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Podcast · GmbH-InsolvenzFolge 54In Kürze

Geschäftsführerhaftung in der Krise

Zahlungsverbot, Lohnsteuer, Sozialabgaben: In der Krise haftet der Geschäftsführer an vielen Fronten. Wir sortieren § 15b InsO, § 69 AO und § 266a StGB – und zeigen, was noch erlaubt ist.

Geschäftsführerhaftung in der KriseNach Insolvenzreife zählt jede Überweisung – und ihre Rechtfertigung.
EP 54
GmbH-Insolvenz · SteuerNest Podcast
Geschäftsführerhaftung in der Krise
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 9. Oktober 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören – oder lies die Themen schon jetzt im Ratgeber nach.

Darum geht’s in dieser Folge

Wir erklären, warum nach Insolvenzreife grundsätzlich keine Zahlungen mehr fließen dürfen, welche Ausnahmen § 15b InsO zulässt und warum die Lohnsteuer eine Sonderrolle spielt.

Außerdem: Wie § 15b Abs. 8 InsO den früheren Pflichtenkonflikt zwischen Steuer- und Insolvenzrecht auflöst.

Das nimmst du mit

  • Welche Zahlungen nach Insolvenzreife noch erlaubt sind.
  • Warum die Lohnsteuer voll haftet, andere Steuern nur anteilig.
  • Wieso Sozialabgaben Vorrang haben (§ 266a StGB).
  • Wie man Zahlungen in der Krise dokumentiert.
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„Wer in der Krise zahlt, muss für jede Überweisung erklären können, warum sie erlaubt war.“

– SteuerNest Podcast, Folge 54

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