Eine Bruttoerhöhung wird zweimal belastet: beim Arbeitnehmer durch Steuern und Sozialabgaben, beim Arbeitgeber durch Nebenkosten. Steuerfreie Leistungen umgehen beide Effekte.
Entscheidend ist die Bedingung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (§ 8 Abs. 4 EStG): Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt ist bei den meisten Extras nicht begünstigt.
Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die wichtigsten Bausteine 2026: Sachbezug 50 € monatlich, Kindergartenzuschuss in voller Höhe, Jobticket steuerfrei, Dienstrad per Leasing, Gesundheitsförderung 600 € im Jahr, Erholungsbeihilfe 156 € (plus 104 € Ehepartner, 52 € je Kind) mit 25 % Pauschalsteuer und Aufmerksamkeiten bis 60 € zu persönlichen Anlässen.
Der Katalog: was 2026 geht
| Leistung | Grenze | Behandlung |
|---|---|---|
| Sachbezug (Gutscheinkarte) | 50 € / Monat | steuer- und beitragsfrei |
| Kindergartenzuschuss | unbegrenzt | steuer- und beitragsfrei |
| Jobticket / Deutschlandticket | volle Kosten | steuerfrei, mindert Pendlerpauschale |
| Dienstrad per Gehaltsumwandlung | — | 0,25 % des Listenpreises |
| Gesundheitsförderung | 600 € / Jahr | steuerfrei, nur zertifizierte Angebote |
| Erholungsbeihilfe | 156 / 104 / 52 € | 25 % Pauschalsteuer |
| Aufmerksamkeiten | 60 € je Anlass | steuerfrei |
| Betriebsveranstaltung | 110 € je Fest, zweimal jährlich | Freibetrag |
| Ladestrom für E-Auto im Betrieb | — | steuerfrei |
Die Rechnung, die überzeugt
Bruttoerhöhung gegen Sachbezug
Der Sachbezug kostet weniger als die Hälfte und kommt fast gleich hoch an.
Drei Fallstricke
1. Freigrenze statt Freibetrag: 50,01 € Sachbezug machen den gesamten Betrag steuerpflichtig. 2. Zusätzlichkeitserfordernis: Gehaltsumwandlung ist bei den meisten Leistungen schädlich – Ausnahmen sind Dienstrad und betriebliche Altersvorsorge. 3. Gutscheinkarten: Nur Karten, die die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, gelten als Sachbezug.
So wird daraus eine saubere Regelung
- 1. Schriftlich vereinbaren: Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit Zweckbindung.
- 2. Nachweise führen: Kita-Bescheinigung, Kurszertifikat, Anlass der Aufmerksamkeit.
- 3. Im Lohnkonto dokumentieren: Prüfer verlangen die Zuordnung je Monat.
- 4. Anrufungsauskunft nutzen: Bei Unsicherheit kostenlose Auskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt einholen – sie bindet die Prüfung.
Extras-Rechner: netto statt brutto
Stelle dein Paket zusammen – der Rechner zeigt den Nettovorteil und vergleicht ihn mit der äquivalenten Bruttoerhöhung.
Deine Checkliste: Extras vereinbaren
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Gehaltsextras
6 Punkte · Arbeitnehmer & Arbeitgeber- 1. Zusätzlichkeit sichernKeine Umwandlung bestehenden Gehalts.
- 2. Freigrenzen einhalten50 € Sachbezug, 60 € Aufmerksamkeit, 110 € Betriebsfeier.
- 3. Gutscheinkarte prüfenMuss die ZAG-Kriterien erfüllen.
- 4. Zertifizierung beachtenGesundheitskurse nur nach § 20 SGB V.
- 5. Nachweise ablegenKita-Bescheinigung, Kursnachweis, Anlassdokumentation.
- 6. Anrufungsauskunft erwägenKostenlos und für die Lohnsteuerprüfung bindend.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Gehalt in steuerfreie Extras umwandeln?
Bei den meisten Leistungen nicht – sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ausnahmen sind das Dienstrad per Leasing und die betriebliche Altersvorsorge.
Was passiert, wenn der Sachbezug 51 € beträgt?
Dann ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig – die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Ist der Kindergartenzuschuss wirklich unbegrenzt steuerfrei?
Ja, für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen – nachzuweisen über eine Bescheinigung der Einrichtung.
Mindert das Jobticket meine Pendlerpauschale?
Ja. Steuerfrei gewährte Jobtickets werden auf die Entfernungspauschale angerechnet. Alternativ kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuern – dann bleibt die Pauschale ungekürzt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


