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Ratgeber · Familie§ 26 EStGSplittingSteuerklassen

Heiraten und Steuern: was sich 2026 ändert

Mit der Hochzeit ändert sich die Besteuerung rückwirkend für das ganze Jahr. Was das konkret bringt, hängt vor allem davon ab, wie weit die Einkommen auseinanderliegen.

Paar im Beratungsgespräch nach der HochzeitDer Splittingvorteil wächst mit dem Einkommensunterschied – bei gleichem Verdienst ist er null.

Der Trauschein wirkt steuerlich rückwirkend auf den 1. Januar – auch wenn im Dezember geheiratet wird.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem Jahr der Hochzeit könnt ihr die Zusammenveranlagung wählen und profitiert vom Ehegattensplitting: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, tariflich belastet und die Steuer verdoppelt. Der Vorteil steigt mit dem Einkommensunterschied und beträgt maximal rund 19.000 €. Beim Lohnsteuerabzug wählt ihr zwischen IV/IV, IV/IV mit Faktor und III/V – auf die Jahressteuer hat das keinen Einfluss, nur auf die monatliche Liquidität.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Bei der Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert, das Ergebnis halbiert, auf die Hälfte der Tarif angewendet und die so ermittelte Steuer verdoppelt. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, senkt das die Belastung – und zwar genau dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

Beispiel · ein Verdiener, ein Teilzeitgehalt

Splittingvorteil 2026

Einkommen Partner A62.000 €
Einkommen Partner B18.000 €
Steuer bei Einzelveranlagungrund 15.400 €
Steuer bei Zusammenveranlagungrund 13.700 €
Splittingvorteilrund 1.700 €

Näherungswerte für 2026 ohne Kirchensteuer und Soli. Bei gleich hohen Einkommen entsteht kein Vorteil.

Auch bei Hochzeit im Dezember

Die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung müssen nur an einem Tag des Jahres vorliegen. Wer am 28. Dezember heiratet, wird für das gesamte Jahr zusammen veranlagt.

Welche Steuerklassenkombination passt

Die drei Kombinationen
KombinationWann sie sinnvoll ist
IV / IVBeide verdienen ähnlich viel. Kein Faktor nötig, Nachzahlungen unwahrscheinlich.
IV / IV mit FaktorUnterschiedliche Einkommen, aber gerechte monatliche Verteilung. Der Faktor rechnet den Splittingvorteil bereits im Monat ein.
III / VEin Partner verdient deutlich mehr. Höchste monatliche Netto-Summe, aber Pflicht zur Steuererklärung und Risiko einer Nachzahlung beim Partner in Klasse V.

Wichtig: Die Kombination verändert nur den Vorauszahlungszeitpunkt, nicht die endgültige Jahressteuer. Wer in III/V viel Netto hat, zahlt am Jahresende häufiger nach.

Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kranken- oder Arbeitslosengeld richten sich dagegen nach dem Netto. Vor einer Elternzeit lohnt es sich deshalb, die Steuerklasse frühzeitig zu prüfen.

Steuerklasse wechseln – so läuft es ab

Nach der Hochzeit werden beide automatisch in Steuerklasse IV eingestuft, sobald die Meldebehörde die Daten übermittelt hat. Wer eine andere Kombination will, stellt einen Antrag beim Finanzamt – online über ELSTER oder mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“.

  • Der Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich.
  • Er wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung.
  • Bei III/V oder Faktorverfahren besteht Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
  • Der Faktor gilt maximal für zwei Kalenderjahre und muss danach neu beantragt werden.

Was sich außerdem ändert

Verdoppelte und neue Beträge
PositionWirkung nach der Hochzeit
Grundfreibetrag24.696 € gemeinsam
Sparerpauschbetrag2.000 € über gemeinsamen Freistellungsauftrag
Sonderausgaben-Pauschbetrag72 €
Zumutbare Belastungwird vom gemeinsamen Einkommen berechnet
Erbschaft- und SchenkungsteuerFreibetrag 500.000 € zwischen Ehegatten
Familienheimsteuerfreie Vererbung an den Ehegatten möglich
Riesterabgeleiteter Zulagenanspruch für den nicht berufstätigen Partner
Nicht automatisch besser

Eine Einzelveranlagung kann günstiger sein, etwa bei hohen Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, bei außergewöhnlichen Belastungen nur eines Partners oder wenn ein Partner Verluste hat. Die Wahl kann für jedes Jahr neu getroffen werden.

Die ersten Wochen nach der Hochzeit

  1. 1. Namensänderung bei Bank, Arbeitgeber und Versicherungen melden – auch für die Lohnabrechnung wichtig.
  2. 2. Steuerklassenkombination bewusst wählen, nicht bei IV/IV bleiben, wenn ein deutlicher Einkommensunterschied besteht.
  3. 3. Freistellungsaufträge auf 2.000 € gemeinsam umstellen.
  4. 4. Versicherungen prüfen – Doppelverträge bei Haftpflicht und Hausrat kündigen.
  5. 5. Wenn Kinder geplant sind: Steuerklasse rechtzeitig vor der Elternzeit optimieren.

Deine Checkliste

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Nach der Hochzeit erledigen

0 von 7 erledigt
  • Steuerklassen prüfenIV/IV, Faktor oder III/V bewusst wählen.
  • Antrag beim Finanzamt stellenÜber ELSTER oder Formular, wirkt ab Folgemonat.
  • Freistellungsauftrag zusammenlegen2.000 € gemeinsam nutzen.
  • Zusammen- oder Einzelveranlagung rechnenJedes Jahr neu entscheidbar.
  • Elterngeld-Planung berücksichtigenNetto entscheidet über die Leistungshöhe.
  • Versicherungen zusammenführenDoppelte Verträge kündigen.
  • Vorsorge und Testament prüfen500.000 € Freibetrag, Familienheim-Regelung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt das Ehegattensplitting?

Für das ganze Kalenderjahr der Hochzeit – unabhängig vom Hochzeitsdatum, solange die Voraussetzungen an einem Tag des Jahres erfüllt waren.

Welche Steuerklassenkombination ist die beste?

Steuerlich macht es über das Jahr keinen Unterschied. IV/IV mit Faktor verteilt die Last am gerechtesten, III/V bringt monatlich mehr Netto für den Hauptverdiener, führt aber häufiger zu Nachzahlungen.

Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?

Mehrmals im Jahr. Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach Antragstellung.

Wie hoch ist der Splittingvorteil maximal?

Bei sehr großen Einkommensunterschieden liegt er im Bereich von rund 19.000 € pro Jahr. Bei gleichen Einkommen beträgt er null.

Lohnt sich Einzelveranlagung trotz Ehe?

Manchmal ja – etwa bei hohen Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, einseitigen Krankheitskosten oder Verlusten eines Partners. Die Erklärung sollte dann in beiden Varianten gerechnet werden.

Ändert die Hochzeit etwas beim Kindergeld?

Am Anspruch nichts. Relevant wird die Ehe bei der Übertragung von Freibeträgen und bei der Günstigerprüfung im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 26 EStG – Veranlagung von Ehegatten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. BMF – Schreiben und Merkblätter. Bundesministerium der Finanzen, 2026. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
SteuerNest Redaktion
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