SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Steuerticker · Urteil§ 8b Abs. 3 Satz 4 KStGI R 11/24BFH 1.4.2026

Gesellschafterdarlehen: Zinsen bleiben abziehbar

Fällt ein Gesellschafterdarlehen aus, greift für den Darlehensstamm das Abzugsverbot. Für Zinsforderungen gilt das nach dem BFH nicht – eine wichtige Unterscheidung für GmbH-Gesellschafter.

Der Wortlaut der Vorschrift zielt auf Darlehensforderungen und wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlungen. Zinsforderungen sind davon nach dem BFH nicht erfasst.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 18. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Mit Urteil vom 1. April 2026 (I R 11/24) hat der BFH entschieden, dass Zinsforderungen nicht unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG fallen. Gewinnminderungen aus Zinsforderungen werden auch von Satz 7 nicht erfasst. Für Kapitalgesellschaften als Darlehensgeber bedeutet das steuerlich wirksame Verluste, soweit es um Zinsen geht.

Was die Vorschrift regelt

§ 8b Abs. 3 Satz 4 KStG versagt den Abzug von Gewinnminderungen aus Darlehensforderungen, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt hat. Der Ausfall des Darlehensstamms bleibt damit steuerlich unbeachtlich.

Der BFH stellt klar: Diese Sperre greift nicht für die Zinsforderung. Sie ist ein eigenständiger Anspruch und keine Darlehensforderung im Sinne der Norm.

Folgen für die Praxis

Für die Finanzierung im Konzern und in Familienstrukturen lohnt es sich, Darlehensstamm und Zinsen buchhalterisch klar zu trennen.

  • 1. Verträge prüfen: Zinssatz, Fälligkeit und Stundung ausdrücklich regeln;
  • 2. Zinsen separat erfassen: eigenes Konto für aufgelaufene Zinsen;
  • 3. Wertberichtigungen begründen: Anlass und Zeitpunkt dokumentieren;
  • 4. Offene Bescheide prüfen: Einspruch, soweit Zinsen dem Abzugsverbot unterworfen wurden.

Grenzen der Entscheidung

Der Darlehensstamm bleibt vom Abzugsverbot erfasst. Wer versucht, Kapitalüberlassungen als Zinsforderungen zu deklarieren, riskiert die Umqualifizierung. Entscheidend ist die tatsächliche Vertragsdurchführung.

Für Kapitalgesellschaften relevant

Die Vorschrift betrifft Körperschaften als Darlehensgeber. Bei natürlichen Personen als Gesellschafter richtet sich die Behandlung nach den Regeln des Einkommensteuerrechts.


Deine Checkliste: Gesellschafterdarlehen dokumentieren

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Gesellschafterdarlehen dokumentieren

5 Punkte · § 8b KStG
  • 1. Darlehensvertrag schriftlichHöhe, Zins, Laufzeit, Sicherheiten.
  • 2. Zinsen getrennt buchenEigenes Forderungskonto führen.
  • 3. Zahlungen tatsächlich leistenVertragliche Durchführung nachweisen.
  • 4. Wertberichtigungen belegenAnlass und Bewertung dokumentieren.
  • 5. Bescheide prüfenBehandlung der Zinsforderungen kontrollieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Was besagt das Urteil I R 11/24?

Zinsforderungen fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG; Gewinnminderungen daraus sind nicht gesperrt.

Gilt das auch für den Darlehensstamm?

Nein. Für Gewinnminderungen aus der Darlehensforderung selbst bleibt das Abzugsverbot anwendbar.

Wen betrifft die Regelung?

Körperschaften, die als wesentlich beteiligte Gesellschafter Darlehen an ihre Kapitalgesellschaft gewähren.

Was sollte ich jetzt tun?

Verträge und Buchführung so einrichten, dass Stamm und Zinsen klar getrennt sind, und offene Bescheide prüfen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 7. September 2026 anhand der folgenden Quellen. Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den Stand anhand der Primärquellen.

  1. BFH, Urteil vom 1.4.2026 – I R 11/24 (§ 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen). Veröffentlicht am 11.6.2026. Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 16.4.2024 – 8 K 8073/22; Zurückverweisung. Abgerufen am 7.9.2026.
  2. BFH-Kommentierung zum Urteil vom 1.4.2026 – I R 11/24. Haufe Online-Redaktion, 5. August 2026.
  3. § 8b KStG – Beteiligungen an anderen Körperschaften. Gesetze im Internet.
  4. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Darlehen an die eigene GmbH?

Beschreibe uns kurz die Finanzierung. Wir erklären, welche Gewinnminderungen abziehbar bleiben und wie du die Verträge dokumentierst.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Unsicher bei deinem Fall?

Was heißt das konkret für dich?

Der KI-Assistent durchsucht über 200 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert