SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Steuerticker · Kapital§ 18 InvStGAbbuchung JanuarETF & Fonds

Vorabpauschale: der Basiszins ist da

Für thesaurierende Fonds wird Anfang des Jahres eine fiktive Mindestbesteuerung fällig. Der maßgebliche Basiszins steht fest – jetzt lohnt der Blick auf das Verrechnungskonto.

Die Vorabpauschale kostet keinen zusätzlichen Cent Steuer auf Dauer – sie zieht Steuer nur zeitlich vor. Ärgerlich wird sie nur, wenn im Januar kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Vorabpauschale besteuert bei thesaurierenden Fonds den Wertzuwachs eines Jahres bis zur Höhe des Basisertrags (70 % des Basiszinses auf den Rücknahmepreis zum Jahresanfang), begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Sie wird um die Teilfreistellung gekürzt und beim späteren Verkauf angerechnet. Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab; ein Freistellungsauftrag verhindert den Abzug bis 1.000 € bzw. 2.000 €.

So wird gerechnet

  1. Basisertrag: Rücknahmepreis zum 1. Januar × Basiszins × 70 %.
  2. Deckelung: Die Vorabpauschale beträgt höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres – bei fallendem Kurs also null.
  3. Ausschüttungen abziehen: Bereits ausgeschüttete Beträge mindern die Vorabpauschale.
  4. Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %.
  5. Anrechnung: Beim Verkauf werden versteuerte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.
Rechenbeispiel · Aktien-ETF

Depotwert 40.000 € zum Jahresanfang

Basisertrag (70 % des Basiszinses)≈ 560 €
abzgl. Teilfreistellung 30 %− 168 €
steuerpflichtig392 €
Abgeltungsteuer 25 % + Soli≈ 103 €

Größenordnung bei einem Basiszins um 2 %. Mit Freistellungsauftrag entfällt der Abzug, solange der Sparerpauschbetrag reicht.

Warum Liquidität zählt

Die Bank zieht die Steuer ein, ohne dass Geld aus dem Fonds fließt. Ist das Verrechnungskonto nicht gedeckt, kann sie den Dispo nutzen, Anteile veräußern oder den nicht abgeführten Betrag dem Finanzamt melden – dann kommt die Steuer über die Veranlagung.

Abzug vermeiden

  • Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen und auf alle Banken verteilen;
  • NV-Bescheinigung bei niedrigem Einkommen – dann unterbleibt der Abzug ganz;
  • Puffer im Dezember auf dem Verrechnungskonto lassen, als Faustzahl 0,3 bis 0,4 % des Depotwerts;
  • Steuerbescheinigung prüfen: angerechnete Vorabpauschalen beim Verkauf kontrollieren.

Deine Checkliste: Vorabpauschale im Griff

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Vorabpauschale im Griff

5 Punkte · § 18 InvStG
  • 1. Freistellungsauftrag prüfen1.000 € bzw. 2.000 € auf alle Depots verteilen.
  • 2. Verrechnungskonto deckenPuffer im Dezember stehen lassen.
  • 3. Teilfreistellung des Fonds kennen30 / 15 / 0 Prozent.
  • 4. Steuerbescheinigung archivierenFür die Anrechnung beim Verkauf.
  • 5. NV-Bescheinigung prüfenBei Einkommen unter dem Grundfreibetrag.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt besteuert?

Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Fällt sie auch in Verlustjahren an?

Nein. Ohne Wertsteigerung im Kalenderjahr beträgt die Vorabpauschale null.

Wann wird abgebucht?

Anfang Januar des Folgejahres durch die inländische Depotbank.

Was passiert bei ungedecktem Konto?

Die Bank kann das Konto überziehen, Anteile verkaufen oder den Vorgang dem Finanzamt melden.

Gilt sie auch für ausschüttende Fonds?

Ja, aber nur soweit die Ausschüttung geringer war als der Basisertrag.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 18 InvStG – Vorabpauschale. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale. Bundesministerium der Finanzen.
  3. § 20 InvStG – Teilfreistellung. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage zur Vorabpauschale?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Unsicher bei deinem Fall?

Was heißt das konkret für dich?

Der KI-Assistent durchsucht über 200 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert