Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt den Gewinn als Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Sie steht Freiberuflern und nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden offen – eine Bilanz ist nicht nötig.
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlungszeitpunkt (Zufluss-Abfluss-Prinzip), nicht die Rechnungsstellung. Die EÜR wird elektronisch als Anlage EÜR übermittelt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer darf die EÜR nutzen?
Freiberufler unabhängig vom Umsatz sowie Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen des § 141 AO.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

