Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer verworfen, zweimal hat der Gesetzgeber nachgebessert. Jetzt geht es um die Reform von 2016 – und zusätzlich darum, dass gestiegene Immobilienwerte auf unveränderte Freibeträge treffen.
Anhängig
Angegriffen werden die Regelverschonung (85 %) und die Optionsverschonung (100 %) für Betriebsvermögen samt Lohnsummenregelung und Behaltensfristen: Wer Unternehmensvermögen erbt, kann steuerfrei ausgehen, wer Geld oder eine Mietwohnung erbt, zahlt. Zweite Baustelle sind die persönlichen Freibeträge (500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind), die seit 2009 unverändert sind, während die Bewertung von Immobilien deutlich gestiegen ist.
Das Problem in einem Satz
Zwei Erben mit gleich wertvollem Vermögen zahlen völlig unterschiedlich viel Steuer – je nachdem, ob das Vermögen als Unternehmen oder als Kapital und Immobilien verpackt ist.
Wie die Verschonung funktioniert
| Instrument | Wirkung | Bedingung |
|---|---|---|
| Regelverschonung | 85 % steuerfrei | Lohnsummenkontrolle, 5 Jahre Behaltensfrist |
| Optionsverschonung | 100 % steuerfrei | strengere Lohnsumme, 7 Jahre Behaltensfrist |
| Verwaltungsvermögenstest | begrenzt die Verschonung | schädliches Vermögen unter 90 % |
| Verschonungsbedarfsprüfung | Erlass bei großen Erwerben | Nachweis, dass die Steuer nicht aus Privatvermögen zahlbar ist |
Die Regeln sollen Arbeitsplätze und Betriebsfortführung schützen. Kritisiert wird, dass sie in der Praxis auch für vermögensverwaltende Strukturen nutzbar sind und dass sehr große Erwerbe vollständig steuerfrei bleiben können.
Die Argumente beider Seiten
| Für die Verschonung | Gegen die Verschonung |
|---|---|
| Substanzbesteuerung könnte Betriebe und Arbeitsplätze gefährden | eine Steuer, die 100 % erlässt, verfehlt ihre Belastungsentscheidung |
| Lohnsumme und Behaltensfristen sichern den Zweck ab | Kontrollen greifen bei kleinen Betrieben kaum, Gestaltungen bleiben möglich |
| Stundung allein reicht bei illiquidem Vermögen nicht | Stundungs- und Erlassregeln wären das mildere Mittel |
| Der Gesetzgeber hat 2016 auf die Vorgaben reagiert | die Nachbesserung hat die Grundentscheidung nicht geändert |
Zweite Baustelle: die Freibeträge
Die persönlichen Freibeträge sind seit 2009 unverändert, während die steuerliche Bewertung von Immobilien – Bodenrichtwerte, Sachwert- und Ertragswertverfahren – deutlich gestiegen ist. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in einer Großstadt kann den Freibetrag eines Kindes heute allein ausschöpfen. Damit wächst eine Steuer in Bereiche hinein, für die sie ursprünglich nicht gedacht war.
Was passiert, wenn so oder so entschieden wird
Der Ausgang betrifft Unternehmensnachfolgen und Privatnachlässe unterschiedlich – wer gestaltet, sollte beide Wege durchrechnen.
Die Verschonung fällt oder wird eingeschränkt
- Wahrscheinlich ist eine Unvereinbarkeitserklärung mit Frist zur Neuregelung und Fortgeltung der bisherigen Regeln bis dahin.
- Für Unternehmensnachfolgen würde die Verschonung gekappt – etwa über eine feste Obergrenze oder eine strengere Bedarfsprüfung.
- Als Ausgleich sind ein niedrigerer Tarif, längere Stundung oder höhere persönliche Freibeträge denkbar.
- Bereits vollzogene Übertragungen bleiben regelmäßig geschützt; laufende Behaltensfristen müssen dennoch eingehalten werden.
Die Reform von 2016 hält
- Regel- und Optionsverschonung bleiben unverändert nutzbar; Planungssicherheit für Nachfolgen.
- Die Freibetragsfrage bleibt politisch – eine Anhebung wäre Sache des Gesetzgebers, nicht des Gerichts.
