Insolvenzgeld beantragen
Bleibt der Lohn wegen Arbeitgeberinsolvenz aus, sichert das Insolvenzgeld die Nettolöhne der letzten drei Monate. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten bei der Agentur für Arbeit zu stellen (§ 324 SGB III). Der Konfigurator baut das Antragsschreiben.
Insolvenzgeld-Konfigurator
Das Insolvenzgeld deckt das ausgefallene Nettoentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wichtig: Die Antragsfrist von zwei Monaten ab dem Insolvenzereignis ist eine Ausschlussfrist.
Reichen Sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten ab dem Insolvenzereignis ein – die Frist ist eine Ausschlussfrist (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Frist & Höhe
Der Antrag ist binnen zwei Monaten ab dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 SGB III) – eine Ausschlussfrist. Das Insolvenzgeld entspricht dem Nettoentgelt der letzten drei Monate bis zur Beitragsbemessungsgrenze; die Sozialabgaben trägt die Agentur zusätzlich.
Häufige Fragen (FAQ)
Für welchen Zeitraum gibt es Insolvenzgeld?
Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, soweit dafür noch Nettolohn offen ist.
Welche Frist gilt?
Zwei Monate ab dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III). Diese Ausschlussfrist ist streng; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich.
Bekommt der Gesellschafter-Geschäftsführer Insolvenzgeld?
Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht (kein Arbeitnehmer). Ein reiner Fremdgeschäftsführer kann anspruchsberechtigt sein.
Was ist eine Insolvenzgeldvorfinanzierung?
Die Abtretung künftiger Ansprüche an eine Bank, die die Löhne sofort auszahlt. Sie hält den Betrieb liquide und muss von der Agentur genehmigt werden.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG, AO, UStG, EStG, KStG). Verwiesen wird auf geltende Gesetze; ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieses Muster bzw. dieser Rechner ist eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall unbedingt einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht) bzw. Steuerberater hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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