Der Bundesfinanzhof hat es klargestellt: Wer den Hund im Haushalt betreuen und ausführen lässt, nutzt eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Betreuung, Fütterung und Ausführen von Haustieren im eigenen Haushalt sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr – zusammen mit anderen haushaltsnahen Leistungen. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung; Barzahlung schließt den Abzug aus. Nicht abziehbar sind Tierarzt, Futter, Hundesteuer, Versicherung und die Unterbringung in einer Tierpension außerhalb des Haushalts.
Was abziehbar ist – und was nicht
| Position | Abziehbar? |
|---|---|
| Tiersitter im eigenen Haushalt | ja – 20 %, § 35a EStG |
| Gassiservice mit Abholung an der Wohnung | ja, soweit im räumlichen Zusammenhang |
| Katzenbetreuung während des Urlaubs zu Hause | ja |
| Reinigung nach dem Tier in der Wohnung | ja |
| Tierpension oder Hundehotel | nein – außerhalb des Haushalts |
| Hundeschule, Training | nein |
| Tierarzt, Medikamente, Operation | nein – privat |
| Futter, Zubehör, Pflege | nein |
| Hundesteuer | nein |
| Tierhalterhaftpflicht | nein – kein Sonderausgabenabzug |
| Blindenführhund, Assistenzhund | ja – außergewöhnliche Belastung bzw. Pauschbetrag |
§ 35a EStG verlangt Leistungen „in einem Haushalt“. Deshalb funktioniert der Tiersitter zu Hause, die Pension aber nicht. Bei einem Gassiservice hat der Bundesfinanzhof den räumlichen Zusammenhang zum Haushalt genügen lassen, wenn die Betreuung dort beginnt und endet.
So rechnet sich der Abzug
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Der Betrag mindert die Steuer unmittelbar – nicht nur das zu versteuernde Einkommen.
Der gemeinsame Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei 20 % von 20.000 €, also 4.000 € Steuerermäßigung. Handwerkerleistungen haben einen eigenen Topf mit 20 % von 6.000 €, also 1.200 €.
Rechnung und Zahlung
- Rechnung verlangen: Auch bei privaten Anbietern über Plattformen – ohne Rechnung kein Abzug.
- Überweisen, nicht bar zahlen: § 35a EStG verlangt die Zahlung auf ein Konto des Leistenden.
- Leistung beschreiben: Die Rechnung sollte Betreuung, Zeitraum und Ort ausweisen.
- Minijob im Haushalt: Wird der Tiersitter angestellt, ist die Anmeldung über die Minijob-Zentrale möglich – dann gilt eine eigene Ermäßigung von 20 %, höchstens 510 €.
- Mieter: Auch als Mieter kannst du Leistungen im eigenen Haushalt geltend machen.
Wenn das Tier beruflich ist
In seltenen Fällen sind Tierkosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Voraussetzung ist eine eindeutige berufliche Nutzung ohne wesentliche private Mitnutzung:
| Fall | Behandlung |
|---|---|
| Diensthund bei Polizei oder Sicherheitsdienst | anteilige Werbungskosten, oft Arbeitgeber-Erstattung |
| Hütehund in der Landwirtschaft | Betriebsausgabe |
| Blindenführhund | außergewöhnliche Belastung oder Behinderten-Pauschbetrag |
| Therapiehund in eigener Praxis | Betriebsausgabe bei nachgewiesenem Einsatz |
| Tier im Content von Creatorn | anteilig, sehr strenge Prüfung |
| Wachhund für Betriebsgelände | Betriebsausgabe |
Bei einer Mischnutzung greift regelmäßig das Abzugsverbot für Kosten der privaten Lebensführung – ein Nachweis über Einsatzzeiten und Aufgaben ist dann Voraussetzung.
Weitere Punkte, die oft gefragt werden
- Tierhaarallergie: Kosten für Behandlung sind Krankheitskosten, nicht Tierkosten.
- Umzug mit Tier: Transportkosten gehören zu den Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
- Vermietung mit Tierhaltung: Reinigungs- und Instandsetzungskosten in einer vermieteten Wohnung sind Werbungskosten bei Vermietung.
- Verkauf von Nachwuchs: Regelmäßige Zucht mit Gewinnabsicht kann gewerblich sein – dann sind Einnahmen steuerpflichtig und Kosten abziehbar.
- Spenden an Tierschutzvereine: abziehbar, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und eine Zuwendungsbestätigung ausstellt.
Deine Checkliste
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Tierbetreuung absetzen
0 von 7 erledigt- Leistungsort prüfenNur im eigenen Haushalt abziehbar.
- Rechnung anfordernAuch bei privaten Sittern.
- Überweisung nutzenBarzahlung schließt Abzug aus.
- Höchstbetrag im Blick20 % von 20.000 € gemeinsam.
- Minijob prüfenEigene Ermäßigung bis 510 €.
- Nicht abziehbares trennenTierarzt, Futter, Hundesteuer.
- Beruflichen Einsatz dokumentierenNur bei echtem Diensteinsatz.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich meinen Hund von der Steuer absetzen?
Das Tier selbst nicht. Abziehbar ist die Betreuung im eigenen Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % der Kosten.
Ist eine Tierpension absetzbar?
Nein. Die Leistung wird außerhalb deines Haushalts erbracht und fällt damit nicht unter § 35a EStG.
Zählt ein Gassiservice?
Ja, wenn die Betreuung im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt erfolgt – der Hund also dort abgeholt und zurückgebracht wird.
Sind Tierarztkosten absetzbar?
Nein, sie gehören zur privaten Lebensführung. Eine Ausnahme gilt bei Assistenz- und Blindenführhunden im Rahmen der Behinderung.
Ist die Hundesteuer absetzbar?
Nein. Sie ist eine kommunale Steuer der privaten Lebensführung.
Wie hoch ist die maximale Ermäßigung?
20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr – zusammen mit allen anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


