Alle Vorteile in Geldeswert, die der Arbeitgeber gewährt – Dienstwagen, verbilligte Waren, Jobticket, Gutscheine –, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es gelten jedoch verschiedene Freigrenzen und Pauschalierungen.
Freigrenzen
Die monatliche Sachbezugsfreigrenze beträgt 50 €. Für bestimmte Vorteile (z. B. Jobticket, betriebliche Gesundheitsförderung) bestehen eigene Begünstigungen. Übersteigt der Vorteil die Grenze, ist er in voller Höhe steuerpflichtig.
| Sachbezugsfreigrenze | 50 €/Monat |
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Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind Gutscheine steuerfrei?
Nur innerhalb der 50-€-Freigrenze und bei Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn; sie dürfen zudem bestimmte Kriterien erfüllen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

