Pfändbares Einkommen berechnen
In der Insolvenz und der Wohlverhaltensphase fließt nur der pfändbare Teil des Einkommens an Verwalter oder Treuhänder. Der Rechner ermittelt aus Nettolohn und Unterhaltspflichten den pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO.
Pfändungs-Rechner
Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Zahl der Personen an, denen Sie Unterhalt gewähren. Der Rechner wendet die Grundzüge des § 850c ZPO an (unpfändbarer Grundbetrag zzgl. Erhöhungsbeträge, gestaffelte Pfändung des Mehrbetrags).
Vereinfachte Schätzung nach § 850c ZPO auf Basis der ab Juli 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen (jährliche Anpassung). Maßgeblich ist stets die amtliche Pfändungstabelle; Sonderfälle (§§ 850a, 850f ZPO) bleiben unberücksichtigt.
Was der Rechner leistet
Der Rechner bildet die Grundzüge des § 850c ZPO ab: einen unpfändbaren Grundbetrag, Erhöhungsbeträge je Unterhaltspflicht und die gestaffelte Pfändung des überschießenden Einkommens. Die Freibeträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Nicht berücksichtigt sind Sonderregeln wie unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO) oder die Änderung des unpfändbaren Betrags im Einzelfall (§ 850f ZPO). Maßgeblich ist stets die amtliche Pfändungstabelle.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist mein Einkommen teilweise geschützt?
§ 850c ZPO sichert das Existenzminimum: Ein Grundbetrag und Erhöhungen je Unterhaltspflicht bleiben unpfändbar, damit der Schuldner und seine Familie leben können.
Gilt das auch in der Wohlverhaltensphase?
Ja. Auch während der Restschuldbefreiung wird nur der pfändbare Teil an den Treuhänder abgeführt; der unpfändbare Teil bleibt Ihnen.
Werden die Freigrenzen angepasst?
Ja, jährlich zum 1. Juli. Der Rechner verwendet die aktuell geltenden Werte; die verbindlichen Beträge stehen in der amtlichen Pfändungstabelle.
Zählen Weihnachtsgeld oder Überstunden mit?
Teilweise sind sie nach § 850a ZPO ganz oder teilweise unpfändbar. Solche Sonderfälle bildet der vereinfachte Rechner nicht ab.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG, AO, UStG, EStG, KStG). Verwiesen wird auf geltende Gesetze; ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieses Muster bzw. dieser Rechner ist eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall unbedingt einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht) bzw. Steuerberater hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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