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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 3 EStGDefinition

Betriebseinnahmen

Alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die betrieblich veranlasst sind.

Das Wichtigste in Kürze

Betriebseinnahmen sind das Gegenstück zu den Betriebsausgaben: Umsätze, aber auch Sachzuwendungen, Zinsen aus Betriebskonten oder die Veräußerung von Anlagegütern. Sie bilden die Basis der Gewinnermittlung.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Zufluss und EÜR

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zuflussprinzip: maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung, nicht der Rechnungsstellung. Durchlaufende Posten und die vereinnahmte Umsatzsteuer gehören dazu.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Zählt die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen?

Bei der EÜR ja; die abgeführte Umsatzsteuer ist dann Betriebsausgabe. Es handelt sich um durchlaufende Beträge im Ergebnis.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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