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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 4 Abs. 1, Abs. 3 EStGDefinition

Gewinn

Steuerliches Ergebnis der Gewinneinkünfte.

Das Wichtigste in Kürze

Der Gewinn ist die Bemessungsgrundlage der Gewinneinkünfte (Land-/Forstwirtschaft, Gewerbe, selbständige Arbeit). Er wird durch Betriebsvermögensvergleich oder EÜR ermittelt.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, Abs. 3 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Zwei Ermittlungsarten

Bilanzierende ermitteln den Gewinn periodengerecht, EÜR-Rechner nach dem Zuflussprinzip. Entnahmen erhöhen, Einlagen mindern den Gewinn rechnerisch nicht als Ertrag/Aufwand.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist Gewinn dasselbe wie Umsatz?

Nein, der Umsatz sind die Einnahmen; der Gewinn verbleibt erst nach Abzug der Betriebsausgaben.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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