SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 3 EStGDefinition

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Vereinfachte Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.

Das Wichtigste in Kürze

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt den Gewinn als Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Sie steht Freiberuflern und nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden offen – eine Bilanz ist nicht nötig.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlungszeitpunkt (Zufluss-Abfluss-Prinzip), nicht die Rechnungsstellung. Die EÜR wird elektronisch als Anlage EÜR übermittelt.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer darf die EÜR nutzen?

Freiberufler unabhängig vom Umsatz sowie Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen des § 141 AO.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert