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Steuerticker · Arbeitnehmer§ 32a EStGTarifverschiebungJahreswechsel

Steuertarif: der Grundfreibetrag steigt erneut

Das steuerfreie Existenzminimum wird angehoben und die Tarifeckwerte werden nach rechts verschoben. Beides zusammen soll verhindern, dass eine Gehaltserhöhung durch die Progression aufgezehrt wird.

Der Ausgleich der kalten Progression ist keine Steuersenkung, sondern eine Korrektur: Er stellt nur sicher, dass Inflation nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Angehoben werden der Grundfreibetrag und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs mit Ausnahme der Reichensteuergrenze. Grundlage ist der Existenzminimumbericht und der Progressionsbericht der Bundesregierung. Die Änderung wirkt automatisch über die Lohnsteuertabellen – Beschäftigte müssen nichts beantragen. Auch der Kinderfreibetrag wird regelmäßig parallel angepasst.

Was sich ändert

  • Grundfreibetrag: das steuerfreie Existenzminimum steigt – bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an;
  • Tarifeckwerte: die Grenzen der Progressionszonen verschieben sich, sodass ein höherer Grenzsteuersatz später greift;
  • Reichensteuer: die Schwelle für den Spitzensatz von 45 % bleibt regelmäßig unverändert;
  • Solidaritätszuschlag: die Freigrenze wird ebenfalls fortgeschrieben.

Wer wie stark profitiert

Der Effekt ist absolut betrachtet gleichmäßig, relativ betrachtet aber bei kleinen und mittleren Einkommen am größten – dort wirkt die Anhebung des Grundfreibetrags am stärksten. Bei sehr hohen Einkommen bleibt die Entlastung durch den Grundfreibetrag konstant, weil die Reichensteuergrenze nicht mitverschoben wird.

Wirkungsweise der Tarifanpassung
BausteinWirkungWer merkt es
Grundfreibetragmehr Einkommen bleibt komplett steuerfreialle, absolut gleich
Eckwertehöherer Grenzsteuersatz greift spätervor allem mittlere Einkommen
Kinderfreibetraghöheres steuerfreies Existenzminimum je KindEltern mit höherem Einkommen

Was du tun musst

  1. Nichts beantragen: Der Arbeitgeber wendet die neue Lohnsteuertabelle automatisch an.
  2. Lohnabrechnung im Januar prüfen – dort zeigt sich die Entlastung zuerst.
  3. Freibeträge aktualisieren: Ein Lohnsteuerfreibetrag für Werbungskosten oder Behinderung muss jährlich neu beantragt werden.
  4. Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn du Einkünfte außerhalb des Lohns hast.
  5. Steuerklassenwahl prüfen, wenn sich im Haushalt etwas geändert hat.

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Tarifänderung nutzen

5 Punkte · § 32a EStG
  • 1. Januar-Abrechnung kontrollierenNeue Lohnsteuertabelle angewendet?
  • 2. Lohnsteuerfreibetrag neu beantragenGilt maximal zwei Jahre.
  • 3. Vorauszahlungen prüfenBei Einkünften ohne Lohnsteuerabzug.
  • 4. Steuerklassen im Haushalt prüfenNach Heirat, Geburt oder Jobwechsel.
  • 5. Sonderausgaben und Vorsorge aktualisierenBeiträge wirken auf den Tarif.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die Anhebung beantragen?

Nein. Sie wird über die Lohnsteuertabellen und die Veranlagung automatisch berücksichtigt.

Was ist kalte Progression?

Der Effekt, dass eine Gehaltserhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, zu einem höheren durchschnittlichen Steuersatz führt.

Steigt auch der Kinderfreibetrag?

Er wird regelmäßig parallel zum Existenzminimum angepasst; maßgeblich ist der jeweilige Gesetzesbeschluss.

Ändert sich der Spitzensteuersatz?

Der Satz bleibt, aber die Einkommensgrenze, ab der er greift, verschiebt sich – außer bei der Reichensteuer.

Wirkt die Änderung rückwirkend?

Nein, sie gilt ab dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Für das laufende Jahr bleibt es beim geltenden Tarif.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Existenzminimum- und Progressionsbericht. Bundesministerium der Finanzen.
  3. Solidaritätszuschlaggesetz. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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