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Podcast · GmbH-InsolvenzFolge 56In Kürze

Steuern in der Insolvenz

Das Finanzamt ist in der Insolvenz Gläubiger und Hoheitsträger zugleich. Wir klären, welche Steuern nur Quote bringen, welche voll aus der Masse zu zahlen sind – und wann Sanierungsgewinne steuerfrei bleiben.

Steuern in der InsolvenzDer Eröffnungsstichtag teilt die Steuerwelt in zwei Hälften.
EP 56
GmbH-Insolvenz · SteuerNest Podcast
Steuern in der Insolvenz
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 23. Oktober 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören – oder lies die Themen schon jetzt im Ratgeber nach.

Darum geht’s in dieser Folge

Wir erklären die zentrale Weichenstellung: Vor Eröffnung begründete Steuern sind Insolvenzforderungen (Quote), danach entstandene sind Masseverbindlichkeiten (volle Zahlung).

Außerdem: Wann das Finanzamt aufrechnen darf und warum der Sanierungsgewinn nach § 3a EStG steuerfrei bleibt.

Das nimmst du mit

  • Warum der Eröffnungsstichtag über die Quote entscheidet.
  • Wie die Umsatzsteuer das Unternehmen aufteilt (§ 55 InsO).
  • Wann das Finanzamt Guthaben verrechnen darf (§ 96 InsO).
  • Warum ein Schuldenerlass steuerfrei sein kann (§ 3a EStG).
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„In der Insolvenz entscheidet ein einziger Stichtag darüber, ob der Fiskus die volle Zahlung oder nur die Quote bekommt.“

– SteuerNest Podcast, Folge 56

Schon jetzt zum Nachlesen

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