Liquiditäts-Ampel für den 13-Wochen-Plan
Zahlungsunfähigkeit wird an einer Zahl gemessen: der Liquiditätslücke. Der Konfigurator rechnet sie aus fälligen Verbindlichkeiten und verfügbaren Mitteln – und zeigt, ob die Ampel auf Rot steht.
Rechner
Trage die fälligen Verbindlichkeiten und die verfügbaren Mittel zum Stichtag ein, dazu die Zahlungseingänge und neuen Fälligkeiten der nächsten drei Wochen. Die Rechtsprechung nimmt Zahlungsunfähigkeit regelmäßig an, wenn die Lücke 10 % oder mehr beträgt und nicht binnen drei Wochen geschlossen wird.
Grobe Orientierung nach §§ 17, 18 InsO und der Rechtsprechung des BGH. Ersetzt keinen Liquiditätsstatus und keine Prüfung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater.
So liest du die Ampel
Grün – Lücke unter 10 % und in drei Wochen geschlossen: kein Insolvenzgrund, aber weiter beobachten. Gelb – Lücke unter 10 %, aber dauerhaft oder wachsend: Sanierungsmaßnahmen einleiten, drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO prüfen. Rot – Lücke ab 10 % über drei Wochen: Zahlungsunfähigkeit ist indiziert.
Bei Kapitalgesellschaften löst Rot die Antragspflicht nach § 15a InsO aus (drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs bei Überschuldung). Einzelunternehmer und Freiberufler treffen keine Antragspflicht – wohl aber Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Der 13-Wochen-Plan
Der Liquiditätsstatus ist eine Momentaufnahme; belastbar wird die Beurteilung erst mit einem Finanzplan über 13 Wochen, wöchentlich fortgeschrieben. Er dokumentiert Sanierungsbemühungen und ist im Streitfall das wichtigste Beweismittel.
Nimm nur sichere Eingänge auf. Erwartete Aufträge, Fördermittel oder Gesellschafterdarlehen gehören nur hinein, wenn sie verbindlich zugesagt sind.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Wenn fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt werden können – regelmäßig bei einer Lücke von 10 % oder mehr über drei Wochen.
Was ist drohende Zahlungsunfähigkeit?
Die Prognose, dass die Zahlungsunfähigkeit im Prognosezeitraum eintritt (§ 18 InsO). Sie eröffnet Sanierungswege wie StaRUG und Schutzschirm.
Gilt für mich eine Antragspflicht?
Nur für juristische Personen (§ 15a InsO). Einzelunternehmer und Freiberufler haben keine Antragspflicht.
Welche Zahlungen haben Vorrang?
Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Lohnsteuer – sie schützen vor Strafbarkeit und persönlicher Haftung.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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