Eine nachträglich aus dem Kalender rekonstruierte Liste überzeugt selten. Wer sauber mitschreibt, gewinnt die Diskussion vorher.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 18. August 2026
Eine Nichtrückkehr liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Nach dem BFH entscheidet der Einzelfall, insbesondere arbeitsbezogene Besonderheiten – nicht die Entfernung allein. Entfällt die Grenzgängereigenschaft, ändern sich Quellensteuerabzug und deutsche Veranlagung.
Wann ein Tag zählt
Berücksichtigt werden Arbeitstage, an denen die Rückkehr beruflich veranlasst ausblieb. Reine Bequemlichkeit oder private Gründe genügen nicht.
- 1. Arbeitszeiten: Spätdienst, Nachtarbeit, Bereitschaft mit Präsenzpflicht;
- 2. Dienstreisen: Auswärtstermine mit notwendiger Übernachtung;
- 3. Weisung des Arbeitgebers: angeordnete Übernachtung am Einsatzort;
- 4. Unzumutbarkeit: fehlende Rückreiseverbindung nach Dienstende.
Die Aufstellung, die trägt
Führe eine Tabelle mit Datum, Einsatzort, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Anlass der Nichtrückkehr und Belegverweis. Ergänze Hotelrechnungen, Bahn- oder Flugbelege, Einsatzpläne und Spesenabrechnungen.
Lass die Aufstellung nach Möglichkeit vom Arbeitgeber bestätigen. Eine Sammelbestätigung am Jahresende ist zulässig, eine laufende Abzeichnung überzeugender.
Was sich bei Wegfall ändert
Entfällt die Grenzgängereigenschaft, verschiebt sich das Besteuerungsrecht für die betroffenen Arbeitstage. In der Schweiz greift dann der reguläre Quellensteuerabzug, in Deutschland ist die Freistellung oder Anrechnung zu prüfen.
Beide Seiten müssen zusammenpassen: Eine in Deutschland erklärte Freistellung ohne entsprechende schweizerische Behandlung führt zu Rückfragen und Nachzahlungen.
Homeoffice-Tage richtig einordnen
Homeoffice-Tage sind keine Nichtrückkehrtage – der Wohnsitz wird ja nicht verlassen. Sie können aber die Aufteilung des Arbeitslohns und die Ansässigkeitsfragen beeinflussen.
Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, sollte die Tage getrennt erfassen: Homeoffice, Arbeitsort Schweiz, Dienstreise Drittstaat.
Typische Fehler
Erstens: Tage ohne beruflichen Anlass mitzählen. Zweitens: Belege fehlen, weil Spesen pauschal abgerechnet wurden. Drittens: Widersprüche zwischen Arbeitgeberbescheinigung und eigener Liste. Jeder dieser Punkte kostet die Anerkennung.
Bewahre die Aufstellung und Belege auf, bis beide Staaten bestandskräftig veranlagt haben – Rückfragen kommen häufig erst Jahre später.
Deine Checkliste: Nichtrückkehrtage erfassen
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Nichtrückkehrtage erfassen
6 Punkte · Art. 15a DBA-Schweiz- 1. Tabelle anlegenDatum, Ort, Zeiten, Anlass, Beleg.
- 2. Belege sofort ablegenHotel, Tickets, Einsatzpläne.
- 3. Arbeitgeber bestätigen lassenLaufend oder mindestens jährlich.
- 4. Homeoffice separat zählenKeine Nichtrückkehrtage.
- 5. Schweizer Abzug prüfenQuellensteuer und Bescheinigung.
- 6. Deutsche Erklärung abstimmenFreistellung oder Anrechnung.
Häufige Fragen (FAQ)
Zählt die Entfernung zum Arbeitsort?
Sie ist ein Gesichtspunkt, aber nach dem BFH nicht allein entscheidend. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
Sind Homeoffice-Tage Nichtrückkehrtage?
Nein. Wer zu Hause arbeitet, verlässt den Wohnsitz nicht.
Welche Belege überzeugen?
Einsatzpläne, Hotelrechnungen, Reisebelege und eine laufend geführte Aufstellung mit Arbeitgeberbestätigung.
Was passiert bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft?
Das Besteuerungsrecht für die betroffenen Tage verschiebt sich; Quellensteuerabzug und deutsche Veranlagung ändern sich.
Wie lange muss ich Unterlagen behalten?
Bis die Veranlagungen in beiden Staaten bestandskräftig sind.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 18. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den Stand anhand der Primärquellen.

