Der häufigste Fehler beim Neustart ist steuerlicher Natur: zu niedrige Vorauszahlungen und nicht zurückgelegte Umsatzsteuer führen direkt in die nächste Krise.
Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026
Die Restschuldbefreiung tritt drei Jahre nach Eröffnung ein und wirkt gegenüber allen Insolvenzgläubigern (§ 301 InsO) – auch gegenüber dem Finanzamt. Ausgenommen bleiben nach § 302 InsO unter anderem Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, rückständiger Unterhalt, Geldstrafen und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerstraftat. Auskunfteien löschen den Eintrag zur Restschuldbefreiung inzwischen deutlich früher als nach drei Jahren. Für die neue Tätigkeit gilt: Fragebogen, Vorauszahlungen, Rücklagen.
Was die Befreiung erfasst – und was nicht
| Forderung | Erfasst? |
|---|---|
| Bankkredite, Lieferantenschulden | ja |
| Steuerschulden (ohne Straftat) | ja |
| Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) | ja |
| Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile | nein |
| Steuern nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerstraftat | nein |
| Rückständiger Unterhalt (vorsätzlich pflichtwidrig) | nein |
| Geldstrafen, Bußgelder | nein |
| Neuverbindlichkeiten aus freigegebener Tätigkeit | nein |
Nicht erfasste Forderungen musst du weiterhin bedienen – am besten sofort nach Verfahrensende in einem Plan zusammenfassen. Für Steuerschulden aus nicht erfassten Zeiträumen sind Stundung (§ 222 AO) und Erlass (§ 227 AO) die richtigen Instrumente.
Schufa und Bonität
Die Restschuldbefreiung wird im Insolvenzportal veröffentlicht; die Veröffentlichung wird nach sechs Monaten gelöscht. Auskunfteien haben ihre Praxis nach der europäischen Rechtsprechung angepasst und löschen die Information zur Restschuldbefreiung zeitnah nach Verfahrensende, nicht mehr nach drei Jahren.
Praktisch heißt das: Fordere nach Verfahrensende eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an, prüfe alle Einträge und lasse veraltete Vermerke löschen. Für die erste Zeit hilft eine Bank mit Basiskonto, eine Vorkasse-Struktur mit Lieferanten und – wenn möglich – ein Bürge oder Sicherheiten.
Erst Datenbestand bereinigen, dann Bankgespräch, dann investieren. Wer mit veralteten Einträgen ins Kreditgespräch geht, verbrennt den ersten Eindruck.
Gewerbe und Berufsrecht
Eine neue Gewerbeanmeldung ist nach der Insolvenz möglich. Aufmerksam sein muss man bei der Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO: Sie kann bei Unzuverlässigkeit – insbesondere bei anhaltenden Steuer- und Beitragsrückständen – ausgesprochen werden. Wer während des Verfahrens Erklärungen abgegeben und Zahlungen geleistet hat, entzieht diesem Vorwurf die Grundlage.
Bei freien Berufen entscheidet die Kammer über die Wiederzulassung. Ein bereinigter Vermögensstatus, geordnete Buchführung und der Nachweis getrennter Fremdgeldkonten sind dort die üblichen Anforderungen.
Steuerlich richtig aufsetzen
Melde die Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an und plane die Vorauszahlungen realistisch – zu niedrige Vorauszahlungen erzeugen später Nachzahlungen samt Zinsen. Prüfe die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Sie vereinfacht den Start, kostet aber den Vorsteuerabzug bei Investitionen.
Geplanter Umsatz 90.000 €, Gewinn 30.000 €
Die Umsatzsteuer ist kein Umsatz. Ein separates Rücklagenkonto ist die einfachste Versicherung gegen die zweite Krise.
Verlustvorträge aus der Zeit vor der Insolvenz bleiben grundsätzlich bestehen – sie können den Neustart steuerlich entlasten. Wurde ein Sanierungsgewinn nach § 3a EStG steuerfrei gestellt, sind sie allerdings verbraucht. Lass den Bestand vom Finanzamt bestätigen (§ 10d EStG).
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Neustart organisieren
6 Punkte- 1. Nicht erfasste Forderungen listenUnterhalt, Geldstrafen, Straftat-Steuern.
- 2. Auskunfteien bereinigenDatenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern.
- 3. Konten neu aufsetzenGeschäftskonto, Rücklagenkonto, privat getrennt.
- 4. Fragebogen abgebenSteuerliche Erfassung, Vorauszahlungen realistisch.
- 5. Verlustvortrag prüfenBestand vom Finanzamt bestätigen lassen.
- 6. Rücklagen automatisierenUmsatzsteuer und Steuer sofort beiseitelegen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann tritt die Restschuldbefreiung ein?
Drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens, wenn die Obliegenheiten erfüllt wurden.
Sind Steuerschulden erfasst?
Ja, grundsätzlich. Ausgenommen sind Steuern, bei denen eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerstraftat vorliegt (§ 302 Nr. 1 InsO).
Wie lange bleibt der Eintrag bei Auskunfteien?
Deutlich kürzer als früher. Die Information zur Restschuldbefreiung wird zeitnah nach Verfahrensende gelöscht – prüfe deine Datenkopie.
Darf ich wieder ein Gewerbe anmelden?
Ja. Achte auf § 35 GewO: Anhaltende Steuer- und Beitragsrückstände können eine Untersagung begründen.
Bleiben meine Verlustvorträge?
Grundsätzlich ja. Sie sind aber verbraucht, soweit ein Sanierungsgewinn nach § 3a EStG steuerfrei gestellt wurde.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: InsO in der Fassung 2026.


