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Ratgeber · Insolvenzrecht§§ 286 ff. InsO3 Jahre2026

Restschuldbefreiung – schuldenfrei nach drei Jahren

Für natürliche Personen – auch für den Unternehmer nach der GmbH-Insolvenz mit persönlichen Bürgschaften – ist die Restschuldbefreiung der Weg zurück. Seit 2020 dauert sie nur noch drei Jahre. Dieser Ratgeber erklärt Antrag, Obliegenheiten und Fallstricke.

RestschuldbefreiungNach drei Jahren Wohlverhalten: ein wirtschaftlicher Neustart.

Die Restschuldbefreiung ist das Versprechen des deutschen Insolvenzrechts: Wer sich drei Jahre lang redlich verhält, wird von seinen restlichen Schulden befreit – ein zweiter wirtschaftlicher Anlauf für natürliche Personen.

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nur natürliche Personen erhalten Restschuldbefreiung – nicht die GmbH selbst, wohl aber der persönlich haftende oder bürgende Gesellschafter. Mit dem Insolvenzantrag ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Abtretungserklärung zu stellen (§ 287 InsO). Die Frist beträgt seit 2020 einheitlich drei Jahre ab Eröffnung. Am Ende erteilt das Gericht die Befreiung (§ 300 InsO) – vorbehaltlich Versagungsgründen.

Ablauf & Wohlverhaltensphase

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens läuft die Wohlverhaltensphase. Das pfändbare Einkommen wird an einen Treuhänder abgetreten und an die Gläubiger verteilt. Nach drei Jahren wird über die Erteilung entschieden.

Obliegenheiten (§ 295 InsO)

  • angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um sie bemühen,
  • die Hälfte einer Erbschaft an den Treuhänder herausgeben,
  • Wohnsitz-/Arbeitsplatzwechsel mitteilen,
  • keine Gläubiger bevorzugen, Auskunft erteilen.

Versagungsgründe & ausgenommene Forderungen

Was die Befreiung gefährdet
GrundNorm
Insolvenzstraftat (z. B. Bankrott)§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO
falsche Angaben zur Krediterlangung§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Verletzung von Auskunfts-/Mitwirkungspflichten§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
ausgenommen: Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen, Steuerstraftaten§ 302 InsO
Diese Schulden bleiben

Auch nach erteilter Restschuldbefreiung bestehen bestimmte Forderungen fort – insbesondere aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen/-bußen und hinterzogenen Steuern (§ 302 InsO). Sie müssen im Verfahren als solche angemeldet werden.

Rechtsprechung

BGH IX ZB 72/...
Versagung nur auf Gläubigerantrag

Die Versagung wegen Obliegenheitsverletzung setzt einen Antrag eines Gläubigers und dessen Glaubhaftmachung voraus – das Gericht prüft nicht von Amts wegen.

BGH IX ZB 5/...
Deliktsforderung muss angemeldet werden

Wer sich auf § 302 InsO berufen will, muss die Forderung nach Grund (vorsätzliche unerlaubte Handlung) im Verfahren anmelden – sonst wird sie von der Befreiung erfasst.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekommt die GmbH selbst Restschuldbefreiung?

Nein. Nur natürliche Personen. Die GmbH wird nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann die Befreiung aber für seine persönlichen Schulden (z. B. Bürgschaften) erlangen.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Seit der Reform 2020 einheitlich drei Jahre ab Verfahrenseröffnung – unabhängig von einer Mindestquote.

Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensphase?

Vor allem eine Erwerbsobliegenheit, die Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft, Mitteilungspflichten und das Verbot der Gläubigerbevorzugung (§ 295 InsO).

Welche Schulden bleiben trotz Befreiung?

Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen und -bußen sowie hinterzogene Steuern (§ 302 InsO) – sofern korrekt angemeldet.

Kann mir die Befreiung versagt werden?

Ja, auf Gläubigerantrag bei Versagungsgründen (§ 290 InsO) wie Insolvenzstraftaten oder Obliegenheitsverletzungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG). Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. § 287 InsO – Antrag und Abtretungserklärung. Gesetze im Internet.
  2. § 295 InsO – Obliegenheiten. Gesetze im Internet.
  3. § 302 InsO – Ausgenommene Forderungen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Insolvenz- und Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt (Fachanwalt für Insolvenz- oder Steuerrecht).

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