Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn ein und führt sie ab; die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse.
Ausgleich über die Veranlagung
Zu viel oder zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen. Freibeträge können als Lohnsteuerermäßigung eingetragen werden, um die monatliche Belastung zu senken.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Lohnsteuer endgültig?
Nein, sie ist eine Vorauszahlung; die endgültige Steuer ergibt sich aus der Veranlagung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

