Wer neben dem Studium arbeitet, zahlt oft mehr Lohnsteuer als nötig – und bekommt sie zurück. Als Werkstudent bist du unter Voraussetzungen von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit; nur Rentenbeiträge fallen an. Lohnsteuer wird bei niedrigem Jahreseinkommen über die Erklärung erstattet.
01. Das Werkstudentenprivileg
Das Privileg befreit von KV-, PV- und AV-Beiträgen, solange die Beschäftigung „neben" dem Studium ausgeübt wird. Entscheidend ist die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit; in den Semesterferien darf auch mehr gearbeitet werden.
| Position | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Wochenarbeitszeit (Vorlesungszeit) | max. 20 h | Werkstudentenprivileg |
| Rentenversicherung | beitragspflichtig | ca. 9,3 % Arbeitnehmeranteil |
| KV/PV/AV | befreit | solange Studium im Vordergrund |
| Minijob-Grenze | 603 €/Monat | pauschale Abgaben durch Arbeitgeber |
02. Lohnsteuer & Erstattung
Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer nach der Steuerklasse ein. Bleibt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung vollständig zurück.
Werkstudent, 11.000 € Jahreslohn
03. Abgrenzung zum Minijob
Alternativ ist ein Minijob bis 603 € monatlich möglich; hier trägt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, für dich bleibt der Lohn regelmäßig abgabenfrei (Rentenversicherung mit Befreiungsoption). Werkstudentenjobs lohnen sich bei höherem Verdienst, Minijobs bei geringem, planbarem Zuverdienst.
04. Auswirkung auf Kindergeld & BAföG
Seit dem Wegfall der Einkommensgrenze bei Volljährigen gefährdet ein Werkstudentenjob das Kindergeld in der Erstausbildung grundsätzlich nicht. Beim BAföG sind hingegen Freibeträge zu beachten; ein zu hoher Verdienst kann die Förderung mindern.
Kombiniere den Werkstudentenjob mit der Verlustfeststellung, wenn du dich in einer Zweitausbildung befindest – so sicherst du dir zusätzlich Steuervorteile fürs spätere Berufsleben.
05. Typische Fehler
- Keine Steuererklärung abgegeben – Lohnsteuererstattung verschenkt.
- 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit überschritten – Sozialversicherungspflicht.
- Mehrere Jobs nicht zusammengerechnet.
- BAföG-Freibeträge missachtet.
06. Häufige Fragen
Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?
Nur wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigt. Darunter erhältst du einbehaltene Lohnsteuer über die Erklärung zurück.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
In der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden, damit das Werkstudentenprivileg (Befreiung von KV/PV/AV) erhalten bleibt. In den Semesterferien ist mehr möglich.
Werkstudent oder Minijob – was ist besser?
Bei höherem Verdienst meist der Werkstudentenjob (nur Rentenbeiträge), bei geringem, planbarem Zuverdienst der Minijob mit pauschalen Arbeitgeberabgaben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.
- § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V – Werkstudentenprivileg
- § 32a EStG – Grundfreibetrag
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
- § 32 Abs. 4 EStG – Kindergeld für Volljährige
