Der Bruttolistenpreis ist der auf volle 100 € abgerundete inländische Listenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer – Grundlage der 1-%-Regelung.
Elektrofahrzeuge
Für reine Elektrofahrzeuge wird nur ein Viertel (0,25 %) des Bruttolistenpreises angesetzt, sofern der Preis eine Förderobergrenze nicht übersteigt; für bestimmte Plug-in-Hybride gilt 0,5 %.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Zählt der tatsächliche Kaufpreis?
Nein, maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung, auch bei Rabatten oder Gebrauchtwagen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

