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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9a EStGDefinition

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Werbungskostenpauschale von 1.230 € für Arbeitnehmer, ohne Einzelnachweis.

Das Wichtigste in Kürze

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zieht das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 € als Werbungskosten ab – auch ohne einzelne Belege. Höhere tatsächliche Kosten wirken sich nur aus, soweit sie diesen Betrag übersteigen.

Rechtsgrundlage: § 9a EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Wann sich Einzelnachweis lohnt

Wer durch Fahrten (Pendlerpauschale), Arbeitsmittel, Fortbildung oder ein häusliches Arbeitszimmer über 1.230 € kommt, sollte die Kosten einzeln nachweisen. Der Pauschbetrag wird dann nicht zusätzlich gewährt.

Eckdaten · Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Pauschbetrag1.230 €/Jahr

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich den Pauschbetrag beantragen?

Nein, er wird von Amts wegen berücksichtigt, sofern keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten. Gesetze im Internet.
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