Die Kfz-Steuer für Pkw setzt sich aus einem Hubraum- und einem CO₂-Anteil zusammen. Der Hubraumanteil beträgt 2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern und 9,50 € bei Dieselfahrzeugen.
Der CO₂-Anteil ist gestaffelt: Bis 95 g/km bleibt er frei, darüber steigt er in fünf Stufen von 2 € bis 4 € je Gramm. Die Sätze sind progressiv – große Verbrenner werden überproportional belastet.
Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Hubraum: 2,00 € (Benzin) bzw. 9,50 € (Diesel) je angefangene 100 cm³. CO₂: steuerfrei bis 95 g/km, danach 2,00 € bis 4,00 € je g/km in Stufen. Elektroautos sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 bis zum 31.12.2030 befreit; danach gilt die günstigere Gewichtsbesteuerung. Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig befreit, mit orangefarbenem Aufdruck zu 50 %.
So rechnet das Hauptzollamt
| CO₂ je km | Satz je g |
|---|---|
| bis 95 g | 0,00 € |
| 96–115 g | 2,00 € |
| 116–135 g | 2,20 € |
| 136–155 g | 2,50 € |
| 156–175 g | 2,90 € |
| 176–195 g | 3,40 € |
| ab 196 g | 4,00 € |
Die Stufen wirken kumulativ: Nur der Anteil oberhalb der jeweiligen Schwelle wird mit dem höheren Satz belegt.
Wer nichts oder weniger zahlt
- Elektrofahrzeuge: bei Erstzulassung bis 31.12.2025 befreit bis Ende 2030; danach Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht mit 50 % Abschlag.
- Schwerbehinderung: Merkzeichen H, Bl oder aG bedeuten volle Befreiung; der orangefarbene Aufdruck im Ausweis bringt 50 % Ermäßigung – alternativ zur unentgeltlichen Beförderung.
- Oldtimer mit H-Kennzeichen: pauschal 191,73 € im Jahr, unabhängig von Hubraum und Emissionen.
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge: unter Bedingungen befreit.
Zahlung, Halterwechsel, Abmeldung
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig und ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen – ohne Mandat gibt es keine Zulassung. Bei Halterwechsel oder Abmeldung rechnet das Hauptzollamt taggenau ab und erstattet zu viel Gezahltes automatisch.
Bei privater Nutzung nein. Betrieblich genutzte Fahrzeuge setzen die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe ab; bei Arbeitnehmern ist sie mit der Entfernungspauschale abgegolten.
Vor dem Autokauf: die Zahl, die 15 Jahre bleibt
Zwischen einem Diesel mit 2.000 cm³ und 160 g CO₂ und einem vergleichbaren Benziner liegen leicht 250 € pro Jahr. Über eine typische Haltedauer summiert sich das auf einen vierstelligen Betrag – oft mehr als der Preisunterschied beim Kauf.
Kfz-Steuer-Rechner 2026
Hubraum, CO₂-Wert und Antriebsart eingeben – das Ergebnis entspricht der Berechnung des Hauptzollamts für Erstzulassungen ab 2021.
Deine Checkliste rund um die Kfz-Steuer
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Kfz-Steuer
6 Punkte · Auto & Mobilität- 1. Fahrzeugschein prüfenHubraum (P.1), Kraftstoff (P.3), CO₂ (V.7).
- 2. SEPA-Mandat erteilenOhne Mandat keine Zulassung.
- 3. Befreiung beantragenBei Schwerbehinderung oder E-Auto.
- 4. Bei Abmeldung Erstattung prüfenTaggenaue Abrechnung erfolgt automatisch.
- 5. Vor dem Kauf rechnenCO₂-Stufen wirken über die gesamte Haltedauer.
- 6. Betriebliche Nutzung dokumentierenNur dann ist die Steuer Betriebsausgabe.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein E-Auto?
Bei Erstzulassung bis Ende 2025 fällt bis zum 31.12.2030 keine Kfz-Steuer an. Danach wird nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, mit einem Abschlag von 50 %.
Warum zahle ich für meinen Diesel so viel mehr?
Der Hubraumsatz liegt bei Diesel mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ fast fünfmal so hoch wie bei Benzinern. Das gleicht die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus.
Kann ich die Kfz-Steuer absetzen?
Nur bei betrieblicher Nutzung als Betriebsausgabe. Bei Arbeitnehmern ist sie mit der Entfernungspauschale abgegolten; ausnahmsweise absetzbar sind Kosten bei Behinderung im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen.
Was gilt bei Plug-in-Hybriden?
Sie werden wie Verbrenner besteuert – Hubraum plus CO₂-Anteil. Der niedrige Normwert des CO₂-Ausstoßes führt aber oft dazu, dass der CO₂-Anteil ganz entfällt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


