SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 8 Abs. 2 EStGDefinition

Arbeitgeberdarlehen

Zinsvorteil aus einem Darlehen des Arbeitgebers ist geldwerter Vorteil und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Das Wichtigste in Kürze

Gewährt der Arbeitgeber ein Darlehen zu einem Zinssatz unter dem Marktzins, liegt in der Zinsdifferenz ein geldwerter Vorteil. Bleibt der Vorteil zusammen mit anderen Sachbezügen unter der monatlichen Freigrenze von 50 Euro, bleibt er steuerfrei.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Bewertung des Zinsvorteils

Maßstab ist der marktübliche Zins für vergleichbare Darlehen bei Vertragsabschluss; die Differenz zum tatsächlichen Zins ist geldwerter Vorteil. Die Finanzverwaltung erlaubt den Ansatz von Effektivzinsen der Deutschen Bundesbank abzüglich eines Abschlags.

Freigrenzen und Abrechnung

Der Vorteil zählt zu den Sachbezügen und fällt unter die 50-Euro-Freigrenze pro Monat. Darlehen bis 2.600 Euro Restschuld bleiben aus Vereinfachungsgründen außer Ansatz. Steuerpflichtige Vorteile laufen über die Lohnsteuer mit.

Eckdaten · Arbeitgeberdarlehen
Bewertungsmaßstabmarktüblicher Zins bei Vertragsabschluss
BagatellgrenzeRestschuld bis 2.600 € ohne Ansatz
Sachbezugsfreigrenze50 € pro Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG)
Abrechnungüber die Lohnabrechnung, sozialversicherungspflichtig

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Arbeitgeberdarlehen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist ein Arbeitgeberdarlehen steuerfrei?

Wenn der Zins marktüblich ist, die Restschuld 2.600 Euro nicht übersteigt oder der Vorteil innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro bleibt.

Wie wird der Marktzins ermittelt?

Aus den Effektivzinssätzen der Deutschen Bundesbank für vergleichbare Darlehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 8 EStG – Einnahmen. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Arbeitgeberdarlehen?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert