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Erbschaftsteuer: die Verschonung zum dritten Mal auf dem Prüfstand

Betriebsvermögen kann zu 85 oder 100 Prozent steuerfrei übergehen, Sparbücher und Mietwohnungen nicht. Nach 1995 und 2014 liegt diese Ungleichbehandlung erneut in Karlsruhe – zusammen mit der Frage, ob die persönlichen Freibeträge noch passen.

Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer verworfen, zweimal hat der Gesetzgeber nachgebessert. Jetzt geht es um die Reform von 2016 – und zusätzlich darum, dass gestiegene Immobilienwerte auf unveränderte Freibeträge treffen.

Anhängig

StreitfrageSind die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitssatz vereinbar, und genügen die seit 2009 unveränderten persönlichen Freibeträge bei stark gestiegenen Immobilienwerten?
InstanzBundesverfassungsgericht (Verfassungsbeschwerden und Normenkontrolle); parallel Revisionen beim BFH zu Bewertungs- und Verschonungsfragen
Wer betroffen istErben und Beschenkte von Unternehmen, Anteilen und Immobilien; mittelbar alle, deren Nachlass wegen gestiegener Grundstückswerte über die Freibeträge wächst
Was jetzt wirktDie Verschonungsregeln gelten unverändert; Bescheide können teils vorläufig ergehen, Gestaltungen sollten Rückabwicklungsrisiken einkalkulieren
Stand13. August 2026 · Verfahrensstand und Aktenzeichen vor Berufung prüfen
Das Wichtigste in Kürze

Angegriffen werden die Regelverschonung (85 %) und die Optionsverschonung (100 %) für Betriebsvermögen samt Lohnsummenregelung und Behaltensfristen: Wer Unternehmensvermögen erbt, kann steuerfrei ausgehen, wer Geld oder eine Mietwohnung erbt, zahlt. Zweite Baustelle sind die persönlichen Freibeträge (500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind), die seit 2009 unverändert sind, während die Bewertung von Immobilien deutlich gestiegen ist.

Das Problem in einem Satz

Zwei Erben mit gleich wertvollem Vermögen zahlen völlig unterschiedlich viel Steuer – je nachdem, ob das Vermögen als Unternehmen oder als Kapital und Immobilien verpackt ist.

Wie die Verschonung funktioniert

Verschonung von Betriebsvermögen im Überblick
InstrumentWirkungBedingung
Regelverschonung85 % steuerfreiLohnsummenkontrolle, 5 Jahre Behaltensfrist
Optionsverschonung100 % steuerfreistrengere Lohnsumme, 7 Jahre Behaltensfrist
Verwaltungsvermögenstestbegrenzt die Verschonungschädliches Vermögen unter 90 %
VerschonungsbedarfsprüfungErlass bei großen ErwerbenNachweis, dass die Steuer nicht aus Privatvermögen zahlbar ist

Die Regeln sollen Arbeitsplätze und Betriebsfortführung schützen. Kritisiert wird, dass sie in der Praxis auch für vermögensverwaltende Strukturen nutzbar sind und dass sehr große Erwerbe vollständig steuerfrei bleiben können.

Die Argumente beider Seiten

Positionen im Verfahren
Für die VerschonungGegen die Verschonung
Substanzbesteuerung könnte Betriebe und Arbeitsplätze gefährdeneine Steuer, die 100 % erlässt, verfehlt ihre Belastungsentscheidung
Lohnsumme und Behaltensfristen sichern den Zweck abKontrollen greifen bei kleinen Betrieben kaum, Gestaltungen bleiben möglich
Stundung allein reicht bei illiquidem Vermögen nichtStundungs- und Erlassregeln wären das mildere Mittel
Der Gesetzgeber hat 2016 auf die Vorgaben reagiertdie Nachbesserung hat die Grundentscheidung nicht geändert

Zweite Baustelle: die Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge sind seit 2009 unverändert, während die steuerliche Bewertung von Immobilien – Bodenrichtwerte, Sachwert- und Ertragswertverfahren – deutlich gestiegen ist. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in einer Großstadt kann den Freibetrag eines Kindes heute allein ausschöpfen. Damit wächst eine Steuer in Bereiche hinein, für die sie ursprünglich nicht gedacht war.

Was passiert, wenn so oder so entschieden wird

Der Ausgang betrifft Unternehmensnachfolgen und Privatnachlässe unterschiedlich – wer gestaltet, sollte beide Wege durchrechnen.

Szenario A

Die Verschonung fällt oder wird eingeschränkt

  • Wahrscheinlich ist eine Unvereinbarkeitserklärung mit Frist zur Neuregelung und Fortgeltung der bisherigen Regeln bis dahin.
  • Für Unternehmensnachfolgen würde die Verschonung gekappt – etwa über eine feste Obergrenze oder eine strengere Bedarfsprüfung.
  • Als Ausgleich sind ein niedrigerer Tarif, längere Stundung oder höhere persönliche Freibeträge denkbar.
  • Bereits vollzogene Übertragungen bleiben regelmäßig geschützt; laufende Behaltensfristen müssen dennoch eingehalten werden.
Szenario B

Die Reform von 2016 hält

  • Regel- und Optionsverschonung bleiben unverändert nutzbar; Planungssicherheit für Nachfolgen.
  • Die Freibetragsfrage bleibt politisch – eine Anhebung wäre Sache des Gesetzgebers, nicht des Gerichts.
  • Für Privatnachlässe bleibt die Bewertung der zentrale Hebel: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts, Familienheim, Zehn-Jahres-Zyklen bei Schenkungen.
  • Gestaltungen über Nießbrauch, Güterstandsschaukel und Kettenschenkung behalten ihre Bedeutung.