- Für Privatnachlässe bleibt die Bewertung der zentrale Hebel: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts, Familienheim, Zehn-Jahres-Zyklen bei Schenkungen.
- Gestaltungen über Nießbrauch, Güterstandsschaukel und Kettenschenkung behalten ihre Bedeutung.
Was du jetzt tun solltest
- Nachfolge nicht aufschieben, aber Rückfallklauseln vereinbaren: Widerrufs- und Anpassungsrechte für den Fall einer Gesetzesänderung.
- Zehn-Jahres-Zyklen nutzen: Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre – frühzeitiges Schenken wirkt unabhängig vom Verfahren.
- Bewertung angreifen, wenn Immobilien im Nachlass zu hoch angesetzt sind: Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts steht offen.
- Familienheim und Wohnraum prüfen: Steuerbefreiung für das Familienheim und der Abschlag für vermieteten Wohnraum wirken sofort.
- Behaltensfristen überwachen: Ein Verstoß kostet die Verschonung anteilig – unabhängig davon, wie die Verfahren ausgehen.
Wenn der Freibetrag nicht mehr reicht
Zieht das Kind selbst ein und hält die Zehn-Jahres-Frist ein, kann die Befreiung für das Familienheim die Steuer vollständig vermeiden.
Die häufigsten Fehler
- Auf eine Entscheidung warten. Verfahren dauern Jahre, Freibeträge erneuern sich nur mit der Zeit.
- Verschonung ohne Bedingungen einplanen. Lohnsumme und Behaltensfrist müssen tatsächlich einzuhalten sein.
- Bewertung ungeprüft akzeptieren. Der Nachweis eines niedrigeren Werts ist ausdrücklich zugelassen.
- Anzeigepflicht versäumen. Erwerbe sind binnen drei Monaten anzuzeigen.
- Familienheim-Befreiung verspielen. Auszug innerhalb von zehn Jahren kostet die Steuerfreiheit.
Deine Checkliste
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Rechte sichern
7 Punkte · §§ 13a, 13b ErbStG, Art. 3 GG- 1. Nachlass bewerten und Freibeträge zuordnenJe Erwerber, alle zehn Jahre.
- 2. Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten§ 30 ErbStG.
- 3. Bewertung von Immobilien plausibilisierenNachweis niedrigerer Wert möglich.
- 4. Familienheim und Wohnraumabschlag prüfenWirkt unabhängig vom Verfahren.
- 5. Verschonung: Lohnsumme und Fristen dokumentierenVerstoß kostet anteilig.
- 6. Übertragungen mit Anpassungsklausel gestaltenRückfall bei Rechtsänderung.
- 7. Bescheid auf Vorläufigkeit prüfenGgf. Einspruch mit Ruhen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Erbschaftsteuer schon verfassungswidrig?
Nein. Die Regeln gelten, bis das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet. Auch dann ist eine Fortgeltung für eine Übergangszeit der wahrscheinlichste Weg.
Sollte ich mein Unternehmen jetzt schnell übertragen?
Häufig ja, weil die heutige Verschonung sicher nutzbar ist – aber nur mit vertraglichen Anpassungs- und Rückfallklauseln und wenn die Behaltensfristen realistisch einzuhalten sind.
Steigen die Freibeträge, wenn Karlsruhe entscheidet?
Das Gericht kann den Gesetzgeber dazu nicht zwingen; die Höhe der Freibeträge ist primär politisch. Ein Verfahren kann aber Druck erzeugen.
Kann ich einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen?
Ja. Gegen den vom Finanzamt festgestellten Grundbesitzwert kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden, typischerweise per Gutachten oder zeitnahem Kaufpreis.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Behaltensfrist?
Die Verschonung entfällt anteilig für die verbleibenden Jahre – unabhängig von den laufenden Verfahren.
Muss ich einen Erwerb anzeigen, auch wenn keine Steuer anfällt?
Grundsätzlich ja: § 30 ErbStG verlangt die Anzeige binnen drei Monaten, unabhängig von der späteren Steuerhöhe.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 13. August 2026. Verfahrensstände ändern sich: Prüfe vor jedem Einspruch, ob das Verfahren noch anhängig ist oder bereits entschieden wurde.

