Die Vorabpauschale kostet keinen zusätzlichen Cent Steuer auf Dauer – sie zieht Steuer nur zeitlich vor. Ärgerlich wird sie nur, wenn im Januar kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Vorabpauschale besteuert bei thesaurierenden Fonds den Wertzuwachs eines Jahres bis zur Höhe des Basisertrags (70 % des Basiszinses auf den Rücknahmepreis zum Jahresanfang), begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Sie wird um die Teilfreistellung gekürzt und beim späteren Verkauf angerechnet. Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab; ein Freistellungsauftrag verhindert den Abzug bis 1.000 € bzw. 2.000 €.
So wird gerechnet
- Basisertrag: Rücknahmepreis zum 1. Januar × Basiszins × 70 %.
- Deckelung: Die Vorabpauschale beträgt höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres – bei fallendem Kurs also null.
- Ausschüttungen abziehen: Bereits ausgeschüttete Beträge mindern die Vorabpauschale.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %.
- Anrechnung: Beim Verkauf werden versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.
Depotwert 40.000 € zum Jahresanfang
Größenordnung bei einem Basiszins um 2 %. Mit Freistellungsauftrag entfällt der Abzug, solange der Sparerpauschbetrag reicht.
Warum Liquidität zählt
Die Bank zieht die Steuer ein, ohne dass Geld aus dem Fonds fließt. Ist das Verrechnungskonto nicht gedeckt, kann sie den Dispo nutzen, Anteile veräußern oder den nicht abgeführten Betrag dem Finanzamt melden – dann kommt die Steuer über die Veranlagung.
Abzug vermeiden
- Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen und auf alle Banken verteilen;
- NV-Bescheinigung bei niedrigem Einkommen – dann unterbleibt der Abzug ganz;
- Puffer im Dezember auf dem Verrechnungskonto lassen, als Faustzahl 0,3 bis 0,4 % des Depotwerts;
- Steuerbescheinigung prüfen: angerechnete Vorabpauschalen beim Verkauf kontrollieren.
Deine Checkliste: Vorabpauschale im Griff
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Vorabpauschale im Griff
5 Punkte · § 18 InvStG- 1. Freistellungsauftrag prüfen1.000 € bzw. 2.000 € auf alle Depots verteilen.
- 2. Verrechnungskonto deckenPuffer im Dezember stehen lassen.
- 3. Teilfreistellung des Fonds kennen30 / 15 / 0 Prozent.
- 4. Steuerbescheinigung archivierenFür die Anrechnung beim Verkauf.
- 5. NV-Bescheinigung prüfenBei Einkommen unter dem Grundfreibetrag.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert?
Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen.
Fällt sie auch in Verlustjahren an?
Nein. Ohne Wertsteigerung im Kalenderjahr beträgt die Vorabpauschale null.
Wann wird abgebucht?
Anfang Januar des Folgejahres durch die inländische Depotbank.
Was passiert bei ungedecktem Konto?
Die Bank kann das Konto überziehen, Anteile verkaufen oder den Vorgang dem Finanzamt melden.
Gilt sie auch für ausschüttende Fonds?
Ja, aber nur soweit die Ausschüttung geringer war als der Basisertrag.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