Was du jetzt tun solltest

  1. Nachfolge nicht aufschieben, aber Rückfallklauseln vereinbaren: Widerrufs- und Anpassungsrechte für den Fall einer Gesetzesänderung.
  2. Zehn-Jahres-Zyklen nutzen: Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre – frühzeitiges Schenken wirkt unabhängig vom Verfahren.
  3. Bewertung angreifen, wenn Immobilien im Nachlass zu hoch angesetzt sind: Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts steht offen.
  4. Familienheim und Wohnraum prüfen: Steuerbefreiung für das Familienheim und der Abschlag für vermieteten Wohnraum wirken sofort.
  5. Behaltensfristen überwachen: Ein Verstoß kostet die Verschonung anteilig – unabhängig davon, wie die Verfahren ausgehen.
Rechenbeispiel · Kind erbt Einfamilienhaus

Wenn der Freibetrag nicht mehr reicht

Grundbesitzwert720.000 €
abzgl. Freibetrag Kind− 400.000 €
steuerpflichtiger Erwerb320.000 €
Erbschaftsteuer Klasse I (15 %)48.000 €

Zieht das Kind selbst ein und hält die Zehn-Jahres-Frist ein, kann die Befreiung für das Familienheim die Steuer vollständig vermeiden.

Die häufigsten Fehler

  1. Auf eine Entscheidung warten. Verfahren dauern Jahre, Freibeträge erneuern sich nur mit der Zeit.
  2. Verschonung ohne Bedingungen einplanen. Lohnsumme und Behaltensfrist müssen tatsächlich einzuhalten sein.
  3. Bewertung ungeprüft akzeptieren. Der Nachweis eines niedrigeren Werts ist ausdrücklich zugelassen.
  4. Anzeigepflicht versäumen. Erwerbe sind binnen drei Monaten anzuzeigen.
  5. Familienheim-Befreiung verspielen. Auszug innerhalb von zehn Jahren kostet die Steuerfreiheit.

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Rechte sichern

7 Punkte · §§ 13a, 13b ErbStG, Art. 3 GG
  • 1. Nachlass bewerten und Freibeträge zuordnenJe Erwerber, alle zehn Jahre.
  • 2. Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten§ 30 ErbStG.
  • 3. Bewertung von Immobilien plausibilisierenNachweis niedrigerer Wert möglich.
  • 4. Familienheim und Wohnraumabschlag prüfenWirkt unabhängig vom Verfahren.
  • 5. Verschonung: Lohnsumme und Fristen dokumentierenVerstoß kostet anteilig.
  • 6. Übertragungen mit Anpassungsklausel gestaltenRückfall bei Rechtsänderung.
  • 7. Bescheid auf Vorläufigkeit prüfenGgf. Einspruch mit Ruhen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Erbschaftsteuer schon verfassungswidrig?

Nein. Die Regeln gelten, bis das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet. Auch dann ist eine Fortgeltung für eine Übergangszeit der wahrscheinlichste Weg.

Sollte ich mein Unternehmen jetzt schnell übertragen?

Häufig ja, weil die heutige Verschonung sicher nutzbar ist – aber nur mit vertraglichen Anpassungs- und Rückfallklauseln und wenn die Behaltensfristen realistisch einzuhalten sind.

Steigen die Freibeträge, wenn Karlsruhe entscheidet?

Das Gericht kann den Gesetzgeber dazu nicht zwingen; die Höhe der Freibeträge ist primär politisch. Ein Verfahren kann aber Druck erzeugen.

Kann ich einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen?

Ja. Gegen den vom Finanzamt festgestellten Grundbesitzwert kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden, typischerweise per Gutachten oder zeitnahem Kaufpreis.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Behaltensfrist?

Die Verschonung entfällt anteilig für die verbleibenden Jahre – unabhängig von den laufenden Verfahren.

Muss ich einen Erwerb anzeigen, auch wenn keine Steuer anfällt?

Grundsätzlich ja: § 30 ErbStG verlangt die Anzeige binnen drei Monaten, unabhängig von der späteren Steuerhöhe.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 13. August 2026. Verfahrensstände ändern sich: Prüfe vor jedem Einspruch, ob das Verfahren noch anhängig ist oder bereits entschieden wurde.

  1. § 13a ErbStG – Verschonung von Betriebsvermögen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 13b ErbStG – begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen. Gesetze im Internet.
  3. § 16 ErbStG – persönliche Freibeträge. Gesetze im Internet.
  4. Bundesverfassungsgericht – anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuer. Bundesverfassungsgericht.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

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