Der wichtigste Schritt passiert in den ersten Tagen: fotografieren, auflisten, Rechnungen sammeln – ohne Dokumentation gibt es später keinen Abzug.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Kosten für die Wiederbeschaffung existenziell notwendiger Gegenstände – Hausrat, Kleidung, Heizung – können nach § 33 EStG außergewöhnliche Belastung sein, gemindert um Versicherungsleistungen, Spenden und die zumutbare Belastung. Reparaturen am selbst genutzten Haus zählen über § 35a EStG mit 20 % des Lohnanteils, bei vermieteten Objekten als Werbungskosten. In Katastrophenfällen erlassen Länder häufig Katastrophenerlasse mit Vereinfachungen, Stundung und Fristverlängerung.
Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastung
Abziehbar sind Aufwendungen für existenziell wichtige Gegenstände in üblichem Umfang: Wohnungseinrichtung, Kleidung, Hausrat, Heizung. Nicht abziehbar sind Luxus, Außenanlagen, Garage oder Pkw.
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Existenznotwendigkeit | Hausrat, Kleidung, Heizung – kein Luxus |
| Unabwendbares Ereignis | Sturm, Hochwasser, Starkregen, Brand |
| Keine Versicherungsleistung | Erstattungen sind abzuziehen |
| Zumutbare Versicherung | Elementarschadenversicherung wird zunehmend als zumutbar angesehen |
| Zeitliche Grenze | Wiederbeschaffung regelmäßig innerhalb von drei Jahren |
| Umfang | angemessene, nicht luxuriöse Ersatzbeschaffung |
| Abzug | nach Abzug der zumutbaren Belastung von 1 % bis 7 % |
Die Finanzverwaltung verlangt, dass keine zumutbare Versicherungsmöglichkeit bestand. Bei Elementarschäden wird der Abzug daher häufig versagt, wenn eine Versicherung möglich gewesen wäre. In Katastrophenerlassen wird darauf regelmäßig verzichtet – der Blick in den Erlass des jeweiligen Landes ist deshalb wichtig.
Katastrophenerlasse: die schnelle Hilfe
Nach größeren Schadensereignissen veröffentlichen die Landesfinanzverwaltungen Katastrophenerlasse. Sie bündeln Erleichterungen, die ohne Antrag im Einzelfall kaum zu erreichen wären.
- Stundung fälliger Steuern, meist zinsfrei, und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
- Anpassung der Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer.
- Fristverlängerungen für Erklärungen und Anmeldungen.
- Vereinfachter Nachweis von Spenden auf Sonderkonten – der Zahlungsbeleg genügt.
- Sonderabschreibungen und Rücklagen für den Wiederaufbau bei Betrieben.
- Vereinfachter Abzug von Wiederbeschaffungskosten ohne Prüfung der Versicherungsmöglichkeit.
Schäden am Gebäude
| Objekt | Behandlung |
|---|---|
| Selbst genutztes Eigenheim | Handwerkerlohn über § 35a EStG mit 20 %, max. 1.200 € |
| Existenzielle Instandsetzung (Heizung, Wasser, Dach) | ggf. außergewöhnliche Belastung |
| Vermietete Wohnung | Erhaltungsaufwand als Werbungskosten, sofort abziehbar |
| Größere Sanierung nach Totalschaden | Herstellungskosten, Abschreibung |
| Zerstörtes Gebäude | außerplanmäßige Abschreibung möglich |
| Mietausfall nach Schaden | wirkt sich über geringere Einnahmen aus |
| Aufräum- und Trocknungskosten | Werbungskosten bzw. § 35a EStG |
Was absetzbar ist
Materialkosten zählen bei § 35a EStG nicht – die Rechnung muss den Lohnanteil ausweisen.
Liquidität sichern
- 1. Antrag auf Stundung nach § 222 AO oder auf Erlass nach § 227 AO für unmittelbar Betroffene stellen.
- 2. Vorauszahlungen anpassen lassen – bei Selbständigen und Vermietern oft der schnellste Effekt.
- 3. Fristverlängerung für laufende Erklärungen beantragen.
- 4. Bei Betrieben: Sonderabschreibung und Rücklage nach dem jeweiligen Katastrophenerlass prüfen.
- 5. Erhaltene Spenden und Hilfen dokumentieren – sie mindern den abziehbaren Betrag, können aber steuerfrei sein.
Bei Soforthilfen des Landes ist zu prüfen, ob sie steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Für Privathaushalte sind Hilfen regelmäßig nicht steuerbar, mindern aber die außergewöhnliche Belastung.
Dokumentation, die trägt
- Fotos und Videos vom Schaden mit Datum – vor jeder Aufräumarbeit.
- Inventarliste der zerstörten Gegenstände mit Alter, Anschaffungswert und Ersatzpreis.
- Versicherungskorrespondenz vollständig ablegen, inklusive Ablehnungen.
- Rechnungen und Überweisungsbelege für alle Ersatzbeschaffungen und Handwerkerleistungen.
- Bestätigungen von Behörden über die Betroffenheit – Feuerwehreinsatz, kommunale Bescheinigung.
- Getrennte Aufstellung nach § 33 EStG, § 35a EStG und Werbungskosten – das erleichtert die Bearbeitung erheblich.
Deine Checkliste
Hak ab, was du erledigt hast – dein Fortschritt wird im Browser gespeichert.
Nach dem Schaden
0 von 8 erledigt- Schaden dokumentierenFotos vor dem Aufräumen.
- Inventarliste erstellenAlter, Wert, Ersatzpreis.
- Versicherung einschaltenAuch Ablehnungen aufbewahren.
- Katastrophenerlass prüfenLand veröffentlicht Erleichterungen.
- Stundung beantragenZinsfrei bei Betroffenheit.
- Vorauszahlungen anpassenWirkt sofort auf die Liquidität.
- Rechnungen mit Lohnanteil verlangenVoraussetzung für § 35a EStG.
- Aufstellung nach Kategorien§ 33, § 35a, Werbungskosten trennen.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Unwetterschäden steuerlich absetzbar?
Kosten für die Wiederbeschaffung existenziell notwendiger Gegenstände können außergewöhnliche Belastung sein, soweit keine Versicherungsleistung greift und die zumutbare Belastung überschritten wird.
Was ist ein Katastrophenerlass?
Eine Verwaltungsanweisung der Landesfinanzverwaltung nach größeren Schadensereignissen mit Stundung, Fristverlängerungen, vereinfachten Nachweisen und Sonderabschreibungen.
Verliere ich den Abzug, wenn ich nicht versichert war?
Möglicherweise. Die Verwaltung verlangt, dass keine zumutbare Versicherungsmöglichkeit bestand. Katastrophenerlasse verzichten häufig auf diese Prüfung.
Sind Reparaturen am eigenen Haus absetzbar?
Der Lohnanteil der Handwerkerrechnung ist mit 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr, direkt von der Steuer abziehbar. Material zählt nicht.
Was gilt bei vermieteten Objekten?
Aufräum-, Trocknungs- und Reparaturkosten sind Erhaltungsaufwand und damit sofort abziehbare Werbungskosten.
Mindern Spenden und Soforthilfen den Abzug?
Ja. Alle Ersatzleistungen – Versicherung, Spenden, öffentliche Hilfen – werden von den abziehbaren Kosten abgezogen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


