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Ratgeber · Familie & KinderBis 297 € je KindSteuerfreiBildungspaket

Kinderzuschlag: die Leistung, die Bürgergeld erspart

Wer genug für sich selbst verdient, aber nicht für die Kinder, bekommt bis zu 297 € je Kind – steuerfrei und mit Zugang zum Bildungspaket.

Familie beim BeratungsgesprächDer Kinderzuschlag zielt genau auf Familien knapp oberhalb der Bürgergeldgrenze.

Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die gesamte Familie. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll den Weg ins Bürgergeld vermeiden.

Wie das Wohngeld ist er steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er erhöht deinen Steuersatz also nicht.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Höchstbetrag liegt bei 297 € je Kind und Monat. Voraussetzung sind ein Mindesteinkommen von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) brutto und ein Einkommen unterhalb der Höchstgrenze, die sich aus Bedarf und Wohnkosten errechnet. Bewilligt wird für sechs Monate; Einkommensschwankungen in dieser Zeit sind unschädlich.

Wer den Zuschlag bekommt

  • Du beziehst Kindergeld für ein unverheiratetes Kind unter 25, das in deinem Haushalt lebt.
  • Dein Bruttoeinkommen erreicht die Mindestgrenze von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende).
  • Das Einkommen liegt unter der Höchstgrenze aus elterlichem Bedarf, Wohnkostenanteil und Gesamtkinderzuschlag.
  • Mit dem Kinderzuschlag wird kein Bürgergeldanspruch mehr ausgelöst.

Angerechnet werden Einkommen der Eltern zu 45 % über der Bemessungsgrenze und Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) zu 45 %.

Was zusätzlich drin ist

Automatische Zusatzleistungen
LeistungUmfang
Kita-GebührenBefreiung vom Elternbeitrag
Mittagessen in Kita und Schulekostenfrei
SchulbedarfPauschale je Schuljahr
Ausflüge und Klassenfahrtenvollständige Übernahme
Lernförderung, VereinsbeiträgeTeilhabepaket

Diese Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden mit dem Kinderzuschlag automatisch zugänglich – sie sind oft mehr wert als der Zuschlag selbst.

Antrag und Verfahren

  1. 1. Online prüfen: Die Familienkasse bietet einen KiZ-Lotsen zur Vorprüfung.
  2. 2. Antrag stellen: Digital über die Familienkasse, zusammen mit Einkommensnachweisen und Mietvertrag.
  3. 3. Bewilligung sechs Monate: Änderungen innerhalb des Zeitraums bleiben unberücksichtigt – zu deinem Vorteil.
  4. 4. Rechtzeitig verlängern: Der Folgeantrag sollte im letzten Bewilligungsmonat gestellt werden.
Nicht rückwirkend

Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wer zögert, verliert Monate – ein Antrag ist kostenlos und ohne Risiko.

Kombination mit Wohngeld

Kinderzuschlag und Wohngeld ergänzen sich: Der Kinderzuschlag deckt den Bedarf der Kinder, das Wohngeld die Wohnkosten. Zusammen liegen viele Familien deutlich besser als im Bürgergeldbezug – ohne dessen Vermögensprüfung.

Die Reihenfolge ist wichtig: Zuerst Kinderzuschlag beantragen, dann Wohngeld – denn der Kinderzuschlag wird beim Wohngeld als Einkommen des Kindes berücksichtigt.


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Kinderzuschlag

6 Punkte · Familie
  • 1. Mindesteinkommen prüfen900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) brutto.
  • 2. Kindergeldbezug sicherstellenVoraussetzung für den Zuschlag.
  • 3. Unterlagen zusammenstellenGehaltsnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge.
  • 4. Sofort beantragenZahlung erst ab Antragsmonat.
  • 5. Bildungspaket nutzenKita, Mittagessen, Schulbedarf, Ausflüge.
  • 6. Wohngeld danach prüfenBeide Leistungen greifen ineinander.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Bis zu 297 € je Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag sinkt mit steigendem Elterneinkommen: Über der Bemessungsgrenze werden 45 % des Einkommens angerechnet.

Ist der Kinderzuschlag steuerpflichtig?

Nein. Er ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – anders als Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Bekomme ich ihn auch bei Teilzeit?

Ja, sofern das Bruttoeinkommen die Mindestgrenze von 900 € bzw. 600 € erreicht. Genau für diese Konstellation ist die Leistung gedacht.

Was ist besser: Kinderzuschlag oder Bürgergeld?

Der Kinderzuschlag kommt in der Regel ohne Vermögensprüfung und ohne Prüfung der Angemessenheit der Wohnung aus. Zusammen mit Wohngeld liegen viele Familien besser – die Familienkasse prüft das im Antrag mit.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 6a BKGG – Kinderzuschlag. Gesetze im Internet
  2. § 3 Nr. 24 EStG – Steuerfreiheit. Gesetze im Internet
  3. Familienkasse – Kinderzuschlag und KiZ-Lotse. abgerufen am 12.8.2026
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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