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Fachbeitrag · Immobilien§ 1 GrEStG§ 19 GrEStGShare Deal

Signing und Closing: doppelte Grunderwerbsteuer vermeiden

Bei Anteilskäufen an grundbesitzenden Gesellschaften löst schon der Vertragsschluss einen Steuertatbestand aus – der Übergang der Anteile einen zweiten. Fällt beides zeitlich auseinander, setzt das Finanzamt zweimal fest. Ein Gesetzentwurf will das reparieren.

Vertragsunterzeichnung bei einer ImmobilientransaktionZwei Tatbestände, ein Erwerb: Ohne fristgerechte Anzeigen wird die Aufhebung schwierig.

Der wichtigste Schutz ist heute prozessual: vollständige und fristgerechte Anzeigen nach § 19 GrEStG – für Signing und Closing getrennt.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Gesetzentwurf, Stand Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei Share Deals können mehrere Tatbestände zusammentreffen: das Signing (schuldrechtlicher Anspruch auf Anteilsübertragung, § 1 Abs. 3 GrEStG) und das Closing (tatsächlicher Übergang, § 1 Abs. 2a/2b GrEStG). Liegen sie zeitlich auseinander, kommt es zur doppelten Festsetzung; die Aufhebung des ersten Bescheids setzt fristgerechte und vollständige Anzeigen voraus. Ein Gesetzentwurf aus Januar 2026 soll die Doppelfestsetzung vermeiden und die Anzeigefristen anpassen.

Woher die doppelte Steuer kommt

Werden mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen, greifen die Ergänzungstatbestände des GrEStG. § 1 Abs. 3 GrEStG erfasst bereits das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung begründet – also das Signing. § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG erfassen den tatsächlichen Übergang der Anteile beim Closing.

Zwischen beiden Zeitpunkten liegen in der Praxis Wochen oder Monate – Kaufpreisanpassungen, Freigaben, Finanzierung. In dieser Zeit existieren zwei steuerbare Vorgänge zum selben wirtschaftlichen Erwerb. Die Verwaltung setzt beide fest und hebt den ersten Bescheid erst auf, wenn der zweite Vorgang ordnungsgemäß angezeigt wurde.

Was der Entwurf vorsieht

Der im Januar 2026 vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerlicher Vorschriften greift genau diese Konstellation auf. Vorgesehen sind Anpassungen im GrEStG, mit denen die doppelte Festsetzung bei zeitlichem Auseinanderfallen von Signing und Closing vermieden werden soll, sowie Änderungen bei den Anzeigefristen für Erwerbsvorgänge.

Bis zur Verkündung gilt das bisherige Recht. Verlasse dich in laufenden Transaktionen deshalb nicht auf die geplante Erleichterung, sondern auf saubere Anzeigen – sie sind auch nach der Reform der Schlüssel zur Aufhebung.

Rechtsstand beachten

Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Inhalte und Anwendungszeitpunkte können sich ändern; prüfe vor Vertragsschluss den aktuellen Stand.

Anzeigen richtig abgeben

Anzeigepflichten nach § 19 GrEStG
PunktAnforderung
WerBeteiligte, Notare, Gesellschaften – je nach Tatbestand
WasSigning und Closing als eigene Vorgänge
InhaltBeteiligte, Grundstücke, Anteilsquoten, Gegenleistung, Zeitpunkte
Adressatfür die Grunderwerbsteuer zuständiges Finanzamt
Folge bei VersäumnisSteuerbefreiung bzw. Aufhebung wird verweigert, § 16 Abs. 5 GrEStG
ZusätzlichAnzeige kann zugleich eine Berichtigungspflicht auslösen

Die Anzeige ist eine Steuererklärung im Sinne der AO. Unvollständige Angaben führen nicht nur zum Verlust der Begünstigung, sie können auch bußgeld- oder strafrechtliche Folgen haben. Fertige deshalb eine Anzeigematrix pro Transaktion: Wer zeigt was, bis wann, an welches Amt.

Praxis in der Transaktion

Nimm die Grunderwerbsteuer in den Vertrag: Wer trägt sie, wie werden Doppelfestsetzungen behandelt, wer übernimmt die Anzeigen und wer haftet für Versäumnisse? Vereinbare eine Mitwirkungspflicht beider Seiten bei der Beschaffung von Grundbuch- und Bewertungsunterlagen.

Prüfe die Bemessungsgrundlage früh: Bei Share Deals sind die Grundbesitzwerte nach dem BewG maßgeblich, nicht der Kaufpreis. Und behalte die Haltefristen im Blick – Zusammenrechnungen über zehn Jahre können einen späteren Zukauf grunderwerbsteuerpflichtig machen.


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Share Deal sauber abwickeln

6 Punkte
  • 1. Tatbestände identifizierenSigning, Closing, Anteilsquoten über 90 %?
  • 2. Anzeigematrix erstellenWer zeigt was, bis wann, an welches Amt.
  • 3. Fristen überwachenBeide Vorgänge getrennt anzeigen.
  • 4. Bewertung vorbereitenGrundbesitzwerte nach BewG ermitteln.
  • 5. Vertrag regelnKostentragung, Mitwirkung, Haftung.
  • 6. Aufhebung beantragenErsten Bescheid nach vollständiger Anzeige aufheben lassen.
0 von 6 erledigt

Häufige Fragen (FAQ)

Warum wird zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt?

Weil Signing und Closing eigenständige Steuertatbestände erfüllen. Der erste Bescheid wird nur nach ordnungsgemäßer Anzeige des zweiten Vorgangs aufgehoben.

Was soll sich ändern?

Ein Gesetzentwurf sieht vor, die doppelte Festsetzung bei zeitlichem Auseinanderfallen zu vermeiden und die Anzeigefristen anzupassen.

Ab wann gilt das?

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur Verkündung gilt das bisherige Recht.

Was passiert bei verspäteter Anzeige?

Die Aufhebung bzw. Nichterhebung wird verweigert (§ 16 Abs. 5 GrEStG); zusätzlich drohen Sanktionen.

Ist der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage?

Nein. Bei Share Deals sind die Grundbesitzwerte nach dem Bewertungsgesetz maßgeblich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Gesetzentwurf, Stand Juli 2026.

  1. § 1 GrEStG – Erwerbsvorgänge. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 19 GrEStG – Anzeigepflicht der Beteiligten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Bundesfinanzministerium, Januar 2026.
SteuerNest Redaktion
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