Betriebseinnahmen sind das Gegenstück zu den Betriebsausgaben: Umsätze, aber auch Sachzuwendungen, Zinsen aus Betriebskonten oder die Veräußerung von Anlagegütern. Sie bilden die Basis der Gewinnermittlung.
Zufluss und EÜR
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zuflussprinzip: maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung, nicht der Rechnungsstellung. Durchlaufende Posten und die vereinnahmte Umsatzsteuer gehören dazu.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Zählt die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen?
Bei der EÜR ja; die abgeführte Umsatzsteuer ist dann Betriebsausgabe. Es handelt sich um durchlaufende Beträge im Ergebnis.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

