Bei einem deutschen Konto zieht die Bank die Steuer automatisch ab. Bei einem Konto in Litauen oder Frankreich passiert genau nichts – bis das Finanzamt es über den Datenaustausch erfährt.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und – falls kirchensteuerpflichtig – Kirchensteuer belastet. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Zinsen aus dem Ausland musst du in der Anlage KAP selbst erklären. Bei niedrigem Einkommen bringt die Günstigerprüfung Geld zurück.
Deutsches Konto: Bank erledigt den Abzug
Deutsche Banken behalten die Abgeltungsteuer direkt ein und führen sie ans Finanzamt ab. Mit dem Abzug ist die Steuer grundsätzlich abgegolten – daher der Name. Eine Erklärung in der Anlage KAP ist dann nicht nötig.
| Position | Höhe |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % der Zinsen |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Abgeltungsteuer |
| Kirchensteuer | 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer |
| Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer | 26,375 % |
| Gesamtbelastung mit 9 % Kirchensteuer | rund 27,99 % |
Steuer auf 2.400 € Zinsen
Ohne Freistellungsauftrag hätte die Bank auf den gesamten Betrag einbehalten – die Rückholung wäre nur über die Anlage KAP möglich.
Freistellungsauftrag richtig verteilen
Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person und Jahr, nicht pro Bank. Du kannst ihn aber in beliebigen Teilbeträgen auf mehrere Institute verteilen. Verteilst du falsch, verfällt der Vorteil nicht – du musst ihn aber über die Steuererklärung zurückholen.
- Neue Bank, neuer Auftrag: Ein Freistellungsauftrag gilt nur beim jeweiligen Institut.
- Wechselzins beachten: Bei Lockangeboten mit hohem Zins den größten Teil dorthin legen.
- Gemeinsamer Auftrag: Ehepaare können 2.000 € über ein Gemeinschaftskonto nutzen.
- Kinder: Ein Konto auf den Namen des Kindes hat einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 € – das Geld gehört dann aber rechtlich dem Kind.
- Fristen: Aufträge können jederzeit geändert werden, wirken aber nur für laufende Zuflüsse.
Banken rufen die Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer den Abruf sperrt, muss die Kirchensteuer über die Steuererklärung selbst erklären.
Auslandskonto: du bist verantwortlich
Zinsen von ausländischen Banken – etwa über Zinsplattformen – werden ohne deutschen Steuerabzug ausgezahlt. Du musst sie in der Anlage KAP in den Zeilen für Erträge ohne Steuerabzug erklären. Das ist keine Kür, sondern Pflicht.
Das Finanzamt erfährt von Auslandskonten über den automatischen Informationsaustausch (CRS). Fehlende Angaben fallen deshalb regelmäßig auf – mit Nachzahlungszinsen und im Zweifel einem Steuerstrafverfahren.
Wurde im Ausland Quellensteuer einbehalten, kann sie bis zur Höhe des DBA-Satzes – meist 15 % – auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Darüber hinausgehende Beträge musst du im Quellenstaat zurückfordern.
Günstigerprüfung: 25 Prozent sind nicht immer richtig
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, ist die Abgeltungsteuer zu hoch. Mit einem Kreuz in der Anlage KAP beantragst du die Günstigerprüfung: Das Finanzamt rechnet die Kapitalerträge zum übrigen Einkommen und erstattet die Differenz.
Wer voraussichtlich keine Steuer zahlt – etwa Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Kinder – kann bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Dann bleibt der Steuerabzug ganz aus, auch über 1.000 € hinaus.
| Situation | Bester Weg |
|---|---|
| Zinsen unter 1.000 € | Freistellungsauftrag |
| Zinsen über 1.000 €, hohes Einkommen | nichts tun – Abgeltungsteuer ist final |
| Zinsen über 1.000 €, niedriges Einkommen | Günstigerprüfung in der Anlage KAP |
| Kein zu versteuerndes Einkommen | NV-Bescheinigung bei der Bank |
| Ausländische Bank | Anlage KAP, Zeilen ohne Steuerabzug |
| Verluste bei anderen Banken | Verlustbescheinigung bis 15.12. anfordern |
Sonderfälle, die oft übersehen werden
- Bonuszinsen und Neukundenprämien zählen als Kapitalerträge, auch wenn sie als „Geschenk“ beworben werden.
- Zinsen aus privaten Darlehen – etwa an Angehörige – sind zu erklären; der Abgeltungsteuersatz gilt hier nicht immer.
- Erstattungszinsen des Finanzamts sind steuerpflichtige Kapitalerträge, Nachzahlungszinsen dagegen nicht abziehbar.
- Zinsen auf Mietkautionen stehen dem Mieter zu und sind von ihm zu versteuern.
- Zinsen im Erbfall werden zeitanteilig dem Erblasser und den Erben zugeordnet.
Deine Checkliste
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Zinserträge sauber abwickeln
0 von 7 erledigt- Freistellungsaufträge prüfen1.000 € pro Person verteilen.
- Steuerbescheinigungen sammelnKommen im Frühjahr von der Bank.
- Auslandszinsen erfassenAnlage KAP, ohne Steuerabzug.
- Quellensteuer notierenAnrechnung bis 15 % möglich.
- Günstigerprüfung prüfenBei niedrigem Einkommen ankreuzen.
- NV-Bescheinigung erwägenWenn keine Steuer anfällt.
- Verlustbescheinigung bis 15.12.Für bankübergreifende Verrechnung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Steuer auf Zinsen?
25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, insgesamt 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es rund 28 %.
Wie viele Zinsen bleiben steuerfrei?
Bis 1.000 € pro Person und Jahr über den Sparerpauschbetrag, bei Ehepaaren 2.000 €. Der Betrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen.
Muss ich Zinsen in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken mit Steuerabzug in der Regel nicht. Zinsen ohne Steuerabzug – insbesondere von ausländischen Banken – musst du in der Anlage KAP erklären.
Was passiert, wenn ich Auslandszinsen nicht erkläre?
Das Finanzamt erfährt davon über den automatischen Informationsaustausch. Es drohen Nachzahlung, Zinsen und im Wiederholungsfall ein Steuerstrafverfahren.
Wann lohnt die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – typisch bei geringem Einkommen, Elternzeit, Studium oder kleiner Rente.
Kann ich den Sparerpauschbetrag rückwirkend nutzen?
Ja, über die Anlage KAP in der Steuererklärung – auch wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


