Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind – von Material und Personal bis zu Miete, Versicherungen und AfA. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und stehen den Betriebseinnahmen gegenüber.
Abzugsverbote und -beschränkungen
Nicht oder nur begrenzt abziehbar sind bestimmte Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 EStG – etwa Geschenke über 50 €, 30 % der Bewirtungskosten oder unangemessene Repräsentation. Die private Lebensführung bleibt außen vor.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zu Werbungskosten?
Betriebsausgaben mindern Gewinneinkünfte (Selbständige, Gewerbe), Werbungskosten die Überschusseinkünfte (z. B. Arbeitnehmer, Vermietung). Inhaltlich sind sie eng verwandt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

