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Ratgeber · Ausbildung§ 40a EStG70-Tage-RegelErstattung

Praktikum und Ferienjob: Steuern zurückholen

Wer im Sommer arbeitet, zahlt oft Lohnsteuer, obwohl das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Eine einzige Erklärung holt das komplett zurück.

Junge Person bei der Arbeit im FerienjobUnter 12.348 € Jahreseinkommen fällt keine Einkommensteuer an – einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet.

Für Schüler und Studierende ist die Steuererklärung häufig die am besten bezahlte Stunde des Jahres.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Einkommensteuer an. Wird im Ferienjob dennoch Lohnsteuer einbehalten – etwa weil kein Freibetrag hinterlegt war – holst du sie über eine Antragsveranlagung zurück, bis zu vier Jahre rückwirkend. Sozialversicherungsfrei ist eine kurzfristige Beschäftigung von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung gilt der Mindestlohn nicht.

Lohnsteuer: einbehalten und zurückgeholt

Der Arbeitgeber muss Lohnsteuer nach der Steuerklasse abziehen, sobald der Monatslohn die Freigrenzen übersteigt. Ob du am Jahresende überhaupt Steuer zahlen musst, kann er nicht wissen – deshalb wird zunächst einbehalten.

Beispiel · Ferienjob im August

Erstattung durch Erklärung

Bruttolohn August2.100 €
Einbehaltene Lohnsteuerrund 175 €
Solidaritätszuschlag0 €
Jahreseinkommen insgesamt2.100 €
Einkommensteuer laut Tarif0 €
Erstattungrund 175 €

Voraussetzung ist die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers – sie kommt automatisch.

Vier Jahre rückwirkend

Auch wer nie eine Erklärung abgegeben hat, kann das für die Jahre 2022 bis 2025 noch nachholen. Es gibt keine Frist zum Nachteil, solange keine Abgabepflicht bestand.

Sozialabgaben: die 70-Tage-Regel

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es dabei nicht an.

Beschäftigungsformen im Vergleich
FormSozialversicherung
Kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate / 70 Tage)frei in allen Zweigen
Minijob bis 603 € monatlichPauschalbeiträge des Arbeitgebers, RV-Pflicht mit Opt-out
Werkstudent (max. 20 Std./Woche in der Vorlesungszeit)nur Rentenversicherung
Pflichtpraktikum in Studien- oder Ausbildungsordnungbeitragsfrei
Freiwilliges Praktikumwie normale Beschäftigung
Praktikum nach dem Studiumvoll beitragspflichtig

Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr werden zusammengerechnet. Wer im Frühjahr 40 Tage und im Sommer 40 Tage arbeitet, überschreitet die Grenze – dann wird die zweite Beschäftigung beitragspflichtig.

Praktikum: Pflicht oder freiwillig

Die Unterscheidung entscheidet über Mindestlohn und Sozialabgaben. Ein Pflichtpraktikum nach Studien- oder Prüfungsordnung ist von Mindestlohn und Beitragspflicht ausgenommen. Ein freiwilliges Praktikum unterliegt ab einer Dauer von mehr als drei Monaten dem Mindestlohn und ist regulär beitragspflichtig.

  • Orientierungspraktikum vor Ausbildung oder Studium: bis drei Monate ohne Mindestlohn.
  • Praktikum während der Ausbildung als Pflichtteil: kein Mindestlohn.
  • Freiwilliges Praktikum über drei Monate: Mindestlohn ab dem ersten Tag der Überschreitung.
  • Praktikumsvergütung ist immer steuerpflichtiger Arbeitslohn – auch bei geringem Betrag.

Was Praktikanten absetzen können

Auch mit geringem Einkommen lohnt die Erklärung, weil Kosten als Werbungskosten zählen und – bei Zweitausbildung – als Verlustvortrag in spätere Jahre mitgenommen werden können.

Typische Posten
PositionUmfang
Fahrten zum PraktikumsortEntfernungspauschale 0,38 € ab dem 1. km
Unterkunft am Praktikumsortdoppelte Haushaltsführung möglich
Verpflegungspauschale in den ersten 3 Monaten32 € bzw. 16 € je Tag
Arbeitsmittel und Fachliteraturbis 800 € netto sofort
BewerbungskostenFahrten, Unterlagen, Porto
Umzug zum Praktikumbei beruflichem Anlass
Studiengebühren im ZweitstudiumWerbungskosten mit Verlustvortrag
Verlustvortrag lohnt beim Zweitstudium

In der Erstausbildung sind Kosten nur Sonderausgaben bis 6.000 € und verfallen ohne Einkommen. Nach abgeschlossener Erstausbildung – etwa im Master oder nach einer Lehre – werden sie zu Werbungskosten und lassen sich als Verlustvortrag feststellen.

Auswirkungen auf Kindergeld und BAföG

Für das Kindergeld ist die Höhe des Verdienstes ohne Bedeutung, solange sich das Kind in Ausbildung befindet und noch nicht 25 Jahre alt ist. Wichtig bleibt nur die Grenze von 20 Wochenstunden bei einer Zweitausbildung.

Beim BAföG zählt dagegen das eigene Einkommen im Bewilligungszeitraum. Es gibt einen Freibetrag; Einnahmen aus einem Pflichtpraktikum werden häufig angerechnet, weshalb ein Blick in den Bescheid vor Antritt sinnvoll ist.

Für die Familienversicherung in der Krankenkasse gilt eine Einkommensgrenze; ein Minijob bleibt unschädlich, eine dauerhafte Beschäftigung über der Grenze führt zur eigenen Versicherungspflicht.


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Ferienjob steuerlich abschließen

0 von 7 erledigt
  • Lohnsteuerbescheinigung sichernKommt nach Jahresende.
  • Arbeitstage zählen70-Tage-Grenze im Blick behalten.
  • Praktikumsart klärenPflicht oder freiwillig?
  • Fahrten dokumentierenEntfernung und Tage notieren.
  • Erklärung abgebenAntragsveranlagung, vier Jahre rückwirkend.
  • Verlustvortrag prüfenNach abgeschlossener Erstausbildung.
  • BAföG-Bescheid prüfenAnrechnung im Bewilligungszeitraum.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich für einen Ferienjob Steuern zahlen?

Nur wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Einbehaltene Lohnsteuer holst du sonst über die Steuererklärung zurück.

Wie lange darf ich kurzfristig arbeiten?

Höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden zusammengerechnet.

Bekomme ich im Pflichtpraktikum Mindestlohn?

Nein. Pflichtpraktika nach Studien- oder Ausbildungsordnung sind vom Mindestlohn ausgenommen, ebenso Orientierungspraktika bis drei Monate.

Sind Praktikumsvergütungen sozialversicherungsfrei?

Bei Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums ja. Freiwillige Praktika sind regulär beitragspflichtig.

Verliere ich Kindergeld, wenn ich viel verdiene?

Nein. Auf die Höhe kommt es nicht an. Nur bei einer Zweitausbildung ist die Grenze von 20 Wochenstunden zu beachten.

Lohnt eine Steuererklärung auch ohne Steuerabzug?

Ja, wenn du Kosten hattest und die Erstausbildung abgeschlossen ist – dann kann ein Verlustvortrag festgestellt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 40a EStG – Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. Mindestlohngesetz (MiLoG). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. BMF – Schreiben und Merkblätter. Bundesministerium der Finanzen, 2026. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
SteuerNest Redaktion
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