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Ratgeber · Immobilien & Energiebis 70 % Zuschuss§ 35c: 20 %Nicht kombinierbar

Heizung tauschen: Zuschuss oder Steuerbonus

Für denselben Heizungstausch gibt es zwei Förderwege – aber nur einen davon. Welcher mehr bringt, hängt an deinem Steuersatz und an der Höhe der Investition.

Wärmepumpe an einem WohnhausZuschuss und Steuerermäßigung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.

Wer seine Heizung tauscht, hat die Wahl: Zuschuss über die KfW – oder Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Beides zusammen geht nicht; für dieselbe Maßnahme ist die Doppelförderung ausgeschlossen.

Der Zuschuss kommt sofort und ist bei Wärmepumpen deutlich höher. Die Steuerermäßigung ist unbürokratischer, verteilt sich aber über drei Jahre und setzt voraus, dass du überhaupt genug Steuer zahlst.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

KfW-Zuschuss: Grundförderung 30 %, Einkommensbonus 30 % (Haushaltseinkommen bis 40.000 €), Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Effizienzbonus 5 % – gedeckelt bei 70 % der förderfähigen Kosten. § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %), maximal 40.000 € Ermäßigung je Objekt – nur für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist.

Der Zuschussweg über die KfW

Bonusstruktur beim Heizungstausch
BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %förderfähige Heizung nach BEG
Einkommensbonus+30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Austausch alter fossiler Heizung, selbst genutzt
Effizienzbonus+5 %Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme
Maximum70 %förderfähige Kosten gedeckelt (Einfamilienhaus: 30.000 €)

Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsbindung gestellt werden – ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig.

Der Steuerweg nach § 35c EStG

Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung und der Heizungstausch. Voraussetzung: selbst genutztes Eigentum, mindestens zehn Jahre alt, Rechnung und unbare Zahlung sowie eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster.

Beispiel · 30.000 € Investition

Steuerermäßigung § 35c EStG

Jahr 1: 7 %2.100 €
Jahr 2: 7 %2.100 €
Jahr 3: 6 %1.800 €
gesamt 20 %6.000 €

Wann welcher Weg gewinnt

  • Wärmepumpe mit Bonus: Der Zuschuss von 50 bis 70 % schlägt die 20 % Steuerermäßigung fast immer.
  • Dämmung und Fenster: Hier liegt der BEG-Zuschuss meist bei 15 bis 20 % – die Steuerermäßigung ist dann gleichauf und deutlich einfacher.
  • Niedrige Steuerlast: Die Ermäßigung nach § 35c EStG verfällt, wenn deine festgesetzte Steuer geringer ist als der Abzugsbetrag – dann ist der Zuschuss klar besser.
  • Vermietete Objekte: Kein § 35c, dafür Werbungskostenabzug oder Abschreibung – und der KfW-Zuschuss bleibt möglich.

Fehler, die die Förderung kosten

Die vier Klassiker

1. Auftrag ohne aufschiebende Bedingung vor dem Antrag erteilt. 2. Bar bezahlt – dann ist weder Zuschuss noch Steuerermäßigung möglich. 3. Fachunternehmerbescheinigung nicht nach amtlichem Muster. 4. Handwerkerleistung nach § 35a und § 35c gleichzeitig geltend gemacht – erlaubt ist nur eines.


Förder-Vergleichsrechner

Investitionssumme, Einkommen und Heizungsart eingeben – der Rechner vergleicht Zuschuss und Steuerermäßigung.


Deine Checkliste: Heizungstausch

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Förderung sichern

6 Punkte · Immobilien
  • 1. Energieberatung einholenSie ist selbst förderfähig und sichert die Planung ab.
  • 2. Antrag vor AuftragsbindungOder Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen.
  • 3. Boni prüfenEinkommens-, Klimageschwindigkeits- und Effizienzbonus.
  • 4. Unbar zahlenÜberweisung ist Pflicht – keine Barzahlung.
  • 5. Bescheinigung anfordernAmtliches Muster vom Fachunternehmen.
  • 6. Nur einen Weg wählenZuschuss und § 35c schließen sich aus.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Werden mehrere getrennte Maßnahmen durchgeführt, ist eine Aufteilung möglich – etwa Zuschuss für die Heizung, § 35c für die Fenster.

Gilt § 35c auch für vermietete Wohnungen?

Nein. Die Steuerermäßigung setzt eigene Wohnzwecke voraus. Bei Vermietung sind die Kosten Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten.

Was passiert, wenn meine Steuer zu niedrig ist?

Der Ermäßigungsbetrag eines Jahres verfällt, soweit er die festgesetzte Steuer übersteigt – ein Vortrag ist nicht vorgesehen. In diesem Fall ist der Zuschuss die sichere Wahl.

Wie alt muss das Gebäude sein?

Bei § 35c EStG mindestens zehn Jahre, gerechnet ab Herstellungsbeginn. Für die BEG-Förderung gilt ebenfalls ein Mindestalter des Gebäudes.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 35c EStG – Energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden. Gesetze im Internet
  2. KfW – Zuschuss Heizungsförderung (BEG EM). abgerufen am 12.8.2026
  3. BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude. abgerufen am 12.8.2026
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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