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Glossar · Internationales§ 12 AODefinition

Betriebsstätte

Feste Geschäftseinrichtung, die ein Besteuerungsrecht begründet.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Betriebsstätte ist jede feste Einrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient – etwa Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Fabrik oder Baustelle über bestimmter Dauer. Sie ist zentral für die Zuordnung von Besteuerungsrechten, auch nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Rechtsgrundlage: § 12 AO Bereich: Internationales

Bedeutung im internationalen Steuerrecht

Gewinne eines ausländischen Unternehmens dürfen im Inland grundsätzlich nur besteuert werden, soweit sie einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind. Auch die Gewerbesteuer knüpft an die Betriebsstätte an.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Betriebsstätte zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist das Homeoffice eine Betriebsstätte?

In der Regel nicht für den Arbeitgeber, sofern keine Verfügungsmacht besteht; die Finanzverwaltung sieht das häusliche Arbeiten meist nicht als Betriebsstätte an.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 12 AO – Betriebsstätte. Gesetze im Internet.
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