SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Erben & Vererben§ 10 ErbStGAbzug2026

Nachlasskosten absetzen

Steuerpflichtig ist nur der Nettoerwerb: Schulden, Vermächtnisse und Erbfallkosten mindern die Erbschaftsteuer. Dieser Ratgeber erklärt, was nach § 10 ErbStG abziehbar ist – inklusive der 15.000-€-Pauschale.

NachlasskostenNur die Bereicherung zählt – Schulden und Kosten senken die Steuer.

Von der Erbschaft ist nur der Nettowert steuerpflichtig – Schulden und Kosten mindern die Steuer. Welche Nachlassverbindlichkeiten und Erbfallkosten abzugsfähig sind, entscheidet oft über Tausende Euro. Dieser Ratgeber ordnet § 10 ErbStG.

Das Wichtigste in Kürze

Steuerpflichtig ist die Bereicherung – also der Erwerb abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 ErbStG). Abziehbar sind Erblasserschulden, Vermächtnisse, Pflichtteile sowie Erbfallkosten. Für Bestattung, Grabpflege und Nachlassregelung gibt es eine Pauschale von 15.000 € ohne Nachweis (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Welche Verbindlichkeiten sind abziehbar?

Abziehbare Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 ErbStG)
KategorieBeispiele
ErblasserschuldenDarlehen, offene Rechnungen, Steuerschulden des Erblassers
ErbfallschuldenVermächtnisse, Pflichtteile, Auflagen
ErbfallkostenBestattung, Grabmal, Grabpflege, Nachlassabwicklung

Die Erbfallkostenpauschale (15.000 €)

Für Bestattungskosten, ein angemessenes Grabdenkmal, die übliche Grabpflege und die Kosten der Nachlassregelung wird ohne Nachweis eine Pauschale von 15.000 € abgezogen (angehoben durch das JStG 2024). Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, können sie stattdessen einzeln nachgewiesen werden.

Rechenbeispiel · Bereicherung

Kind erbt 450.000 €, davon 60.000 € Restdarlehen

Nachlasswert (Aktiva)450.000 €
./. Erblasserschulden− 60.000 €
./. Erbfallkostenpauschale− 15.000 €
steuerpflichtige Bereicherung375.000 €
nach Freibetrag (400.000 €)0 € steuerpflichtig

Was nicht abziehbar ist

  • Kosten der Nachlassverwaltung nach dem Erbfall (laufende Kosten), soweit nicht der Regelung dienend.
  • Schulden, die mit steuerbefreitem Vermögen zusammenhängen, nur anteilig (§ 10 Abs. 6 ErbStG).
  • eigene Kosten des Erben für die Verwaltung seines Erwerbs.

Rechtsprechung

BFH II R 8/19
Kürzung bei steuerfreiem Vermögen

Schulden, die wirtschaftlich mit steuerbefreitem Vermögen (z. B. Familienheim) zusammenhängen, sind nur anteilig abziehbar – der BFH bestätigt die Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG.

Häufige Fragen (FAQ)

Was wird bei der Erbschaftsteuer besteuert?

Die Bereicherung – also der Erwerb abzüglich abzugsfähiger Nachlassverbindlichkeiten und Kosten (§ 10 ErbStG).

Wie hoch ist die Erbfallkostenpauschale?

15.000 € ohne Nachweis (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Höhere tatsächliche Kosten können einzeln nachgewiesen werden.

Sind Beerdigungskosten abziehbar?

Ja, im Rahmen der Erbfallkosten – über die Pauschale oder im Einzelnachweis. Übernimmt sie nicht der Erbe, gelten Sonderregeln.

Kann ich Schulden auf das geerbte Haus voll abziehen?

Nur anteilig, wenn das Haus steuerbefreit ist (Familienheim). Bei voll steuerpflichtigem Vermögen ist der volle Abzug möglich (§ 10 Abs. 6 ErbStG).

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb / Nachlassverbindlichkeiten. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9 ErbStG – Entstehung der Steuer. Gesetze im Internet.
  3. BFH II R 8/19 – Schuldenabzug bei steuerfreiem Vermögen. Bundesfinanzhof.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuer- und Erbrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuer- oder Erbrecht) oder Notar.

Erben & Vererben

Nachlassschulden richtig ansetzen?

Der KI-Assistent findet das passende Thema und verweist auf die passenden Ratgeber, Rechner und Muster.

Link kopiert