringliche Forderungen sind nach § 17 UStG zu berichtigen. Erklärungspflichten für die Masse treffen den Verwalter, private und freigegebene Bereiche bleiben bei dir.

Weiterarbeiten oder neu starten

Zwei Wege führen aus dem Verfahren in die Selbstständigkeit. Erstens die Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO: Der Verwalter erklärt, dass Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit nicht zur Masse gehören; du zahlst dafür den Betrag an die Masse, den du als Angestellter verdienen würdest (§ 295a InsO). Zweitens der Neustart nach Restschuldbefreiung mit neuer Anmeldung und klarer Trennung von Altverbindlichkeiten.

In beiden Fällen ist die steuerliche Neuaufstellung entscheidend: eigene Vorauszahlungen, saubere Aufzeichnungen, realistische Kalkulation der Umsatzsteuer. Wer die Umsatzsteuer nicht separiert, gerät in dieselbe Falle ein zweites Mal.


Deine Checkliste

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Regelinsolvenz vorbereiten

6 Punkte
  • 1. Liquiditätsstatus aufstellen13-Wochen-Plan, wöchentlich fortschreiben.
  • 2. Vorrangige Zahlungen sichernLohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge zuerst.
  • 3. Antrag vorbereitenGläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht, Kostenstundung.
  • 4. Beschäftigte informierenInsolvenzgeld und Vorfinanzierung klären.
  • 5. Fortführung prüfenFreigabe nach § 35 Abs. 2 InsO ansprechen.
  • 6. Steuerfolgen klärenAufgabegewinn, § 16 Abs. 4 EStG, Sanierungsgewinn.
0 von 6 erledigt

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Einzelunternehmer Insolvenz anmelden?

Nein, § 15a InsO gilt nur für juristische Personen. Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei Steuern und Sozialabgaben bestehen aber unabhängig davon.

Verbraucher- oder Regelinsolvenz?

Bei laufender selbstständiger Tätigkeit immer Regelinsolvenz. Ehemals Selbstständige können unter engen Voraussetzungen das Verbraucherverfahren nutzen.

Kann ich weiterarbeiten?

Ja, insbesondere über die Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO. Dafür sind Zahlungen an die Masse nach § 295a InsO zu leisten.

Muss ich den Aufgabegewinn versteuern?

Grundsätzlich ja. Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und Tarifermäßigung nach § 34 EStG können die Belastung deutlich senken.

Wann bin ich schuldenfrei?

Die Restschuldbefreiung tritt drei Jahre nach Eröffnung ein, wenn die Obliegenheiten erfüllt wurden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026.

  1. § 35 InsO – Begriff der Insolvenzmasse, Freigabe. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 69 AO – Haftung des Vertreters. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuer- und Insolvenzrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

Kontakt

Betrieb in der Krise?

Schildere uns kurz Umsatz, offene Steuern und Beschäftigtenzahl. Wir erklären, welcher Verfahrensweg trägt und welche Zahlungen jetzt Vorrang haben – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Betrieb ordnen

Fortführen oder abwickeln? SteuerNest ordnet deine Lage ein.

Beschreibe den Betrieb – der KI-Assistent zeigt Wege, Fristen und Steuerfolgen.

Link kopiert