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Ratgeber · Insolvenzrecht§§ 165 ff. SGB IIILöhne2026

Insolvenzgeld – Löhne gesichert

Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sichert das Insolvenzgeld die Nettolöhne der letzten drei Monate. Für das Unternehmen ist die Vorfinanzierung ein zentrales Instrument, um im Eröffnungsverfahren liquide zu bleiben. Dieser Ratgeber erklärt Anspruch, Höhe und Fristen.

Insolvenzgeld & VorfinanzierungDrei Monatslöhne – abgesichert über die Agentur für Arbeit.

Das Insolvenzgeld ist die soziale Brücke der Unternehmensinsolvenz: Es schützt Beschäftigte vor Lohnausfall und ermöglicht zugleich die Betriebsfortführung, weil die Personalkosten für drei Monate faktisch von der Bundesagentur getragen werden.

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand 2026

Das Wichtigste in Kürze

Anspruch besteht für Arbeitnehmer, denen für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis noch Arbeitsentgelt zusteht (§ 165 SGB III). Höhe: das Nettoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Antrag ist innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten ab dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit zu stellen (§ 324 SGB III).

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch geringfügig Beschäftigte und in der Regel Fremdgeschäftsführer, nicht aber der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, der nicht als Arbeitnehmer gilt.

Das Insolvenzereignis

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • Abweisung des Antrags mangels Masse (§ 26 InsO),
  • vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag, wenn ein Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Die Insolvenzgeldvorfinanzierung

Weil Insolvenzgeld erst nach dem Insolvenzereignis fließt, verkaufen Arbeitnehmer ihre künftigen Ansprüche vorab an eine Bank (Abtretung), die die Löhne sofort auszahlt. So bleibt der Betrieb im Eröffnungsverfahren liquide und kann fortgeführt werden. Die Vorfinanzierung bedarf der Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Warum das die Sanierung trägt

Über die Vorfinanzierung sind die Personalkosten von bis zu drei Monaten faktisch neutralisiert. Diese „Insolvenzgeldperiode“ verschafft dem Verwalter Zeit, einen Käufer (übertragende Sanierung) oder einen Insolvenzplan zu finden.

Rechtsprechung

BSG B 11 AL .../...
Beherrschender Gesellschafter-GF

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer im Sinne des Insolvenzgeldrechts und hat daher keinen Anspruch.

BSG B 11 AL .../...
Versäumte Ausschlussfrist

Die Zwei-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist; wird sie ohne Grund für eine Wiedereinsetzung versäumt, ist der Anspruch verloren.

Häufige Fragen (FAQ)

Für welchen Zeitraum gibt es Insolvenzgeld?

Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, soweit dafür noch Nettolohn offen ist.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Es entspricht dem ausgefallenen Nettoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Sozialabgaben werden von der Agentur zusätzlich getragen.

Welche Frist muss ich einhalten?

Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III). Diese Ausschlussfrist ist streng.

Bekommt der Gesellschafter-Geschäftsführer Insolvenzgeld?

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, da er kein Arbeitnehmer ist. Ein reiner Fremdgeschäftsführer kann dagegen anspruchsberechtigt sein.

Was ist eine Insolvenzgeldvorfinanzierung?

Die Arbeitnehmer treten ihre künftigen Insolvenzgeldansprüche an eine Bank ab, die die Löhne sofort auszahlt. Das hält den Betrieb liquide und muss von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG). Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. § 165 SGB III – Anspruch auf Insolvenzgeld. Gesetze im Internet.
  2. § 324 SGB III – Antragserfordernis, Ausschlussfrist. Gesetze im Internet.
  3. § 170 SGB III – Vorfinanzierung / Übergang der Ansprüche. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Insolvenz- und Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt (Fachanwalt für Insolvenz- oder Steuerrecht).

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