Die Verbraucherinsolvenz ist das geordnete Entschuldungsverfahren für natürliche Personen ohne (nennenswerte) unternehmerische Tätigkeit – vom gescheiterten Einigungsversuch bis zum schuldenfreien Neustart.
Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand 2026
Das Verfahren steht Verbrauchern und ehemaligen Selbständigen mit überschaubaren Verhältnissen offen (unter 20 Gläubiger, keine Arbeitnehmerforderungen, § 304 InsO). Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig; scheitert er, folgt das gerichtliche Verfahren mit möglichem Schuldenbereinigungsplan und – nach drei Jahren – der Restschuldbefreiung.
Die vier Phasen
| Phase | Inhalt |
|---|---|
| 1. Außergerichtliche Einigung | Vergleichsangebot an alle Gläubiger; Bescheinigung des Scheiterns durch geeignete Stelle/Anwalt (§ 305 InsO) |
| 2. Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan | Gericht kann Zustimmung ersetzen (§ 309 InsO) |
| 3. Vereinfachtes Insolvenzverfahren | Treuhänder, Verwertung, pfändbares Einkommen |
| 4. Wohlverhaltensphase | 3 Jahre, dann Restschuldbefreiung (§ 300 InsO) |
Kosten & Verfahrenskostenstundung
Gerichtskosten und Treuhändervergütung können auf Antrag gestundet werden (§ 4a InsO), wenn das Vermögen nicht ausreicht. So ist die Entschuldung auch mittellosen Personen zugänglich.
Ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern oder offenen Arbeitnehmerforderungen durchlaufen das Regelinsolvenzverfahren, nicht die Verbraucherinsolvenz – die Restschuldbefreiung von drei Jahren gilt aber ebenso.
Rechtsprechung
Der außergerichtliche Einigungsversuch muss ernsthaft und mit einem plausiblen Plan erfolgen; ein bloßes Scheinangebot genügt für die Bescheinigung nicht.
Das Gericht kann die Zustimmung einzelner Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan ersetzen, wenn die Mehrheit zustimmt und der Ablehnende nicht unangemessen benachteiligt wird (§ 309 InsO).
Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann Verbraucherinsolvenz beantragen?
Natürliche Personen ohne selbständige Tätigkeit sowie ehemals Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen (weniger als 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen).
Muss ich zuerst außergerichtlich einigen?
Ja. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern und dessen Scheitern (bescheinigt durch eine geeignete Stelle oder einen Anwalt) sind Zugangsvoraussetzung.
Wie lange dauert es bis zur Schuldenfreiheit?
Nach der Reform 2020 drei Jahre ab Verfahrenseröffnung bis zur Restschuldbefreiung.
Was kostet das Verfahren?
Gerichtskosten und Treuhändervergütung. Bei fehlendem Vermögen können sie nach § 4a InsO gestundet werden.
Was passiert mit meinem Einkommen?
Nur der pfändbare Teil (oberhalb der Pfändungsfreigrenze) fließt an den Treuhänder. Der unpfändbare Teil bleibt Ihnen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG). Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.


