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News · KapitalVorabpauschaleBasiszins 2,53 %ETF

Vorabpauschale 2026: Basiszins auf 2,53 %

Für thesaurierende und schwach ausschüttende Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale versteuert. Der dafür maßgebliche Basiszins liegt 2026 bei 2,53 %. Wir zeigen, wie sich der steuerpflichtige Betrag berechnet.

Kursverlauf und DepotauszugDer Basiszins bestimmt die Höhe der Vorabpauschale – 2026 fällt sie wegen des gestiegenen Zinses erneut spürbar aus.

Wer thesaurierende ETFs hält, zahlt Anfang 2027 die Vorabpauschale für 2026. Der neue Basiszins von 2,53 % erhöht den steuerpflichtigen Betrag – bleibt aber durch den Sparerpauschbetrag oft steuerfrei.

Zuletzt fachlich geprüft am 19. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Basiszins für die Vorabpauschale 2026 beträgt 2,53 %. Die Vorabpauschale ist der Basisertrag (70 % des Basiszinses × Wert zu Jahresbeginn) abzüglich Ausschüttungen, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Bei Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 %. Der Einzug erfolgt Anfang 2027 durch die depotführende Bank.

So berechnet sich die Vorabpauschale

Der Basisertrag ergibt sich aus dem Wert der Anteile zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 % des Basiszinses. Davon werden Ausschüttungen abgezogen. Die Vorabpauschale ist zudem auf die tatsächliche Wertsteigerung im Jahr gedeckelt – wer Verluste macht, zahlt keine Vorabpauschale.

Beispiel · thesaurierender Aktien-ETF

Depotwert am 1.1.2026: 10.000 €

Basisertrag (10.000 × 2,53 % × 70 %)177,10 €
abzgl. Teilfreistellung 30 %−53,13 €
steuerpflichtige Vorabpauschale123,97 €
Abgeltungsteuer 25 % (ohne Soli/KiSt)ca. 31 €

Liegen die Kapitalerträge insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €, wird durch einen Freistellungsauftrag gar keine Steuer einbehalten.

Sparerpauschbetrag richtig nutzen

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) deckt die Vorabpauschale für die meisten Kleinanleger ab. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Sorge für ausreichende Kontodeckung im Januar 2027, damit die Bank die Steuer einziehen kann.

Anrechnung beim späteren Verkauf

Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf der Anteile vom Veräußerungsgewinn abgezogen. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden – die Vorabpauschale ist letztlich eine Vorauszahlung auf die spätere Kursgewinnsteuer.


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Vorabpauschale im Griff

6 Punkte
  • Basiszins kennen2026: 2,53 %.
  • Freistellungsauftrag prüfenBis 1.000 € / 2.000 € steuerfrei.
  • Fondstyp klärenAktienfonds: 30 % Teilfreistellung.
  • Kontodeckung sichernEinzug erfolgt Anfang 2027.
  • Verluste beachtenOhne Wertsteigerung keine Vorabpauschale.
  • Anrechnung dokumentierenBeim Verkauf gezahlte Beträge abziehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Basiszins 2026?

Er beträgt 2,53 % und wird vom Bundesfinanzministerium anhand der Bundesbank-Rendite zu Jahresbeginn festgelegt.

Wann wird die Vorabpauschale 2026 eingezogen?

In der Regel am ersten Werktag des Jahres 2027 durch die depotführende Bank.

Muss ich selbst etwas tun?

Meist nicht – die Bank zieht die Steuer automatisch ein. Wichtig ist ein Freistellungsauftrag und ausreichende Kontodeckung.

Fällt bei Kursverlusten Vorabpauschale an?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres begrenzt.

Was gilt für ausschüttende Fonds?

Ausschüttungen werden vom Basisertrag abgezogen; oft bleibt dann keine oder nur eine geringe Vorabpauschale.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 19. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 18 InvStG – Vorabpauschale. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2026. BMF-Schreiben, 2026.
  3. § 20 InvStG – Teilfreistellung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
SteuerNest Redaktion
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