Nach Ablauf des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 gilt das EU-Koordinierungsrecht in Kindergeldfällen mit Bezug zum Vereinigten Königreich nur noch für abgegrenzte Fallgruppen.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 18. August 2026
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen mit Bezug zum Vereinigten Königreich nach Ablauf des bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin die VO (EG) Nr. 883/2004 und die VO (EG) Nr. 987/2009 anzuwenden sind. Wer außerhalb dieser Gruppen liegt, wird nach nationalem Recht beurteilt.
Die Ausgangslage
Vor dem Brexit ordnete das EU-Koordinierungsrecht zu, welcher Staat für Familienleistungen zuständig ist. Damit ließen sich Doppelzahlungen vermeiden und Differenzansprüche berechnen. Mit dem Ende des Übergangszeitraums ist diese Automatik entfallen.
Der BFH hat nun geklärt, dass das Koordinierungsrecht nicht generell weitergilt, sondern nur in den Konstellationen, die durch die Austrittsvereinbarungen weiterhin geschützt sind.
Was Familien mit UK-Bezug jetzt prüfen sollten
Betroffen sind vor allem Fälle, in denen ein Elternteil im Vereinigten Königreich arbeitet oder wohnt und das Kind in Deutschland lebt – oder umgekehrt.
- 1. Zeitraum bestimmen: Anspruchsmonate vor oder nach dem 31. Dezember 2020;
- 2. Sachverhalt einordnen: Wohnsitz, Beschäftigung und Versicherung aller Beteiligten dokumentieren;
- 3. Nationale Anspruchsgrundlagen prüfen: Wohnsitz oder unbeschränkte Steuerpflicht nach § 62 EStG;
- 4. Bescheide prüfen: Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide der Familienkasse innerhalb eines Monats angreifen.
Rückforderungen der Familienkasse
Erfahrungsgemäß folgen auf Klärungen dieser Art Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide für zurückliegende Monate. Prüfe die Berechnung genau: Häufig fehlt eine Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis oder die Anrechnung ausländischer Leistungen ist unzutreffend.
Gegen Bescheide der Familienkasse gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat. Reiche den Einspruch fristgerecht ein, auch wenn Unterlagen noch fehlen – die Begründung lässt sich nachschieben.
Deine Checkliste: Kindergeld mit UK-Bezug
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Kindergeld mit UK-Bezug
5 Punkte · § 62 ff. EStG, VO (EG) Nr. 883/2004- 1. Anspruchszeitraum abgrenzenMonate vor und nach dem 31.12.2020 trennen.
- 2. Wohnsitze belegenMeldebescheinigungen und Mietverträge sammeln.
- 3. Beschäftigung nachweisenArbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Versicherungsnachweise.
- 4. Ausländische Leistungen offenlegenChild Benefit-Bescheide beifügen.
- 5. Bescheide fristgerecht prüfenEinspruch binnen eines Monats.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das EU-Koordinierungsrecht für UK-Fälle noch?
Nach der Entscheidung des BFH nur noch in bestimmten Fallgruppen, die durch die Austrittsregelungen geschützt sind. Sonst gilt nationales Recht.
Verliere ich damit mein Kindergeld?
Nicht zwangsläufig. Wer die nationalen Voraussetzungen erfüllt – etwa Wohnsitz in Deutschland –, behält den Anspruch.
Was passiert mit Differenzkindergeld?
Ein Differenzanspruch setzt die Anwendung des Koordinierungsrechts voraus. Fehlt diese, entfällt die Vergleichsberechnung.
Wie wehre ich mich gegen eine Rückforderung?
Mit Einspruch innerhalb eines Monats; parallel kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 18. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den Stand anhand der Primärquellen.

