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Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze steigt

Der Solidaritätszuschlag ist für die große Mehrheit abgeschafft, formal aber über eine Freigrenze geregelt. Diese steigt 2026 erneut, sodass noch mehr Steuerzahler entlastet werden. Wir erklären die Details.

Steuerbescheid mit Soli-ZeileFür die große Mehrheit der Steuerzahler fällt kein Solidaritätszuschlag mehr an – auf Kapitalerträge bleibt er bestehen.

Der Soli wurde nicht formal abgeschafft, sondern über eine hohe Freigrenze faktisch für die meisten aufgehoben. Oberhalb greift eine Milderungszone.

Zuletzt fachlich geprüft am 30. Juni 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze erhoben, die 2026 erneut angehoben wird. Rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr. In der Milderungszone steigt er langsam an. Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) und bei Körperschaften bleibt der Soli bestehen.

So funktioniert die Freigrenze

Liegt die festgesetzte Einkommensteuer unter der Freigrenze, fällt kein Soli an. Darüber greift zunächst eine Milderungszone, in der der Zuschlag nicht sofort mit vollen 5,5 % erhoben wird, sondern gleitend ansteigt. Erst oberhalb der Zone gilt der volle Satz.

Solidaritätszuschlag 2026
MerkmalWert
Satz5,5 % der ESt
Freigrenze (Einzelveranlagung, ESt)ca. 20.350 €
Freigrenze (Zusammenveranlagung, ESt)ca. 40.700 €
auf Kapitalerträgebleibt bestehen

Ein Rechenbeispiel

Beispiel · Single

Festgesetzte Einkommensteuer 15.000 €

Freigrenze (rund)20.350 €
ESt unter Freigrenzeja
Solidaritätszuschlag0 €

Erst wenn die festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, wird überhaupt Soli fällig – und dann zunächst nur gemildert.

Wo der Soli bleibt

Auf Kapitalerträge, die dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, wird der Soli weiterhin einbehalten – hier greift die Freigrenze nicht. Auch Kapitalgesellschaften zahlen unverändert Soli auf die Körperschaftsteuer.


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Soli 2026 verstehen

6 Punkte
  • Steuerbescheid prüfenSoli-Zeile kontrollieren.
  • Freigrenze kennenBezogen auf die festgesetzte ESt.
  • Milderungszone beachtenGleitender Anstieg oberhalb.
  • KapitalerträgeSoli bleibt bei Abgeltungsteuer.
  • VeranlagungsartZusammenveranlagung verdoppelt die Grenze.
  • VorauszahlungenGgf. anpassen lassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Soli 2026 abgeschafft?

Für rund 90 % der Steuerzahler entfällt er über die Freigrenze. Formal besteht der Zuschlag weiter.

Wie hoch ist der Soli?

5,5 % der festgesetzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, sofern die Freigrenze überschritten wird.

Was ist die Milderungszone?

Ein Übergangsbereich oberhalb der Freigrenze, in dem der Soli gleitend ansteigt, statt sofort voll zu greifen.

Zahle ich Soli auf Kapitalerträge?

Ja, auf abgeltungsteuerpflichtige Kapitalerträge wird der Soli weiterhin einbehalten.

Verdoppelt sich die Freigrenze für Ehepaare?

Bei Zusammenveranlagung gilt die doppelte Freigrenze.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 30. Juni 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Solidaritätszuschlag: Freigrenze und Milderungszone. BMF, 2026.
  3. § 32d EStG – Abgeltungsteuer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
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