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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§§ 38 ff. EStGDefinition

Lohnsteuer

Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitslohn, einbehalten vom Arbeitgeber.

Das Wichtigste in Kürze

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn ein und führt sie ab; die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse.

Rechtsgrundlage: §§ 38 ff. EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Ausgleich über die Veranlagung

Zu viel oder zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen. Freibeträge können als Lohnsteuerermäßigung eingetragen werden, um die monatliche Belastung zu senken.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Lohnsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Lohnsteuer endgültig?

Nein, sie ist eine Vorauszahlung; die endgültige Steuer ergibt sich aus der Veranlagung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 38 EStG – Erhebung der Lohnsteuer. Gesetze im Internet.
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