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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 4 EStGDefinition

Betriebsausgaben

Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern.

Das Wichtigste in Kürze

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind – von Material und Personal bis zu Miete, Versicherungen und AfA. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und stehen den Betriebseinnahmen gegenüber.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Abzugsverbote und -beschränkungen

Nicht oder nur begrenzt abziehbar sind bestimmte Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 EStG – etwa Geschenke über 50 €, 30 % der Bewirtungskosten oder unangemessene Repräsentation. Die private Lebensführung bleibt außen vor.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Betriebsausgaben zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zu Werbungskosten?

Betriebsausgaben mindern Gewinneinkünfte (Selbständige, Gewerbe), Werbungskosten die Überschusseinkünfte (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung). Inhaltlich sind sie eng verwandt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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