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Ratgeber · Haushalt§ 35a EStG20 %Haushalt

Hund und Katze: was steuerlich zählt

Das Tier selbst ist Privatsache – die Betreuung im eigenen Haushalt dagegen eine haushaltsnahe Dienstleistung. Diese Unterscheidung ist der ganze Trick.

Haustierbetreuung im eigenen HaushaltEntscheidend ist der Ort der Leistung: im Haushalt ja, in der Tierpension nein.

Der Bundesfinanzhof hat es klargestellt: Wer den Hund im Haushalt betreuen und ausführen lässt, nutzt eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Betreuung, Fütterung und Ausführen von Haustieren im eigenen Haushalt sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr – zusammen mit anderen haushaltsnahen Leistungen. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung; Barzahlung schließt den Abzug aus. Nicht abziehbar sind Tierarzt, Futter, Hundesteuer, Versicherung und die Unterbringung in einer Tierpension außerhalb des Haushalts.

Was abziehbar ist – und was nicht

Übersicht
PositionAbziehbar?
Tiersitter im eigenen Haushaltja – 20 %, § 35a EStG
Gassiservice mit Abholung an der Wohnungja, soweit im räumlichen Zusammenhang
Katzenbetreuung während des Urlaubs zu Hauseja
Reinigung nach dem Tier in der Wohnungja
Tierpension oder Hundehotelnein – außerhalb des Haushalts
Hundeschule, Trainingnein
Tierarzt, Medikamente, Operationnein – privat
Futter, Zubehör, Pflegenein
Hundesteuernein
Tierhalterhaftpflichtnein – kein Sonderausgabenabzug
Blindenführhund, Assistenzhundja – außergewöhnliche Belastung bzw. Pauschbetrag
Der Haushalt ist die Grenze

§ 35a EStG verlangt Leistungen „in einem Haushalt“. Deshalb funktioniert der Tiersitter zu Hause, die Pension aber nicht. Bei einem Gassiservice hat der Bundesfinanzhof den räumlichen Zusammenhang zum Haushalt genügen lassen, wenn die Betreuung dort beginnt und endet.

So rechnet sich der Abzug

Beispiel · Betreuung im Jahr

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Tiersitter während vier Urlaubswochen980 €
Gassiservice zweimal wöchentlich1.560 €
Summe haushaltsnahe Dienstleistungen2.540 €
20 % davon508 €
Direkter Abzug von der Steuer508 €

Der Betrag mindert die Steuer unmittelbar – nicht nur das zu versteuernde Einkommen.

Der gemeinsame Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei 20 % von 20.000 €, also 4.000 € Steuerermäßigung. Handwerkerleistungen haben einen eigenen Topf mit 20 % von 6.000 €, also 1.200 €.

Rechnung und Zahlung

  • Rechnung verlangen: Auch bei privaten Anbietern über Plattformen – ohne Rechnung kein Abzug.
  • Überweisen, nicht bar zahlen: § 35a EStG verlangt die Zahlung auf ein Konto des Leistenden.
  • Leistung beschreiben: Die Rechnung sollte Betreuung, Zeitraum und Ort ausweisen.
  • Minijob im Haushalt: Wird der Tiersitter angestellt, ist die Anmeldung über die Minijob-Zentrale möglich – dann gilt eine eigene Ermäßigung von 20 %, höchstens 510 €.
  • Mieter: Auch als Mieter kannst du Leistungen im eigenen Haushalt geltend machen.

Wenn das Tier beruflich ist

In seltenen Fällen sind Tierkosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Voraussetzung ist eine eindeutige berufliche Nutzung ohne wesentliche private Mitnutzung:

Beruflicher Bezug
FallBehandlung
Diensthund bei Polizei oder Sicherheitsdienstanteilige Werbungskosten, oft Arbeitgeber-Erstattung
Hütehund in der LandwirtschaftBetriebsausgabe
Blindenführhundaußergewöhnliche Belastung oder Behinderten-Pauschbetrag
Therapiehund in eigener PraxisBetriebsausgabe bei nachgewiesenem Einsatz
Tier im Content von Creatornanteilig, sehr strenge Prüfung
Wachhund für BetriebsgeländeBetriebsausgabe

Bei einer Mischnutzung greift regelmäßig das Abzugsverbot für Kosten der privaten Lebensführung – ein Nachweis über Einsatzzeiten und Aufgaben ist dann Voraussetzung.

Weitere Punkte, die oft gefragt werden

  • Tierhaarallergie: Kosten für Behandlung sind Krankheitskosten, nicht Tierkosten.
  • Umzug mit Tier: Transportkosten gehören zu den Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
  • Vermietung mit Tierhaltung: Reinigungs- und Instandsetzungskosten in einer vermieteten Wohnung sind Werbungskosten bei Vermietung.
  • Verkauf von Nachwuchs: Regelmäßige Zucht mit Gewinnabsicht kann gewerblich sein – dann sind Einnahmen steuerpflichtig und Kosten abziehbar.
  • Spenden an Tierschutzvereine: abziehbar, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und eine Zuwendungsbestätigung ausstellt.

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Tierbetreuung absetzen

0 von 7 erledigt
  • Leistungsort prüfenNur im eigenen Haushalt abziehbar.
  • Rechnung anfordernAuch bei privaten Sittern.
  • Überweisung nutzenBarzahlung schließt Abzug aus.
  • Höchstbetrag im Blick20 % von 20.000 € gemeinsam.
  • Minijob prüfenEigene Ermäßigung bis 510 €.
  • Nicht abziehbares trennenTierarzt, Futter, Hundesteuer.
  • Beruflichen Einsatz dokumentierenNur bei echtem Diensteinsatz.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich meinen Hund von der Steuer absetzen?

Das Tier selbst nicht. Abziehbar ist die Betreuung im eigenen Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % der Kosten.

Ist eine Tierpension absetzbar?

Nein. Die Leistung wird außerhalb deines Haushalts erbracht und fällt damit nicht unter § 35a EStG.

Zählt ein Gassiservice?

Ja, wenn die Betreuung im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt erfolgt – der Hund also dort abgeholt und zurückgebracht wird.

Sind Tierarztkosten absetzbar?

Nein, sie gehören zur privaten Lebensführung. Eine Ausnahme gilt bei Assistenz- und Blindenführhunden im Rahmen der Behinderung.

Ist die Hundesteuer absetzbar?

Nein. Sie ist eine kommunale Steuer der privaten Lebensführung.

Wie hoch ist die maximale Ermäßigung?

20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr – zusammen mit allen anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 35a EStG – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. Bundesfinanzhof – Entscheidungen. BFH, Rechtsprechungsdatenbank 2026.
  3. BMF – Schreiben und Merkblätter. Bundesministerium der Finanzen, 2026. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
SteuerNest Redaktion
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