SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
News · Gesetzgebung§§ 233a, 238 AOZinsenEntwurf

Nachzahlungszinsen: 3,6 % ab 2027 geplant

Der Gesetzgeber will den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Erstattungen verdoppeln. Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2027 sind 0,3 % pro Monat im Gespräch. Wer regelmäßig nachzahlt, sollte seine Vorauszahlungen jetzt anpassen.

Beratungsgespräch zu Steuernachzahlungen und ZinsenVerzinst wird ab dem 16. Monat nach dem Steuerjahr – unabhängig davon, wer die Verzögerung verursacht hat.

Die Verzinsung ist keine Strafe, sondern ein Ausgleich für Liquiditätsvorteile. Ab 2027 wird dieser Ausgleich doppelt so teuer wie heute.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Gesetzentwurf, Stand Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nachzahlungen und Erstattungen werden nach § 233a AO verzinst, aktuell mit 0,15 % pro Monat (1,8 % im Jahr). Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2026 sieht für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2027 eine Anhebung auf 0,3 % pro Monat (3,6 % im Jahr) vor. Der Zinslauf beginnt unverändert 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Gegenmittel: rechtzeitig erklären und die Vorauszahlungen realistisch anpassen.

Was geplant ist

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung wurde der Zinssatz 2022 auf 0,15 % pro Monat gesenkt und einer regelmäßigen Angemessenheitsprüfung unterworfen (§ 238 Abs. 1a, 1c AO). Das gestiegene Zinsniveau führt nun zur Gegenbewegung: Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2026 sieht 0,3 % pro Monat vor – wirksam für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2027.

Wichtig: Die Änderung betrifft nicht rückwirkend ältere Zeiträume. Für Monate bis Ende 2026 bleibt es beim halben Satz. Bei langlaufenden Fällen wird der Zins deshalb zeitraumbezogen gestaffelt berechnet. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren; Änderungen sind möglich.

Wann Zinsen überhaupt entstehen

Verzinsung nach § 233a AO
PunktRegel
Beginn des Zinslaufs15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres der Steuerentstehung
Beispiel Steuerjahr 2026Zinslauf ab 1. April 2028
Verzinsungvolle Monate, angefangene Monate zählen nicht
Höchstdauergrundsätzlich bis zur Wirksamkeit der Festsetzung
Erstattungszinsengleicher Satz – sind steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
Nachzahlungszinsennicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abziehbar
Erstattungszinsen sind steuerpflichtig

Wer Zinsen vom Finanzamt bekommt, muss sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen erklären. Nachzahlungszinsen dagegen darfst du nicht abziehen – die Asymmetrie ist gesetzlich gewollt.

Was das konkret kostet

Beispiel · Nachzahlung 12.000 €

Verzinsungszeitraum 24 Monate, davon 12 Monate ab 2027

12 Monate zu 0,15 % (bis 2026)216 €
12 Monate zu 0,3 % (ab 2027)432 €
Zinsen insgesamt648 €

Ohne die Anhebung wären es 432 € gewesen. Bei größeren Nachzahlungen und langen Prüfungszeiträumen geht es schnell um vierstellige Beträge.

Besonders betroffen sind Betriebsprüfungsfälle: Wird eine Prüfung für 2024–2026 im Jahr 2029 abgeschlossen, laufen für die älteren Jahre bereits Zinsen – künftig zum höheren Satz für alle Monate ab 2027.

Zinsen vermeiden

Das wirksamste Mittel ist die Anpassung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 EStG: Wer einen deutlich besseren Gewinn erwartet, beantragt eine Erhöhung – dann entsteht keine große Abschlusszahlung. Zweitens hilft eine freiwillige Zahlung auf die erwartete Steuer: Sie führt in der Praxis dazu, dass Nachzahlungszinsen erlassen werden, soweit der Betrag dem Finanzamt zur Verfügung stand.

Drittens: früh erklären. Wer die Erklärung vor Beginn des Zinslaufs abgibt, hat in der Regel keine Zinsen zu befürchten. Und bei unklaren Rechtsfragen lohnt der Blick auf die verbindliche Auskunft (§ 89 AO), um Streit – und damit Zeit – zu vermeiden.


Deine Checkliste

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Zinsrisiko begrenzen

6 Punkte
  • 1. Vorauszahlungen prüfenPassen sie zum erwarteten Gewinn 2026/2027?
  • 2. Anpassung beantragenErhöhung nach § 37 Abs. 3 EStG schriftlich beantragen.
  • 3. Freiwillige Zahlung erwägenReduziert die Zinsbasis, wenn die Erklärung dauert.
  • 4. Erklärung früh abgebenVor Beginn des Zinslaufs entstehen keine Zinsen.
  • 5. Erstattungszinsen erklärenSie gehören in die Anlage KAP.
  • 6. Zinsbescheid nachrechnenZeiträume und Sätze werden gestaffelt berechnet.
0 von 6 erledigt

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Zinsen aktuell?

0,15 % pro Monat, also 1,8 % im Jahr, für Verzinsungszeiträume seit 2019.

Ab wann soll der höhere Satz gelten?

Geplant ist die Anhebung auf 0,3 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2027.

Gilt die Anhebung rückwirkend?

Nein. Für Monate bis Ende 2026 bleibt der bisherige Satz; die Berechnung erfolgt gestaffelt.

Wann beginnt der Zinslauf?

15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer festgesetzt wird – für 2026 also am 1. April 2028.

Kann ich Nachzahlungszinsen absetzen?

Nein. Erstattungszinsen sind dagegen als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Gesetzentwurf, Stand Juli 2026.

  1. § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Referentenentwurf Steueränderungsgesetz 2026. Bundesfinanzministerium, Juni 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Zinsen im Bescheid?

Schildere uns kurz den Fall – wir erklären, wovon es abhängt, ob der Zinslauf korrekt berechnet wurde und wie du künftige Zinsen vermeidest. Kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Zinsen vermeiden

Zahlst du zu wenig voraus? SteuerNest rechnet dein Zinsrisiko.

Nenne Nachzahlung und Zeitraum – der KI-Assistent zeigt die Zinsen.

Link kopiert